Zugangs- und Studienvoraussetzungen Ausländerrechtliche Bestimmungen – Visum

Je nach Staatsangehörigkeit benötigen ausländische Studierende für ein Studium in Heidelberg ein Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis. 

Ein Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland und muss bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat im Ausland beantragt werden.

Ein Aufenthaltstitel wird für einen längeren Aufenthalt in Deutschland benötigt und muss bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland beantragt werden.

 

Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis vor Ablauf des Visums finden Sie hier:

Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

EU-/EWR-Staatsangehörige und Staatsangehörige der Schweiz

Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum – Island, Liechtenstein, Norwegen) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für das Studium keine Aufenthaltserlaubnis, sondern nur einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

Studierende aus der Schweiz brauchen ebenfalls kein Visum für die Einreise, sollten jedoch für Aufenthalte über 90 Tage eine deklaratorische Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts in Deutschland beantragen.

Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige

Studierende aus Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, der Republik Korea, den USA sowie aus dem Vereinigten Königreich und Nordirland benötigen für Deutschland kein Einreisevisum, sondern müssen ihren Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft in Deutschland bei der Ausländerbehörde ihres Wohnorts in Deutschland beantragen.

Studierende aus allen anderen Ländern müssen bereits in ihrem Heimatland bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat ein Einreisevisum für Deutschland zu Studienzwecken beantragen. Zunächst ist dafür ein Online-Antrag über die Webseite der deutschen Auslandsvertretung auszufüllen. Anschließend müssen die im Antrag aufgeführten Unterlagen bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.

Austauschstudierende von außerhalb der EU und des EWR mit Aufenthaltstitel zu Studienzwecken in einem anderen EU-Land (außer Dänemark und Irland) benötigen unter bestimmten Voraussetzungen kein Visum, sondern können über die Universität Heidelberg beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Mobilitätsbescheinigung beantragen. Diese berechtigt zur Einreise nach bzw. zum Aufenthalt in Deutschland und muss vor Studienbeginn in Heidelberg beantragt werden.

Hinweise zur Beantragung des Visums

Da die Wartezeiten zum Teil erheblich sind, sollten Sie das Visum sofort nach Erhalt des Zulassungsbescheids beantragen. Für die Immatrikulation müssen Sie kein Visum bzw. keinen Aufenthaltstitel vorlegen.

Wenn Sie für den Visumsantrag eine Kontaktperson angeben müssen, nutzen Sie bitte folgende Daten:

Andrea Kumler
Universität Heidelberg
Dezernat Internationale Beziehungen
Seminarstr. 2, Raum 29, 69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 54-12724
E-Mail: andrea.kumler@zuv.uni-heidelberg.de

Weitere Angaben sind nicht erforderlich; bitte lassen Sie die anderen Felder leer.

Bitte beachten Sie, dass Touristenvisa, Visa nach dem Schengener Abkommen und Geschäftsreisevisa nicht in einen Aufenthaltstitel für Studienzwecke geändert werden können.

Visa Flow App

Die Plattform VisaFlow bietet internationalen Studierenden bei der Visumsbeantragung und der Vorbereitung des Aufenthalts Unterstützung an, um die Phase rund um die Ankunft in Deutschland zu vereinfachen.

Mit dem Zugangscode “UNIHEIDELBERG25” können Sie die VisaFlow App ab sofort kostenlos nutzen.

VisaFlow App

Bitte beachten Sie, dass VisaFlow ein externer Anbieter ist. Bei technischen und inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das VisaFlow-Team.