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Betriebs- oder Sozialpraktikum Sonderfall Sport

Bitte beachten Sie:

  • Den Nachweis über das absolvierte Betriebs- oder Sozialpraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst und nicht schon für die Meldung zur Wissenschaftlichen Prüfung. Die Meldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt zwischen dem 15.3. und 15.06. des Jahres vor Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar.

Achtung: Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist ein Betriebspraktikum erforderlich.

  • Künftige Lehrer und Lehrerinnen suchen und wählen selbst ein Unternehmen oder eine soziale Einrichtung, bei der sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum absolvieren können. Die Universität Heidelberg gibt dazu keine Listen mit Empfehlungen heraus.
  • Fachspezifische Pflichtpraktika, die den Anforderungen des Betriebs- oder Sozialpraktikums an Art und Umfang entsprechen (siehe Informationsblatt), können anerkannt werden. Ob ein FSJ anrechenbar ist, kann vom Regierungspräsidium Karlsruhe (siehe Ansprechpartner) im Einzelfall geprüft werden.