FAQ Pflichtpraktika
Was wird nach der PO von 2016 (BA Übersetzungswissenschaft) als Pflichtpraktikum anerkannt?
Nach der Prüfungsordnung vom 21.07.2016 für den BA Übersetzungswissenschaft muss im Rahmen des Moduls 18 "Übergreifende Kompetenzen" ein mindestens sechswöchiges berufsbezogenes Praktikum im fremdsprachigen Sprachraum absolviert werden.
Es muss demnach nicht das Land der B-Sprache ausgewählt werden. Möglich sind alle fremdsprachigen Sprachräume, d. h. Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die noch eine weitere Muttersprache haben, können das Praktikum im deutschsprachigen Raum absolvieren. Wichtig ist dabei die Muttersprache und nicht die Staatsangehörigkeit. Sie können ebenfalls ein Land Ihrer C-Sprache auswählen oder vorhandene Kenntnisse in einer weiteren Sprache im Rahmen des Praktikums ausbauen.
Es werden nur Tätigkeiten mit qualifizierten Sprach- und Kulturhintergrund in/an öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Firmen oder Organisationen angerechnet. Das Praktikum kann in folgenden Branchen absolviert werden:
- Übersetzung
- Dolmetschen
- Organisation und Abwicklung von Konferenzen
- Verwaltung und Organisation
- Außenhandel
- Vertrieb
- Finanzabteilung
- Kommunikation
- Marketing
- Human Resources
Hinweis: Schulische Auslandsaufenthalte (z. B. Auslandsjahr, Schüleraustausch), die während der Schulzeit absolviert wurden, und Auslandsstudienaufenthalte werden nicht als Praktika anerkannt. Sie können allerdings ggf. als (nicht-)studienfachbezogene Auslandsaufenthalte angerechnet werden. Hierzu erkundigen Sie sich bitte beim Praktika-Center.
Auf der Moodle-Seite des Praktika-Center werden regelmäßig freie Praktikastellen veröffentlicht, sowohl für Bachelor- als auch Masterstudierende. Des Weiteren ist dort eine Liste mit möglichen Praktika- und Hospitationsstellen zu finden. Sie beinhaltet sämtliche Unternehmen, Behörden und Institutionen, bei denen von Studierenden des IÜD Praktika oder die Hospitation absolviert und gute Erfahrungen gesammelt wurden.
Den Studierenden wird ausdrücklich empfohlen, vor der Annahme eines Praktikumsangebots das Praktika-Center um ein Gespräch über den Inhalt des Angebotes zu bitten.
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
Was ändert sich für das Pflichtpraktikum nach der PO 2015 im MA KD?
Im Master Konferenzdolmetschen ist nach der neuen PO (2015) kein Pflichtpraktikum mehr vorgesehen.
Was wird nach der alten PO (2010) als Pflichtpraktikum (BA Übersetzungswissenschaft bzw. MA Konferenzdolmetschen) anerkannt?
Für das Pflichtpraktikum nach der PO 2010 können Tätigkeiten mit qualifiziertem Sprach- und Kulturhintergrund in/an öffentlichen oder privaten Einrichtungen, Firmen oder Organisationen in einem Land der B-Sprache (und zwar unabhängig von der tatsächlichen Muttersprache der Studierenden) in einer der oben genannten Branchen anerkannt werden.
Ich studiere im BA-TSIT (PO 2016). Welche Anforderungen gibt es da?
Studierende des BA-TSIT können sich zwischen einem mindestens sechswöchigen Praktikum oder einem mindestens sechswöchigen studienbezogenen Auslandsaufenthalt entscheiden. Das Praktikum darf im In- oder Ausland stattfinden. Der Auslandsaufenthalt muss in einem Land mit Englisch als Amtssprache absolviert werden. Sie müssen für die Anerkennung des Praktikums zusätzlich zu Praktikumsvereinbarung, Zeugnis und Fragebogen einen Bericht einreichen. Für den Auslandsaufenthalt sind ein Beleg für den Zeitraum und den Studienbezug und ein Bericht erforderlich.
Werkstudententätigkeiten, die den oben genannten Anforderungen entsprechen und in die unten aufgelisteten Bereiche fallen, können ebenfalls als Pflichtpraktikum angerechnet werden.
Bereiche für das Praktikum im BA TSIT:
- Übersetzung und technische Redaktion
- Projektmanagement
- Verwaltung und Organisation
- Außenhandel
- Vertrieb
- Finanzabteilung
- Informatik/Mathematik
- Softwarelokalisierung
- Softwareengineering
- Kommunikationstechnik
- Elektrotechnik
- Gebäudeautomation und Automatisierungstechnik
Kann ein Praktikum, das als Home-Office-Praktikum absolviert wurde, anerkannt werden?
Nein, die Pflichtpraktika in den BA-Studiengängen müssen vor Ort absolviert werden und können nicht im Home-Office stattfinden.
Kann ein Praktikum, das vor dem Studium absolviert wurde, anerkannt werden?
