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Hans-Peter Wild Talent ScholarshipsFinde Antworten auf deine Fragen rund um die Stipendienbewerbung

Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 15.11.2023).

Allgemeine Informationen

In welchem Turnus werden die Hans-Peter Wild Talent Scholarships vergeben?
Die Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden einmal jährlich zum Wintersemester vergeben.

Wie lange wird das Stipendium bewilligt?
Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester bewilligt. Auf Antrag und nach erfolgreicher Begabungs- und Leistungsprüfung kann dieses jedoch verlängert werden. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die*den Studierende*n bis zum Ende der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang zu fördern.

Ist eine Verlängerung des Förderzeitraums möglich?
Ja, auf Antrag und nach erfolgreicher Begabungs- und Leistungsprüfung kann die Förderung über den Bewilligungszeitraum hinaus verlängert werden. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die*den Studierende*n bis zum Ende der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang zu fördern.

Was passiert im Falle eines Urlaubssemesters?
Während einer Beurlaubung vom Studium etwa aus persönlichen oder familiären Gründen wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung wird auf Anzeige des*der Stipendiat*in, der Bewilligungszeitraum angepasst. Wird die Zahlung des Stipendiums während der Zeit der Beurlaubung ausgesetzt, sind während des Beurlaubungszeitraums bereits ausgezahlte Stipendienmittel zurückzuzahlen. Sofern eine Beurlaubung für ein Auslandssemester oder für ein studienbezogenes Praktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.

Sind parallele Studienförderungen möglich?
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 € oder mehr beträgt, kann nicht mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert werden. Bewerber*innen haben jedoch die Möglichkeit, eine bestehende begabungs- und leistungsabhängige Förderung zugunsten des Hans-Peter Wild Talent Scholarships aufzugeben. Während des Bewilligungszeitraums des Hans-Peter Wild Talent Scholarships kann eine befristete anderweitige begabungs- oder leistungsabhängige Förderung in Anspruch genommen werden, wenn eine Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarship erfolgt. Während der Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarship werden die Stipendienzahlungen eingestellt. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums erfolgt nicht.

Ist der Erhalt eines Hans-Peter Wild Talent Scholarships mit der Ausübung einer HiWi-Tätigkeit oder einem bezahlten Praktikum an der Universität Heidelberg vereinbar?
Eine max. 25%-Stelle als studentische Hilfskraft an der Universität Heidelberg ist mit dem Stipendium vereinbar, wenn kein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Stipendium besteht. D.h. wenn du z.B. im Fach Physik gefördert wirst, kannst du keine HiWi-Stelle im Fachbereich Physik annehmen. Ein bezahltes Praktikum an der Universität Heidelberg ist mit dem Stipendium vereinbar, wenn es sich hierbei um ein Pflichtpraktikum handelt. Bei einem freiwilligen bezahlten Praktikum an der Universität Heidelberg, muss der Sachverhalt gesondert geprüft werden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Muss ich das Stipendium nach dem Studium zurückzahlen?
Nein.

Ist der Erhalt des Hans-Peter Wild Talent Scholarship steuerfrei?
Ob das Stipendium steuerfrei ist, hängt vom Einzelfall ab. Bitte wende dich zur Klärung an dein Finanzamt bzw. die zuständige Finanzbehörde.

Ich studiere bereits an der Universität Heidelberg. Kann ich mich bewerben?
Für ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship können sich Studienbewerber*innen für das 1. Fachsemester eines MINT-Bachelor- oder Master-Studiengangs an der Universität Heidelberg bewerben, die noch kein Studium an der Universität Heidelberg abgeschlossen haben oder dieses bis zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) abschließen werden. Damit ist eine Bewerbung für Studierende, die zum Beginn des beantragten Bewilligungszeitraumes (i.d.R. folgendes Wintersemester) sich im entsprechenden MINT- Fach im zweiten Fachsemester oder höher befinden oder bis dahin einen Hochschulabschluss an der Universität Heidelberg erworben haben. Eine Ausnahme stellen jedoch Studierende dar, die bereits während ihres gesamten BA-Studiengangs mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert wurden.

Ich besuche einen Vorsemesterkurs am Studienkolleg. Kann ich mich bewerben?
Ja, sofern eine Bewerbung um einen Studienplatz für ein MINT-Bachelor- oder Master- Studiengang an der Universität Heidelberg, für das kommenden WiSe, erfolgen wird. Eine Förderung während des Vorsemesterkurses am Studienkolleg ist nicht möglich.
Bitte beachte: Deine Bewerbung für ein Stipendium ist keine Bewerbung für einen Studienplatz. Bitte bewirb dich daher unbedingt zusätzlich für ein Studium an der Universität Heidelberg.

