Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Pharmazie – Staatsexamen |
Staatsangehörigkeit | Afghanistan |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Für Studieninteressierte ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung werden die Studienplätze in den Studiengängen mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung - in Heidelberg Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie - direkt von der Universität vergeben.
Die fachspezifische Auswahlsatzung/Zulassungsordnung beschreibt das Verfahren für Bewerber*innen mit deutscher oder EU-/EWR-Staatsangehörigkeit sowie für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (Bildungsinländer). Gemäß der geltenden Vergabeverordnung des Wissenschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg werden von den insgesamt zur Verfügung stehenden Studienplätzen 5% an nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Bei der Vergabe dieser Studienplätze richtet sich die Universität Heidelberg nach §2b des geltenden Hochschulzulassungsgesetzes (HZG).
Als internationaler Studienbewerber*in ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich online und laden dabei die für die Bewerbung erforderlichen Dokumente als PDF-Dateien hoch. Die Fristen beim Bewerbungsverfahren sind einzuhalten. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt direkt an der Universität Heidelberg über das Online-Bewerbungsportal heiCO. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Bewerbungszeitraum Universität Heidelberg: 01.06. - 15.07.
(Keine Registrierung über Hochschulstart erforderlich)
In den Studienfächern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie stehen jeweils 5% der Studienplätze zur Verfügung. Übersteigt die Zahl der Studienbewerber*innen die Zahl der vorhandenen Studienplätze findet für alle Bewerber*innen ein Auswahlverfahren statt.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran erfolgt die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist.
Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
und beachten Sie, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Nach efolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis. Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Auch Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Übersetzer*innen dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des/der Übersetzer*s/in befindet, ist eine zusätzliche Beglaubigung nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter: Beglaubigung von Dokumenten
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation zu zahlenden Semestergebühren finden Sie auf der Homepage unter: Studienbeiträge
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren für internationale Studierende finden Sie auf der Homepage unter „Studiengebühren für Internationale Studierende“
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen zugelassene ausländische Studienbewerber*innen für die Einreise nach Deutschland ein Studienvisum sowie für die Durchführung eines Studiums an der Universität Heidelberg eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt: Visum/Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben.
Vor einer geplanten Umschreibung empfehlen wir Ihnen, sich bei der Studienberatung für ausländische Studierende beraten zu lassen.