Praktika und berufliche Erfahrungen, die vor dem Studium absolviert worden sind, können anerkannt werden, sofern sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Auslandsaufenthalte, die keinerlei beruflichen Bezug haben, werden generell nicht als Pflichtpraktikum anerkannt, und zwar unabhängig davon, ob sie vor dem Studium oder währenddessen absolviert wurden.
Kann meine Werkstudententätigkeit als Pflichtpraktikum anerkannt werden?
Ja, das ist in Abhängigkeit Ihrer Tätigkeit und Ihrer Prüfungsordnung möglich. Insbesondere im BA TSIT können berufsbezogene Werkstudententätigkeiten anerkannt werden. Für den BA Übersetzungswissenschaft kommt es darauf an, ob Sie berechtigt sind, das Pflichtpraktikum in Deutschland zu absolvieren. Wenden Sie sich bitte an das Praktika-Center, wenn Sie Ihre Werkstudententätigkeit anerkennen lassen möchten. Als Hospitation können übersetzungsbezogene Werkstudententätigkeiten ebenfalls anerkannt werden.
Das Unternehmen, bei dem ich ein Praktikum machen möchte, verlangt so "eine Art Vertrag" von mir...
Darf ich für mein Praktikum am Anfang oder Ende der Vorlesungszeit in Kursen fehlen?
Sollten sich Ihre Praktikumszeiten mit den Vorlesungszeiten überschneiden, weisen Sie Ihre jeweiligen Dozierenden bitte darauf hin und geben Sie Bescheid, dass Sie am Kurs beispielsweise erst ab der zweiten Semesterwoche teilnehmen können. Das Praktika-Center kann Ihnen die Abwesenheit nach Bestätigung der Praktikumszeiten (Zeugnis, Arbeitsvertrag o.ä.) gerne gegenüber Dozierenden bestätigen.
Wird mein Praktikum vergütet?
Ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums muss in Deutschland nicht vergütet werden. Zwischen dem Praktikanten/der Praktikantin und der Ausbildungsstätte kann jedoch eine Entlohnung vereinbart werden.
Bei einem freiwilligen Praktikum in Deutschland mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten muss das Praktikum vom Unternehmen mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Bei einem Praktikum im Ausland gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Landes, in dem das Praktikum absolviert wird.
Weitere Informationen hier.
Wie sieht es mit Versicherungen im Ausland aus?
Krankenversicherung: Sie bleiben während Ihres Auslandsaufenthalts durch die Immatrikulation weiterhin krankenversichert.
Unfallversicherung: Es besteht kein Unfallversicherungsschutz seitens der Universität. Es empfiehlt sich deshalb die private Unfallversicherung zu erweitern bzw. ein privates Paket für das Ausland abzuschließen.
Haftpflichtversicherung: Auch hier besteht kein Schutz seitens der Universität.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Studierenden, die im Rahmen ihrer Studienordnung ein Pflichtpraktikum im Ausland ableisten müssen, eine kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht-Versicherung, die besonders günstig und nur für die genaue Dauer des Auslandsaufenthaltes abgeschlossen werden kann (also keine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr). Nähere Infos finden Sie in diesem Merkblatt vom DAAD.
Wie kann ich mein Praktikum anerkennen lassen?
Was ist ein Praktikumszeugnis und wie sollte es aussehen?
Warum muss ich einen Fragebogen ausfüllen und was geschieht mit meinen Angaben?
Der Fragebogen dient primär der Unterstützung Ihrer Kommilitonen, die vielleicht gerade auf der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen sind. Ihre Erfahrung könnte anderen Studierenden helfen.
Wenn Sie z. B. Positives zu melden haben, können wir Ihren Arbeitgeber in unsere Praktikumsbörse aufnehmen und ihn anderen Studierenden weiterempfehlen. Wenn Sie dagegen eine eher schlechte Erfahrung gemacht haben, dann können wir weiteren Studierenden davon abraten, sich für dieselbe Stelle zu bewerben.
Ihre Angaben werden über die e-Learning Plattform Moodle gespeichert. Auf die Daten hat ausschließlich das Praktika-Center Zugriff . Ihr Arbeitgeber wird nicht über Ihre Bewertung informiert.
Nach der elektronischen Abgabe des Evaluationsbogens müssen Sie noch Ihr Praktikumszeugnis hochladen, damit wir die Anerkennung des Praktikums als Studienleistung (Pflichtpraktikum) in die Wege leiten können.
Muss ich einen Praktikumsbericht schreiben?
Für das sechswöchige Pflichtpraktikum im BA ÜBW müssen Sie keinen Bericht schreiben. Wenn Sie jedoch das Pflichtpraktikum mit der einwöchigen Hospitation kombinieren oder einen längeren Praktikumsaufenthalt zusätzlich als studienfachbezogenen Auslandsaufenthalt anrechnen lassen möchten, müssen Sie einen Hospitationsbericht bzw. Erfahrungsbericht schreiben. Studierende des BA TSIT müssen einen Bericht schreiben und diesen über Moodle hochladen.