Stabsstelle ExportkontrolleAufgabengebiete

Aufgabe der Exportkontrolle ist es, mittels personen-, länder-, güter- und (end)verwenderbezogener Screenings, Missbrauchspotenzial im Zusammenhang mit der Ausfuhr von sensiblen Gütern, Technologien, Software oder technischer Unterstützung zu minimieren, die Zulässigkeit von Ausfuhrvorgängen zu prüfen und die vorgeschriebenen Genehmigungsabläufe durchzuführen. Über die Stabsstelle Exportkontrolle läuft hierzu der Kontakt zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

 

  • Zentrale Anlaufstelle für interne und externe Personen/Einrichtungen zu exportkontrollrelevanten Fragestellungen
  • Beurteilung und Klärung von Genehmigungssachverhalten und -pflichten in Bezug auf die Außenwirtschaftsverordnung, die EU-Dual-Use-Verordnung sowie auf das Exportrecht anderer Länder, z.B. das US-Exportrecht
  • Kontaktpflege mit allen an Genehmigungsverfahren beteiligten internen und externen Stellen
  • Beantragung von Genehmigungen und sonstigen Bescheiden nach der Außenwirtschaftsverordnung und/oder der EU-Dual-Use-Verordnung
  • Fristenverfolgung und Auflagenüberwachung von bestehenden Genehmigungen
  • Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden (insb. BAFA)
  • Beratung hinsichtlich
    • Umgang mit genehmigungspflichtigen Gütern
    • Einstufung genehmigungspflichtiger Technologien und technischer Unterstützung
    • Beschäftigung von Personen aus Drittländern
  • Beratung zu End-User-Zertifikaten bzw. Endverbleibserklärungen, die
    • auf Wunsch Dritter von der Universität auszustellen sind
    • von der Universität beim Empfänger eingefordert werden sollen
  • Zentrale Dokumentationsstelle für alle exportkontrollrelevanten Vorgänge der Universität
  • Bereitstellung von Informationsmaterial
  • Schulung von Organisationseinheiten