Formalitäten im StudiumUmschreibung
Um eine Umschreibung handelt es sich immer dann, wenn eine Änderung an dem zunächst aufgenommenen Studiengang vorgenommen wird. Dies kann der Wechsel eines oder mehrerer Studienfächer sein (Studienfachwechsel) und/oder die Änderung des Abschlussziels. Aber auch die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs im Lehramt oder die Aufnahme eines Parallelstudiums machen eine Umschreibung erforderlich.
Dabei ist zu beachten, dass bei einem Studienfachwechsel im dritten oder höheren Semester der schriftliche Nachweis einer Fachstudienberatung des neuen angestrebten Studienfachs vorgelegt werden muss. Weitere Informationen sowie den Antrag finden Sie im Merkblatt und Antrag auf Umschreibung.
Ist mit einem Hochschulortswechsel nach dem zweiten Semester auch ein Studienfachwechsel verbunden, so verlangt die Universität Heidelberg auch in diesem Fall den Nachweis der entsprechenden Fachstudienberatung für die Immatrikulation.
BaföG-Empfänger sich Gewissheit verschaffen über die förderungsrechtlichen Folgen einer Umschreibung. Näheres finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Beruf: Förderungsvoraussetzungen in besonderen Fällen.
Internationalen Studierenden, die ihr Studienfach wechseln wollen, wird dringend geraten, sich vorher beim Dezernat Internantionale Beziehungen beraten lassen.