Ich habe die Regelstudienzeit überschritten, kann ich trotzdem eine Verlängerung beantragen?
Die Förderungshöchstdauer des Hans-Peter Wild Talent Scholarships richtet sich nach der Regelstudienzeit . Auf Antrag kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Hierzu sind die Gründe anzuführen, die zu einer Überschreitung der Regelstudienzeit geführt haben z.B. eine Behinderung, eine Schwangerschaft, die Pflege und Erziehung eines Kindes, die Mitarbeit als gewähltes Mitglied in einem Hochschulgremium oder in einem Gremium der studentischen Selbstverwaltung oder ein fachrichtungsbezogener Auslandsaufenthalt, für den keine Beurlaubung vorlag. Die Antragstellung muss schriftlich auf dem von der Universität Heidelberg vorgesehenen Formblatt erfolgen. Der unterschriebene Antrag und die Nachweise müssen bis zu dem festgesetzten Termin zusammen mit den anderen erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden.

Bewerbungsverfahren

Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online. Während des Bewerbungszeitraums vom 1. Mai bis 15. Juli* wird ein entsprechender Link freigeschaltet, über den sich die Bewerber*innen im Bewerbungsportal registrieren und anschließend mit ihren Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen können.

* Aus wichtigem Grund, z.B. bei Verzögerungen des Studienbetriebs, kann der Bewerbungszeitraum verschoben werden.

Bitte beachte bei der Bewerbung folgende Schritte:

  1. Registrierung im Online-Bewerbungsportal innerhalb des Bewerbungszeitraums.
  2. Online-Bewerbung ausfüllen, erforderliche Nachweise an den dafür vorgesehenen Stellen hochladen und bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraums absenden.

In welcher Sprache können meine Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?
Die Bewerbungsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Sollten dir deine Dokumente in einer anderen Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Bitte reiche stets neben der Übersetzung das dazugehörige Originaldokument ein.

Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Neben der bisher erbrachten Leistung in Schule (Note der Hochschulzugangsberechtigung bei Studienplatzbewerber*innen eines Bachelor-Studiengangs im MINT-Bereich) und im Studium (Abschlussnote erster Hochschulabschluss; bei noch nicht abgeschlossenem ersten Hochschulstudium zählt die aktuelle Durchschnittsnote bei Studienplatzbewerber*innen eines Master-Studiengangs im MINT-Bereich) werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  1. nationale und internationale Preise und Auszeichnungen mit MINT-Bezug
  2. für Studienplatzbewerber*innen für einen MINT-Bachelor-Studiengang die Teilnahme an AGs, Seminaren, Schülerakademien oder ein Schülerstudium mit MINT-Bezug; für Studienplatzbewerber*innen für einen MINT-Master-Studiengang die Teilnahme an Konferenzen, Vorträgen und Poster-Präsentationen sowie Publikationen mit MINT-Bezug
  3. freiwillige Praktika mit MINT-Bezug
  4. Berufsausbildung mit MINT-Bezug
  5. Motivationsschreiben
  6. zwei Empfehlungsschreiben von Fachkräften aus dem MINT-Bereich. Dies können z.B. sein: Lehrer*innen, Hochschullehrer*innen, Privatdozent*innen, Forschungsgruppenleiter*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Dozent*innen im Rahmen eines Schülerstudiums oder einer mehrwöchigen Schülerakademie

Wie weise ich meine Leistungen nach?
In der Regel werden die Leistungen mit der Angabe der Abschlussnote belegt. Bitte lade hierzu als Studienplatzbewerber*in für einen Bachelor-Studiengang im MINT-Bereich dein Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung hoch. Studienplatzbewerber*innen für einen Master-Studiengang im MINT-Bereich laden bitte das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss, der für das MINT-Masterstudium relevant ist bis zum Bewerbungsende hoch.

Was muss ich machen, wenn mir mein Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss, der für das MINT-Masterstudium relevant ist, bis zum Bewerbungsende nicht vorliegt?
Wenn dir dein Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, genügt eine Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (mit ausgewiesener Durchschnittsnote).

