Bereichsbild
Kontakt

Exportkontrollbeauftragte
Daniela Fabian
Seminarstr. 2
Raum 337
69117 Heidelberg
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag

Tel.: +49 6221 54-12150
daniela.fabian@zuv.uni-heidelberg.de

Sekretariat
Tel. +49 6221 54-12101
dezernat1@uni-heidelberg.de

 
Service-Angebote
SUCHE

Stabsstelle Exportkontrolle

Universitäten, Forschungseinrichtungen und einzelne Wissenschaftler haben und entwickeln auch solches Know-how und Technologien, die eine doppelte Verwendbarkeit (Dual-Use) haben, d. h. zivil und militärisch angewendet werden können und die zum Schutz von Sicherheitsinteressen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Beschränkungen, die – außerhalb von bereits allgemein zugänglichem Wissen und Grundlagenforschung – im wissenschaftlichen Bereich, etwa bei internationalen Forschungskooperationen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler:innen, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch Reisegepäck sowie dem Wissens- und Datentransfer oder Publikationen eine Rolle spielen können. Es besteht die Pflicht, zu prüfen, ob Aktivitäten in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht verboten oder genehmigungspflichtig sind.

Aufgabe der Exportkontrolle ist es, mittels personen-, länder-, güter- und (end)verwenderbezogener Screenings, Missbrauchspotenzial im Zusammenhang mit der Ausfuhr von sensiblen Gütern, Technologien, Software oder technischer Unterstützung zu minimieren, die Zulässigkeit von Ausfuhrvorgängen zu prüfen und die vorgeschriebenen Genehmigungsabläufe durchzuführen. Über die Stabsstelle Exportkontrolle läuft hierzu der Kontakt zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere

  • Zentrale Anlaufstelle für interne und externe Personen/Einrichtungen zu exportkontrollrelevanten Fragestellungen
  • Beurteilung und Klärung von Genehmigungssachverhalten und -pflichten in Bezug auf die Außenwirtschaftsverordnung, die EU-Dual-Use-Verordnung sowie auf das Exportrecht anderer Länder, z.B. das US-Exportrecht
  • Kontaktpflege mit allen an Genehmigungsverfahren beteiligten internen und externen Stellen
  • Beantragung von Genehmigungen und sonstigen Bescheiden nach der Außenwirtschaftsverordnung und/oder der EU-Dual-Use-Verordnung
  • Fristenverfolgung und Auflagenüberwachung von bestehenden Genehmigungen
  • Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden (insb. BAFA)
  • Beratung hinsichtlich
    • Umgang mit genehmigungspflichtigen Gütern
    • Einstufung genehmigungspflichtiger Technologien und technischer Unterstützung
    • Beschäftigung von Personen aus Drittländern
  • Beratung zu End-User-Zertifikaten bzw. Endverbleibserklärungen, die
    • auf Wunsch Dritter von der Universität auszustellen sind
    • von der Universität beim Empfänger eingefordert werden sollen
  • Zentrale Dokumentationsstelle für alle exportkontrollrelevanten Vorgänge der Universität
  • Bereitstellung von Informationsmaterial
  • Schulung von Organisationseinheiten
E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 08.04.2024
zum Seitenanfang/up