Deutsche StaatsangehörigeMasterstudiengänge mit Zugangsbeschränkung
Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2023
Die Zugangsbeschränkung für konsekutive Masterstudiengänge ist in der Zulassungsordnung festgelegt und kann u. a. durch das Erfordernis überdurchschnittlicher Prüfungsergebnisse im grundständigen Studiengang definiert werden.
Erforderlich für die Immatrikulation zum 1. Fachsemester in einen solchen Masterstudiengang ist eine Bestätigung, dass der vorausgehende Hochschulabschluss die Zugangsvoraussetzungen nach der jeweiligen Zulassungsordnung für die Aufnahme in den Masterstudiengang erfüllt. Diese Zugangsbescheinigung wird von ausgewählten Fachvertretern des gewünschten Masterstudiengangs ausgestellt, bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit dem Fachvertreter auf.
Verfahrensdetails
Weiterführende Informationen
Bitte lesen Sie sich die Zulassungsordnung bzw. Studien- und Prüfungsordnung Ihres gewünschten Studiengangs genau durch bevor Sie sich einschreiben! Dort finden Sie alle nötigen Informationen zu beizufügenden Unterlagen, Bewerbungsfristen etc.
Besonderheiten bestimmter Studiengänge
Für einige Studiengänge sind Besonderheiten zu beachten. Bitte wählen Sie den Studiengang in unserem Studiengangsfinder aus und informieren sich dort.