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Juristische FakultätÖffentliches Recht

Die deutsche Rechtsordnung unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Recht. Während das Privatrecht die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander regelt, umfasst das öffentliche Recht diejenigen Rechtsnormen, die das Verhältnis der Staaten und sonstigen Hoheitsträger untereinander und zu Einzelnen betreffen.

Das öffentliche Recht begründet und begrenzt die Befugnisse von Hoheitsträgern. Es lässt sich weiter gliedern in das Staatsrecht (auch Verfassungsrecht genannt) und das Verwaltungsrecht.

 

Besonderheiten und Merkmale

Zum Staatsrecht gehören das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte. Das Staatsorganisationsrecht behandelt Aufbau, Organisation, Aufgaben und Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane. Grundrechte dienen dem Schutz der menschlichen Freiheit. Die Grundlage des deutschen Verfassungsrechts bildet das Grundgesetz. Es steht in der Normenhierarchie an oberste Stelle.

Das Verwaltungsrecht ist das Sonderrecht der öffentlichen Verwaltung. Es besteht aus dem allgemeinen und dem besonderen Verwaltungsrecht. Die Rechtsvorschriften, die für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung maßgeblich sind, bilden das allgemeine Verwaltungsrecht. Es geht insbesondere um Handlungsformen und Verfahren. Die Verwaltung bedient sich einer Vielzahl von Handlungsformen, für die unterschiedliche Rechtmäßigkeitsanforderungen bestehen. Erforderlich ist daher eine Typisierung der Handlungsformen, von der auch die Zulässigkeit und die Begründetheit des Verwaltungsrechtsschutzes abhängen. Das allgemeine Verwaltungsrecht ist zum Teil in den Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder kodifiziert. Demgegenüber ist das besondere Verwaltungsrecht das Recht der verschiedenen Verwaltungsbereiche, das jeweils in speziellen Fachgesetzten geregelt ist. Genannt seien beispielhaft das Polizei-, Bau- oder Kommunalrecht.

Berufsfelder

Häufig wird von Absolventinnen und Absolventen geistes- oder sozialwissenschaftlicher Fächer im Berufsalltag erwartet, sich mit juristischen Fragestellungen auseinander zu setzen. In vielen Berufsfeldern wird ein juristisches Grundverständnis begrüßt, insbesondere im politiknahen Bereich, aber auch in der Privatwirtschaft oder internationalen Nichtregierungsorganisationen. Beispielhaft seien hier genannt: Verlagswesen, Museums- oder Archivarbeit, Medienbereich und Journalismus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meinungs- und Umfrageforschung, Kulturwirtschaft und -vermittlung, Eventmanagement, Werbung und Marketing, Personalwesen und -management, politische Bildung, Beratung von Unternehmen, Politik und Stiftungen, Parteien, Non-Profit-Organisationen, (inter-) nationale Regierungsorganisationen, Erwachsenenbildung, spezifische Bildungsarbeit oder Bildungs- und Studienberatung.

Die rechtliche Durchdringung bestimmter Themenfelder sowie eine Sensibilisierung für rechtliche Fragestellungen in Politik und Gesellschaft eröffnen den Absolventinnen und Absolventen neue Perspektiven. Für die klassischen juristischen Berufe, wie beispielsweise die Richterschaft, (Staats-) Anwaltschaft oder den höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, ist der erfolgreiche Abschluss der Ersten juristischen Prüfung sowie des Zweiten Staatsexamens erforderlich.

Forschung

Zu den neun Instituten der Juristischen Fakultät gehören insgesamt dreiundzwanzig Professuren zur Leitung und Durchführung wissenschaftlicher Forschung und forschungsbasierter Lehre. Die Bezeichnung der Institute, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind, vermitteln einen ersten Eindruck von den vielfältigen Aktivitäten in der Forschung:

  • Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie,
  • Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht,
  • Institut für Finanz- und Steuerrecht

Eine langjährige enge Kooperation pflegt die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg.

Abschlussvarianten

Bachelor 25%

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Insights

Studierende Öffentliches Recht Uni Heidelberg

Das Studium des Öffentlichen Rechts gibt mir die Möglichkeit, ein rechtliches Verständnis für die Zusammenhänge in Politik und Gesellschaft zu entwickeln. Gerade mein Interesse an internationaler Politik und mein Engagement in der Kommunalpolitik haben mich auf diesen Studiengang gebracht.

Catharina Lahme, 25, Öffentliches Recht, 4. Semester Bachelor