Stabsstelle Exportkontrolle

Universitäten, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler entwickeln auch solches Know-how und Technologien, die eine doppelte Verwendbarkeit (Dual-Use) haben, d. h. zivil und militärisch angewendet werden können und die zum Schutz von Sicherheitsinteressen außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen unterliegen. Beschränkungen, die – außerhalb von bereits allgemein zugänglichem Wissen und Grundlagenforschung – im wissenschaftlichen Bereich, etwa bei internationalen Forschungskooperationen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftler:innen, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch Reisegepäck sowie dem Wissens- und Datentransfer oder Publikationen eine Rolle spielen können. Es besteht die Pflicht, zu prüfen, ob Aktivitäten in außenwirtschaftsrechtlicher Hinsicht verboten oder genehmigungspflichtig sind. 

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Ansprechpartner:innen und Aufgabenbereiche

Stabsstellenleitung und Exportkontrollbeauftragte

Daniela Fabian
Erreichbarkeit:
Montag - Donnerstag
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daniela.fabian@zuv.uni-heidelberg.de

Sekretariat

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