Korruptionsprävention Wissenswertes zu Preisgeldern

Auszeichnungen für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen sind außerordentlich erfreuliche Ereignisse. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Baustein für das Ranking der Universität Heidelberg im internationalen Wettbewerb.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen, wenn Ihnen mit einer Auszeichnung eine zur Eigenverwendung bestimmte monetäre Zuwendung verliehen wird.

Die monetäre Zuwendung gilt als transparent, gesellschaftlich angemessen und fair, wenn bei der Annahme eines Preisgeldes folgende Aussagen zutreffen:

  • Die preisverleihende Organisation vertritt keine Werte und Interessen, die der Universität Heidelberg grundlegend widersprechen.
  • Die preisverleihende Organisation hält sich an die für die Universität Heidelberg geltenden öffentlich-rechtlichen Wettbewerbsregeln (Beauftragungs-/ Beschaffungsbeziehungen).
  • Die finanzielle Zuwendung ist nach dem Beamtenrecht vertretbar.
  • Die Zustimmungsbestätigung der Rektorin/ des Kanzlers liegt vor.

Die Zustimmung zur Annahme eines Preisgeldes kann erteilt werden, wenn die Prüfung der im Webformular „Mitteilung eines gewonnenen Preisgeldes“ enthaltenen Fragestellungen positiv bzw. unproblematisch ausfällt.

Mitteilung eines gewonnenen Preisgeldes

Die Zustimmung der Rektorin bzw. des Kanzlers zu einer persönlichen Vereinnahmung des Preisgeldes kann nur mittels eines Kriterienkatalogs erfolgen, der durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) entwickelt wurde. Darüber hinaus sind sowohl die Einhaltung beamtenrechtlicher Grundsätze als auch eine Beeinträchtigung oder Beeinflussung der Amtsführung sowie ein möglicher Eindruck der Befangenheit im Einzelfall zu beurteilen.

Da nach den Vorgaben des MWK eine formale Zustimmung der Rektorin bzw. des Kanzlers ausgesprochen werden muss, ist eine Mitteilung über das angebotene bzw. angenommene Preisgeld einer anderen Organisation über das verlinkte Webformular erforderlich.  

Hier geht's zur Mitteilung

Interne Preise der Universität Heidelberg

Ein vereinfachtes Vorgehen gilt für Preisgelder, die von der Universität Heidelberg (ausgenommen Medizinische Fakultäten) ausgeschrieben werden.

Preisausschreibende Stelle

Sind Sie verantwortlich für die Ausschreibung von Preisen, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch mit der Antikorruptionsbeauftragten. Dieses Gespräch ist Voraussetzung dafür, dass die Rektorin bzw. der Kanzler eine entsprechende Bevollmächtigung erteilen kann, die in dem Schreiben „Bevollmächtigung zur Zustimmungserteilung bei Verleihung eines Preisgeldes“ niedergelegt ist. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass die Preisempfänger:innen reibungslos und zügig ihr Preisgeld erhalten. 

Pro Preisprogramm ist lediglich ein einmaliges Beratungsgespräch notwendig. Bei einem weiteren Preisprogramm derselben ausschreibenden Stelle kommt erneut das beschriebene Prozedere zur Anwendung.

Den Antrag auf Auszahlung eines universitätsinternen Preisgeldes, das als persönliche Zuwendung und nicht als Drittmittel vereinnahmt werden soll, können Sie im Formularcenter der Finanzbuchhaltung herunterladen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sich die interne Preisberatung nur an die Kernuniversität richtet. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass für die Medizinischen Fakultäten Heidelberg und Mannheim von der Universität getrennte Haushalte existieren, für die der jeweilige Dekan als Haushaltbeauftragter verantwortlich ist. Demzufolge obliegen auch die mit den Zuwendungen an Fakultätsbedienstete verbundenen Berichtspflichten an das MWK der jeweiligen Medizinischen Fakultät.

Hier geht's zum Formularcenter

Preisempfänger:innen

Sind Sie der/die Empfänger:in eines internen Preises, verwenden Sie bitte nicht das Webformular für die Mitteilung Ihres Preisgeldes, sondern kontaktieren Sie Compliance für ein vereinfachtes Vorgehen.

compliance@uni-heidelberg.de

Links

Antikorruptionsbeauftragte