EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innenHochschulortswechsel: Fächer mit Zulassungsbeschränkung im höheren Semester
Eine Zulassung im Rahmen eines Hochschulortswechsels kann von allen Studierenden beantragt werden, die bereits an einer Hochschule in einem EU-Mitgliedstaat eingeschrieben sind oder waren und ein gleichnamiges Studienfach an der Universität Heidelberg im höheren Fachsemester fortsetzen möchten.
Studienplätze können in Studienfächern, die einer Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester unterliegen, grundsätzlich nur dann vergeben werden, wenn entsprechende Kapazitäten im gewünschten Studienfach frei sind.
Antrag auf Hochschulortswechsel
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine fristgerechte und ordnungsgemäße Antragstellung bis zum 15. Januar für das folgende Sommersemester und bis zum 15. Juli für das folgende Wintersemester erforderlich. Bei den Bewerbungsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Der Antrag auf Hochschulortswechsel erfolgt über das heiCO-Portal der Universität Heidelberg. Bitte beachten Sie, dass ein Hochschulortswechsel in Studienfächer mit sogenannter Studienjahr-Regelung zum Wintersemester nur in „ungerade“ Fachsemester (3., 5.,....) und zum Sommersemester nur in „gerade“ Fachsemester (2., 4.,...) möglich ist.
Studienbewerber*innen, die den Hochschulort wechseln möchten, wird dringend empfohlen, sich vor der Bewerbung mit der jeweiligen Fachstudienberatung an der Universität Heidelberg bzgl. der Studienplanung, der erforderlichen Leistungsnachweise und des Lehrangebots im Falle eines Wechsels in Verbindung zu setzen.
Eine Zulassung im Rahmen des Hochschulortswechsels innerhalb Deutschlands kann immer nur für das nächsthöhere Fachsemester erteilt werden.
Anrechnungsbescheinigung
Im Falle eines beabsichtigen Hochschulortswechsels aus dem Ausland muss der Bewerbung grundsätzlich ein Bescheid über die Anrechnung von Studienleistungen und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester beigefügt werden. Eine Anrechnung von Studienleistungen kann beim zuständigen Prüfungsamt des jeweiligen Studienfaches (Zentrales Landesprüfungsamt oder Prüfungsamt der Universität Heidelberg) beantragt werden.