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Deutsche StaatsangehörigeEinschreibung für das höhere Fachsemester

Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2023 und Wintersemester 2023/24

Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Bachelor, Staatsexamen und Magister Theologiae

Abhängig vom Bewerbungs- und Zulassungsverfahren Ihres Wunschstudiengangs muss eine fristgerechte Einschreibung an der Universität Heidelberg erfolgen.

Die Immatrikulationsverfahren für Studiengänge bzw. Fächer mit Zulassungsbeschränkung und ohne Zulassungsbeschränkung werden im Folgenden getrennt dargestellt. Bitte informieren Sie sich vorab, ob ihr gewünschtes Fach an der Universität Heidelberg im höheren Semester eine Zulassungsbeschränkung hat. 

Studienfächer finden

 

Immatrikulation in zulassungsbeschränkte Studiengänge

Die Immatrikulation in Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung erfolgt auf schriftlichem Wege. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen (siehe unten) bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse
  • Immatrikulieren Sie sich online. Nach dem Einloggen können Sie Ihre Daten vervollständigen. Die einzelnen Punkte können unabhängig voneinander bearbeitet werden. Sie können sich hier nur einloggen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
  • Im Rahmen der Eingabe werden Sie nach dem Passwort der Online-Bewerbung gefragt. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können Sie ein neues anfordern.
  • Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:

Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Frist für die Immatrikulation

Zur Annahme des Studienplatzes schicken Sie uns bitte die zur Einschreibung erforderlichen Unterlagen bis zu dem im Zulassungsbescheid genannten Termin zu, da Sie ansonsten Ihren Anspruch auf den Studienplatz verlieren.

Einzureichende Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadt-verwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
  • Nachweis der Krankenversicherung
    Sofern eine gesetzliche Versicherung besteht, beantragen Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Übermittlung über den Krankenversicherungsstatus an die Universität Heidelberg.
    Sofern eine private Versicherung besteht oder keine Versicherungspflicht vorliegt, beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Übermittlung der elektronischen Krankenkassenmitteilung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sofern Sie noch nicht gesetzlich versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden. Waren Sie bereits gesetzlich versichert, wenden Sie sich bitte an diese vorherige Krankenkasse.
  • Ein Passbild, das in der Online-Immatrikulation hochgeladen werden muss.
  • Kopie des Personalausweises
  • Zulassungsbescheid der Universität im Original
  • Bei Sport: Nachweis über die bestandene Sporteingangsprüfung
  • Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung

Für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester müssen Sie außerdem einreichen:

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.
    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, Sie müssen uns den Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums), den Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachweisen - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung/Studienbuch, ect
  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse – in amtlich beglaubigter Kopie.
    Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule, Universität), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden!
  • Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester.
    Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Studienbuch-seite/Immatrikulationsbescheinigung ect. – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein.
  • Nachweis über die/das bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester bei Immatrikulation in das 7. oder höhere Fachsemester – in allen Fächern Nachweis über die Orientierungsprüfung: Die Immatrikulation in das 4. Fachsemester und höhere Fachsemester, wenn keine Zwischenprüfung oder Vordiplom vorliegt, erfordert das Vorlegen der bestandenen Orientierungsprüfung bzw. die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester. Bitte wenden Sie sich an die/den Orientierungsprüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater der Studienfächer.

Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge

In Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich als deutscher Staatsangehöriger ohne vorherige Bewerbung fristgerecht einschreiben. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge erfolgt online. Der Antrag auf Immatrikulation (Ausdruck der Online-Immatrikulation) und unten genannte Unterlagen sind bei der Studierendenadministration innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen.

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen (siehe unten) bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse
  • Immatrikulieren Sie sich online. Nach dem Einloggen können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten, die  unabhängig von einander bearbeitet werden können.
  • Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die:

Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Frist für die Immatrikulation

Unterschieden wird zwischen einer Frist:

  • für alle die noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren (Erstimmatrikulierte)
  • für alle die bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren (Hochschulortswechsler, Studienfortsetzer, Quereinsteiger und Studierende im Zweitstudium)

Wenn eine Ausschlussfrist festgesetzt wurde, ist diese in keinem Fall verlängerbar.

Einzureichende Unterlagen

  •  Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
  • Nachweis der Krankenversicherung
    Sofern eine gesetzliche Versicherung besteht, beantragen Sie bitte bei der gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Übermittlung über den Krankenversicherungsstatus an die Universität Heidelberg.
    Sofern eine private Versicherung besteht oder keine Versicherungspflicht vorliegt, beantragen Sie bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Übermittlung der elektronischen Krankenkassenmitteilung über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Sofern Sie noch nicht gesetzlich versichert waren, können Sie sich an jede gesetzliche Krankenkasse wenden. Waren Sie bereits gesetzlich versichert, wenden Sie sich bitte an diese vorherige Krankenkasse.
  • Kopie des Personalausweises.
  • Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung

Für die Immatrikulation in ein höheres Fachsemester müssen Sie außerdem einreichen:

  • Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.
    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, Sie müssen uns den Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums), den Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachweisen - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung/Studienbuch, ect.)
  • Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse – in amtlich beglaubigter Kopie.
    Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule, Universität), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden!
  • Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester.
    Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Studienbuch-seite/Immatrikulationsbescheinigung ect. – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein.
  • Nachweis über die/das bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester bei Immatrikulation in das 7. oder höhere Fachsemester – in allen Fächern.
  • Nachweis über die Orientierungsprüfung: Die Immatrikulation in das 4. Fachsemester und höhere Fachsemester, wenn keine Zwischenprüfung oder Vordiplom vorliegt, erfordert das Vorlegen der bestandenen Orientierungsprüfung bzw. die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester. Bitte wenden Sie sich an die/den Orientierungsprüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater der Studienfächer.

Einschreibung oder Umschreibung?

Bitte beachten Sie: Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben.