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Betriebs- oder Sozialpraktikum Sonderfall Sport

Bitte beachten Sie:

  • Den Nachweis über das absolvierte Betriebs- oder Sozialpraktikum benötigen Sie erst für die Meldung zum Vorbereitungsdienst. Die Meldung zum Vorbereitungsdienst erfolgt zwischen dem 15.3. und 15.06. des Jahres vor Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar.
  • Auf der rechts verlinkten Informationsseite des Kultusministeriums finden Sie ein weiterführendes Merkblatt zum Betriebs- und Sozialpraktikum sowie ein spezielles Informationsblatt zum Vereinspraktikum im Fach Sport. 

Achtung: Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist ein Betriebspraktikum erforderlich.

  • Künftige Lehrer und Lehrerinnen suchen und wählen selbst ein Unternehmen oder eine soziale Einrichtung, bei der sie ein Betriebs- oder Sozialpraktikum absolvieren können. Die Universität Heidelberg gibt dazu keine Listen mit Empfehlungen heraus.
  • Fachspezifische Pflichtpraktika, die den Anforderungen des Betriebs- oder Sozialpraktikums an Art und Umfang entsprechen, können anerkannt werden. Ob ein FSJ anrechenbar ist, muss vom Regierungspräsidium Karlsruhe (siehe Ansprechpartner) im Einzelfall geprüft werden.