icon-symbol-logout-darkest-grey

Juristische FakultätÖffentliches Recht – Bachelor 25%

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Recht. Während das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt, umfasst das öffentliche Recht diejenigen Rechtsnormen, die das Verhältnis der Staaten und sonstigen Hoheitsträger untereinander und zu Einzelnen betreffen. Das öffentliche Recht begründet und begrenzt die Befugnisse von Hoheitsträgern. Es lässt sich weiter gliedern in das Staatsrecht (auch Verfassungsrecht genannt) und das Verwaltungsrecht.

Fakten & Formalia

AbschlussBachelor of Arts
StudiengangstypGrundständig
StudienbeginnNur Wintersemester
Regelstudienzeit6 Semester
Lehrsprache(n)Deutsch
Gebühren und Beiträge151.05 € / Semester
BewerbungsverfahrenStudienanmeldung für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung
BewerbungsfristenInformationen zu Bewerbungsfristen erhalten Sie, nachdem Sie sich einen Studiengang zusammengestellt haben.

Inhalt des Studiums

Das Bachelorbegleitfach Öffentliches Recht hat eine zweigliedrige Struktur. Es besteht aus zwei Modulen- Dem Staatsrecht und dem Verwaltungsrecht. Im Fokus des Moduls Staatsrecht stehen das Staatsorganisationsrecht einschließlich seiner internationalen Bezüge und die Grundrechte. Die Veranstaltungen des Moduls Verwaltungsrecht haben das allgemeine Verwaltungsrecht sowie das Verwaltungsprozessrecht zum Gegenstand. Daneben werden die zentralen Gebiete des besonderen Verwaltungsrechts behandelt. Dabei handelt es sich um das Polizei-, das Bau- und das Kommunalrecht. Darüber hinaus besteht jedes Semester ein breites Angebot an Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen, die weiterführende Einblicke in die Materie gewähren.

Dies eröffnet Studierenden mit dem Bachelorbegleitfach die Möglichkeit, ein breites Wissen über die Grundlagen des nationalen öffentlichen Rechts zu erlangen und ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden zu entwickeln. Anhand konkreter Fälle werden zentrale Fragestellungen des Staats- und Verwaltungsrechts besprochen und die juristische Gutachtentechnik eingeübt. Nach Abschluss des Begleitfachstudiums sind die Studierenden in der Lage, die für die Lösung juristischer Fälle relevanten Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren. Damit können die Studierenden Schwerpunkte setzen, eigene Lösungen und fachbezogene Positionen entwickeln sowie für diese argumentativ einstehen.

Aufbau des Studiums

Modul I:

  • Zu Beginn des ersten Moduls besuchen Studierende den Grundkurs Staatsrecht I. Vorlesungsbegleitend wird eine Arbeitsgemeinschaft angeboten, die der Einübung der Gutachtentechnik dient.
  • Der Grundkurs Staatsrecht II im zweiten Semester bildet den zweiten Teil des Grundkurses. Im Rahmen des Grundkurses Staatsrecht II wird eine Probeklausur angeboten. Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben, ohne Druck die Methodik der Fallbearbeitung in einer realen Klausursituation anzuwenden. Auch im zweiten Semester findet eine vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft statt.
  • Das Modul Staatsrecht schließt im dritten Semester mit der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger. Zentrale Probleme des Staatsrechts werden anhand konkreter Fallbeispiele erörtert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wird die Modulabschlussklausur geschrieben.

Modul II:

  • Das zweite Modul beginnt im dritten Semester mit der Vorlesung Verwaltungsrecht I (Polizeirecht), da das Polizeirecht einen guten Einstieg in das Verwaltungsrecht bietet.
  • Die Veranstaltungen Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil und Verwaltungsprozessrecht werden im vierten Semester besucht.
  • Für das fünfte Semester sind weitere Veranstaltungen aus dem Bereich des Besonderen Verwaltungsrechts vorgesehen, die Vorlesungen Verwaltungsrecht Besonderer Teil II (Baurecht) und Verwaltungsrecht Besonderer Teil III (Kommunalrecht).
  • In einer Arbeitsgemeinschaft im fünften Fachsemester werden die verwaltungsrechtlichen Inhalte anhand von Fällen wiederholt. Das zweite Modul endet mit der Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene. Im Rahmen der Übung wird die Modulabschlussklausur geschrieben, die unterschiedliche verwaltungsrechtliche Schwerpunkte haben kann.