Zugangs- und Studienvoraussetzungen Ausländerrechtliche Bestimmungen - Aufenthaltserlaubnis

Wo kann die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden?

Für alle Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus sowie Anträge auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist die Ausländerbehörde Ihres Wohnorts in Deutschland zuständig. Bevor Sie dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern können, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Bürgeramt/Einwohnermeldeamt anmelden. Kontaktieren Sie die Ausländerbehörde ca. 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums bzw. Aufenthaltstitels, um eine Verlängerung zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es in Heidelberg je nach Wohnsitz zwei unterschiedliche Ausländerbehörden gibt (Stadt Heidelberg bzw. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis).

Gebühren: 

  • 100 € (Neu-Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis)
  • 93 € (Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)

Falls das von der deutschen Botschaft ausgestellte Visum die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland abdeckt, müssen Sie keine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Beantragung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Online-Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
  • Zulassungsbescheid der Universität Heidelberg bzw. Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Studienfächer und Angabe des Semesters
  • Aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
  • 1 biometrisches Passfoto (bitte rückseitig mit Namen beschriften)
  • Pass mit Visum / Einreisestempel
  • Finanzierungsnachweis über monatlich 992 €, z.B. amtlich beglaubigte Finanzierungserklärung, Stipendiennachweis, sonstiges (staatliche Förderung des Heimatlandes, Sparbuch mit Sperrvermerk)
  • Wohnungsanmeldung

In Einzelfällen können noch andere Unterlagen erforderlich sein. Dies wird bei der Antragsstellung besprochen.

Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Ihre Ansprechpartnerinnen im Dezernat Internationale Beziehungen der Universität sind:

Fragen zum Visum / Aufenthaltserlaubnis: Frau Andrea Kumler, Abt. 7.2, Tel.: 06221/54-12724; E-Mail: andrea.kumler@zuv.uni-heidelberg.de

Studierende mit Fluchthintergrund / Studierende mit einem einen Aufenthaltstitel nach §23, §24, §25 oder einer Duldung nach §60a AufenthG oder einer Aufenthaltsgestattung nach §55 AsylVfG: Frau Ina Buchholz, Abt. 7.2., Tel.: 06221 5412722; E-Mail: ina.buchholz@zuv.uni-heidelberg.de

Austauschstudierende von außerhalb der EU und außerhalb des EWR mit Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land (ohne Dänemark und Irland): Frau Lara Gmirek, Abt. 7.1, E-Mail: incoming-erasmus@zuv.uni-heidelberg.de