Wohnsitzanmeldung

In Deutschland besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Wer ein Zimmer oder eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt des Wohnortes anmelden. Ebenso muss jeder Wohnungswechsel (auch innerhalb Heidelbergs) gemeldet werden. Die Wohnsitzanmeldung kann unabhängig von der Immatrikulation erfolgen.

Wo erfolgt die Wohnsitzanmeldung?

Wenn Sie im Stadtgebiet Heidelberg wohnen, können Sie sich bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg anmelden. Die entsprechenden Anlaufstellen sowie deren terminfreie Sprechzeiten finden Sie auf der rechts verlinkten Webseite der Stadt Heidelberg.

Wenn Sie außerhalb Heidelbergs wohnen, wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt bzw. Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

Wie wird der Wohnsitz angemeldet?

Die Anmeldung kann im Bürgeramt entweder persönlich oder per Videokonferenz („Bürgeramt Virtuell“) erfolgen. Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall vorab einen Termin online unter termin.heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 / 58-13333 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr). Besuche ohne Termin sind nur in dringenden Fällen und zu bestimmten Uhrzeiten möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung per BundID derzeit nur für Personen mit eID-Karte möglich ist, die innerhalb Deutschlands umziehen. Für Studierende, die aus dem Ausland nach Deutschland ziehen, ist die Wohnsitzanmeldung daher ausschließlich persönlich oder per Videokonferenz möglich.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Pass/Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung (Bescheinigung Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin)
  • Mietvertrag (nur erforderlich, wenn keine Wohnungsgeberbestätigung vorliegt)

Studierende, die für ihr Studium eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, können diese erst nach erfolgter Wohnsitzanmeldung bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Falls Sie zum Zeitpunkt der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis noch keine feste Unterkunft gefunden haben, geben Sie bitte die Adresse Ihrer aktuellen Unterkunft an (z. B. Jugendherberge oder Pension).

Was ist nach dem Einzug zu beachten?

In Deutschland ist jeder Haushalt (= alle Bewohner/innen einer Wohnung) gesetzlich dazu verpflichtet, einen monatlichen Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu zahlen – unabhängig davon, ob Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über Radio, Fernsehen oder Internet genutzt werden.

Bitte erkundigen Sie sich nach Ihrem Einzug bei Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Vermieterin oder ggf. bei Ihren Mitbewohner/innen, ob der Beitrag für die Wohnung bereits bezahlt wird. Falls eine Anmeldung erforderlich ist, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Website zum Rundfunkbeitrag.