Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Economics – Master |
Staatsangehörigkeit | China |
Bildungsabschluss | Universitärer Abschluss (für Masterstudiengänge) |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem konsekutiven Masterstudiengang mit Zugangsbeschränkung erfolgt über das Online-Portal heiCO. Hierfür ist eine Registrierung sowie der Upload aller erforderlichen Unterlagen erforderlich.
Die jeweilige Zugangsbeschränkung ist in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die Kriterien, die für den jeweiligen Studiengang zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Für ihre Bewerbung müssen Studienbewerber:innen für den ausgewählten Studiengang bestimmte Unterlagen fristgerecht im Bewerbungsportal hochladen.
Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal heiCO.
Wintersemester: 01.04.-30.09.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung genannten Kriterien. In einigen Studiengängen wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Auswahlgespräch oder Test durchgeführt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber:innen werden in ihrem heiCO-Account S(elf-service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran erfolgt die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist.
Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:
Senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
und beachten Sie bitte, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter „Beglaubigung von Dokumenten“
Informationen zu den zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Studiengebühren finden Sie auf der Homepage unter "Studienbeiträge"
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren für internationale Studierende finden Sie auf der Homepage unter "Studiengebühren für Internationale Studierende"
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen zugelassene ausländische Studienbewerber*innen für die Einreise nach Deutschland ein Studienvisum sowie für die Durchführung eines Studiums an der Universität Heidelberg eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt: Visum/Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie schon an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, müssen Sie sich in den Masterstudiengang nicht neu einschreiben bzw. erneut immatrikulieren, sondern Sie müssen sich fristgerecht umschreiben!
Umschreibung