Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Gerontologie, Gesundheit und Care – Master of Education für das berufliche Lehramt |
Zweites Fach | Englisch – Teilstudiengang Master of Education für das berufliche Lehramt |
Staatsangehörigkeit | Afghanistan |
Bildungsabschluss | Universitärer Abschluss (für Masterstudiengänge) |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Die Teilstudiengänge des Master of Education (höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care) sind alle bewerbungspflichtig. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität.
Das Masterstudium mit dem Abschlussziel eines Master of Education (M. Ed.) mit der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen wird von der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Rahmen der Heidelberg School of Education (HSE) gemeinsam verantwortet. In der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen studieren Sie zwei lehramtsrelevante Studienfächer als Teilstudiengänge des Master of Education in der Kombination mit einem Hauptfach und einem Nebenfach. Hauptfach ist dabei immer das Studienfach Gerontologie, Gesundheit und Care. Für die Inhalte der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen sind die Fächer und Fakultäten der Universität Heidelberg verantwortlich.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der im Allgemeinen - und im Spezifischen Teil der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Winter Semester: 01.03. - 15.05.
Summer Semester: 01.09. - 15.11.
Sobald sich Ihr Bewerberstatus im heiCO-Portal ändert, erhalten Sie eine Informations-E—Mail. Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den Master of Education für das Berufliche Lehramt sind direkt im Onlineportal abrufbar und werden nicht per Post verschickt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Teilstudiengänge des Master of Education (höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care) sind alle bewerbungspflichtig. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität.
Das Masterstudium mit dem Abschlussziel eines Master of Education (M. Ed.) mit der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen wird von der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Rahmen der Heidelberg School of Education (HSE) gemeinsam verantwortet. In der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen studieren Sie zwei lehramtsrelevante Studienfächer als Teilstudiengänge des Master of Education in der Kombination mit einem Hauptfach und einem Nebenfach. Hauptfach ist dabei immer das Studienfach Gerontologie, Gesundheit und Care. Für die Inhalte der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen sind die Fächer und Fakultäten der Universität Heidelberg verantwortlich.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der im Allgemeinen - und im Spezifischen Teil der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wintersemester: 01.03. - 15.05.
Sommersemester: 01.09. - 15.11.
Sobald sich Ihr Bewerberstatus im heiCO-Portal ändert, erhalten Sie eine Informations-E—Mail. Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den Master of Education für das Berufliche Lehramt sind direkt im Onlineportal abrufbar und werden nicht per Post verschickt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran erfolgt die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist.
Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:
Senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
und beachten Sie bitte, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter „Beglaubigung von Dokumenten“
Informationen zu den zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Studiengebühren finden Sie auf der Homepage unter "Studienbeiträge"
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren für internationale Studierende finden Sie auf der Homepage unter "Studiengebühren für Internationale Studierende"
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus ".
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen zugelassene ausländische Studienbewerber*innen für die Einreise nach Deutschland ein Studienvisum sowie für die Durchführung eines Studiums an der Universität Heidelberg eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt: Visum/Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Einschreibung für den Masterstudiengang nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich fristgerecht umschreiben.