Deutsche Staatsangehörige Einschreibung für das höhere Fachsemester

Hinweis zur Einschreibung für das Wintersemester 2025/26

Ab dem Wintersemester 2025/26 erfolgt die Einschreibung vollständig digital. Ein postalisches Einreichen der Unterlagen ist nicht mehr erforderlich. Derzeit gibt es jedoch noch vereinzelte Ausnahmen. Aufgrund der Umstellung sind auf einigen Seiten noch abweichende Informationen zu finden.

Bachelor, Staatsexamen und Magister Theologiae

Für alle Studiengänge bzw. Fächer mit Zulassungsbeschränkung und ohne Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester muss vor der Immatrikulation eine fristgerechte Bewerbung erfolgen. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheides können Sie sich innerhalb der festgesetzten Immatrikulationsfristen an der Universität Heidelberg immatrikulieren.

 Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschtes Fach an der Universität Heidelberg im höheren Semester eine Zulassungsbeschränkung hat. 

Studienfächer finden

 

Immatrikulation in zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge

Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran beantragen Sie die Immatrikulation online sowie durch das Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid/im heiCO-Portal angegebenen Immatrikulationsfrist.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Immatrikulation nach einem Studienplatztausch eine Online-Immatrikulation (noch) nicht möglich ist.

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen im PDF-Format bereit, zusätzlich z.B. auch Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse.
  • Folgen Sie den Anweisungen und Beschreibungen im heiCO Bewerbungsportal.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag, unterschreiben Sie ihn eigenhändig und laden Sie das vollständige Dokument mit der Unterschrift wieder hoch.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen als PDF-Datei zum Upload für Ihre Immatrikulation bereit:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
    Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
    Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
  • 1 Passbild
  • Personalausweis/Reisepass
  • Nachweis der Krankenversicherung
    Zusätzlich halten Sie bitte Ihre Krankenversicherungsdaten bereit und tragen Ihre Daten während der Einschreibung in heiCO ein.
    Grundsätzlich läuft die Übermittlung Ihres Versicherungsstatus elektronisch ab. Nach Eingabe Ihrer Daten in heiCO müssen Sie immer – auch wenn Sie privat versichert sind -  mit einer gesetzlichen, deutschen Krankenkasse in Kontakt treten und den „Meldegrund M10 für die Universität Heidelberg“ unter der Hochschulnummer H0003588 beantragen. Dieser Prozess dauert bis zu 5 Werktage. Die Einschreibung erfolgt erst, wenn die elektronische Übermittlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt ist.
    Hinweis: Sollten sich die Angaben zu Ihrer Krankenversicherung zwischen Ihrer Eingabe im Bewerbungsprozess und der Meldung durch die Krankenversicherung geändert haben (oder wenn Sie sich bei der Eingabe vertippt haben), so überschreibt die Meldung M10 die vorherigen Eingaben. Sie müssen also keine Korrektur der im Bewerbungsprozess gemachten Angaben bei der Universität anfragen.
    Im Gegenzug meldet die Universität den Krankenkassen den Beginn und – später – das Ende Ihres Studiums.
  • Bei Sport: Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung
  • Bei Einschreibung in das Praktische Jahr Medizin: Zuteilungsbescheid bzw. Email-Buchungsbestätigung des PJ-Portals
  • Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung
  • Evtl. weitere im Zulassungsbescheid / in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente 

Bei einer vorherigen Einschreibung an einer anderen deutschen Hochschule müssen Sie außerdem online einreichen:

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule
    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, dass der Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums) sowie der Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen, Beurlaubungen) nachgewiesen sind - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/Immatrikulationsbescheinigung, etc.
  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse
  • Nachweis über die/das bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester bei Immatrikulation in das 7. oder höhere Fachsemester – in allen Fächern Nachweis über die Orientierungsprüfung: Die Immatrikulation in das 4. Fachsemester und höhere Fachsemester, wenn keine Zwischenprüfung oder Vordiplom vorliegt, erfordert das Vorlegen der bestandenen Orientierungsprüfung bzw. die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester. Bitte wenden Sie sich an die/den Orientierungsprüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater der Studienfächer.

Beiträge und Gebühren

Informationen zu den zu zahlenden Semestergebühren sowie zu den gegebenenfalls zusätzlich anfallenden Studiengebühren finden Sie auf der Homepage unter "Studienbeiträge"
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".

Abholung des Studierendenausweises

Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.

Einschreibung oder Umschreibung?

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben. Bitte bewerben Sie sich für die Umschreibung via heiCO und beachten Sie dabei die für den jeweiligen Studiengang geltenden Bewerbungsfristen.