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Arbeitssicherheit /
Biologische Sicherheit

Im Neuenheimer Feld 325
69120 Heidelberg
Tel. +49 6221 54 12331
aus dem Kliniknetz: 115 12331
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Aufgaben des Projektleiters während der gentechnischen Arbeiten

1.  

Selbstverständlich sind Sie für alle Aufgaben, die der Gesetzgeber im § 14 GenTSV dem Projektleiter auferlegt hat, verantwortlich. Insbesondere sollen hier erwähnt werden

  • die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften
  • die korrekte Entsorgung von Abfällen
  • die Einhaltung der Transportvorschriften beim Versenden von Probenmaterial innerhalb der BRD (z.B. GefahrgutVerordnung  - GGVSEB, Externer Inhalt Regelungen über den Postversand und die Versandverpackungen (DIN 55515)) und ins Ausland (z.B. Externer Inhalt WHO guidelines for the transport und IATA Gefahrgutvorschriften (Externer Inhalt hierzu einige Links). Sollten Sie Fragen zum Transport von biologischem Material haben wenden Sie sich bitte an die Gefahrgutbeauftragten Herrn Scheid (Tel. 56-32386) bei Transporten auf der Straße gemäß GGVSEB oder Herrn Dr. Kehm (Tel. 56-32372) bei Transporten auf dem Luftweg.
  • die jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter (ab Sicherheitsstufe 2 auch Reinigungskräfte und Fremdarbeiter)
  • die Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen (Betriebsärztlicher Dienst), falls erforderlich
  • die unverzügliche Unterrichtung des BBS über besondere Vorkommnisse
2.

Neben diesen vom Gesetzgeber benannten Pflichten des Projektleiters delegiert die Kanzlerin der Universität Heidelberg in der Bestellungsurkunde weitere Pflichten, die der Gesetzgeber dem Betreiber auferlegt hat, an die Projektleiter. Insbesondere sei hier die Pflicht zur Führung von Aufzeichnungen über die Durchführung gentechnischer Arbeiten gem. Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) genannt. Aufzeichnungsbücher der Sicherheitsstufen 1 oder 2 sind bei den E-Mail Beauftragten für die Biologische Sicherheit erhältlich.
 

3. Prüfen Sie, insbesondere bei Arbeiten in der Sicherheitsstufe 2, ob weiterführende, geplante Experimente noch unter die bei der Behörde angemeldete Arbeit fallen, oder ob unter Umständen die Anmeldung einer weiteren gentechnischen Arbeit der Sicherheitsstufe 2 notwenig wird. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an E-Mail Dr. Susanne Ficht-Redmer oder E-Mail Dr. Ingo Janausch.

 

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 30.03.2020
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