Termine und FristenBewerbungsfristen im höheren Fachsemester grundständiger Studiengänge*
Für alle höheren Fachsemester grundständiger Studiengänge (Bachelor und Staatsexamen) müssen Sie sich über das heiCO-Onlineportal der Universität Heidelberg bewerben. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den hier zu beachtenden Fristen.
Wenn Sie den bisherigen grundständigen Studiengang einer anderen deutschen Hochschule oder einer Hochschule innerhalb der EU bzw. EWR an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, können Sie sich als Hochschulortswechsler in das nächsthöhere Semester bewerben.; andernfalls bewerben Sie sich bitte als Quereinsteiger.
Im Fall eines beabsichtigen Hochschulortswechsels aus dem Ausland muss der Bewerbung grundsätzlich ein Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester in der Onlinebewerbung als PDF-Dateien beigefügt werden. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim jeweiligen Fach der Universität Heidelberg beantragt werden. Für die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin sowie für Psychologie und Rechtswissenschaften sind besondere Stellen für die Anrechnung der Studienleistungen zuständig. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage unter: „Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen“.
Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge
Tabelle
Hochschulortswechsel/Quereinstieg in Studienfächern ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester (Bachelor, Magister Theologiae) | 01.06. - 30.09. | 01.12. - 31.03. |
Hochschulortswechsel/Quereinstieg in Studienfächern mit Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester (Bachelor, Staatsexamen) | 01.06. - 15.07. | 01.12. - 15.01. |
Für folgende Fächer wurde eine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester festgelegt:
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Tabelle
Biochemie (100%) | Bachelor |
Biologie (50%) | Bachelor |
Biowissenschaften (100%) | Bachelor |
Interprofessionelle Gesundheitsversorgung (100%) | Bachelor |
Molekulare Biotechnologie (100%) | Bachelor |
Psychologie (100%) | Bachelor |
Sportwissenschaft (50%) | Bachelor |
Humanmedizin Fakultät Heidelberg | Staatsexamen |
Humanmedizin Fakultät Mannheim | Staatsexamen |
Pharmazie | Staatsexamen |
Rechtswissenschaft | Staatsexamen |
Zahnmedizin | Staatsexamen |
* Bitte beachten Sie
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).