Was gilt es bei ausländischen Zeugnissen bzw. Nachweisen zu beachten?
Bei einer Bewerbung um ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship ist neben dem ausländischen Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (bei Studienplatzbewerber*innen für einen Bachelor-Studiengang im MINT-Bereich) bzw. dem Hochschulabschluss oder sofern noch nicht vorhanden einer Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Leistungen (bei Studienplatzbewerber*innen für einen Master-Studiengang im MINT-Bereich) mit ausgewiesener Abschluss-/ Durchschnittsnote eine amtlich beglaubigte Übersetzung (englische Zeugnisse ausgenommen) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Diese Übersetzung wird i.d.R. durch einen vereidigten Fachübersetzer erstellt. Zudem muss, wenn vorliegend, eine Umrechnung der Note in das deutsche Notensystem mit eingereicht werden. Liegt dir eine solche offizielle Umrechnung nicht vor, so kannst du deine deutsche Äquivalenznote anhand der Modifizierten bayerischen Formel ermitteln. Für alle weiteren ausländischen Nachweise ist neben der Einreichung des Originaldokuments eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache erforderlich.

Meine Note ist nicht in das deutsche Notensystem umgerechnet. Was muss ich tun?
Liegt dir keine offizielle Umrechnung vor, so kannst du deine deutsche Äquivalenznote anhand der Modifizierten bayerischen Formel ermitteln und entsprechend in der Bewerbung angeben.

Welchen Notendurchschnitt sollte ich mindestens für eine Bewerbung haben?
Mit den Hans-Peter Wild Talent Scholarships sollen besonders leistungsstarke Studienplatzbewerber*innen gefördert werden, die einen herausragenden, mit überdurchschnittlichem Erfolg bestandene Hochschulzugangsberechtigung bzw. ersten Hochschulabschluss vorweisen können. Da neben den Noten jedoch auch weitere Kriterien (siehe: Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?) für die Auswahl berücksichtigt werden und auch das Bewerberaufkommen hierfür entscheidend ist, kann kein allgemeingültiger Notendurchschnitt genannt werden, der mindestens erforderlich ist.

Was gilt es bei den Auswahlkriterien „Teilnahme an AGs, Seminaren, und Schülerakademien, sowie bei einer Absolvierung eines Schülerstudiums“ zu beachten?
Es können ausschließlich Studienplatzbewerber*innen für einen Bachelor-Studiengang im MINT-Bereich Angaben zur Teilnahme an AGs, Seminaren, Schülerakademien und Absolvierung eines Schülerstudiums machen. Im Auswahlverfahren werden nur AGs, Seminare und Schülerakademien sowie ein Schülerstudium berücksichtigt, die nicht länger als drei Jahre zum Bewerbungsbeginn zurückliegen und bei welchen ein MINT-Bezug gegeben ist. Bitte beachte, dass zu jeder Angabe alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen, sowie ein entsprechender Nachweis mit ausgewiesenem Zeitraum bzw. Dauer der AG, Schülerakademie, des Seminars bzw. des Schülerstudiums hochgeladen werden muss. Aus dem Nachweis muss sich ein zeitlicher und personenbezogener Zusammenhang zu der jeweiligen Angabe ableiten lassen.

Was gilt es bei den Auswahlkriterien „Teilnahme an Konferenzen, gehaltenen Vorträge, Poster-Präsentationen sowie (Mit-) Publikationen zu beachten?
Es können ausschließlich Studienplatzbewerber*innen für einen Master-Studiengang im MINT-Bereich Angaben zur Teilnahme an Konferenzen, zu gehaltenen Vorträgen, Poster-Präsentationen sowie (Mit-) Publikationen machen. Im Auswahlverfahren werden nur die Konferenzen, Vorträge, Poster-Präsentationen und (Mit-) Publikationen berücksichtigt, die nicht länger als drei Jahre zum Bewerbungsbeginn zurückliegen und bei welchen ein MINT-Bezug gegeben ist. Bitte beachte, dass zu jeder Angabe alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen, sowie ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden muss. Aus dem Nachweis muss sich ein zeitlicher und personenbezogener Zusammenhang zu der jeweiligen Angabe ableiten lassen. Mögliche Nachweise für eine Konferenzteilnahme sind z.B. Teilnahmebestätigung oder Eintrittskarte, für einen Vortrag sind z.B. Bestätigungsschreiben oder Programmauszug, für eine Poster-Präsentation sind z.B. Bestätigungsschreiben oder Programmauszug sowie für die Veröffentlichung einer (Mit-) Publikation sind z.B. Bestätigungsschreiben oder Auszug aus Publikation mit Abstract.

Was gilt es bei Praktika zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Praktika mit MINT-Bezug berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen (Vollzeitäquivalent) angedauert haben, nicht länger als drei Jahre zum Bewerbungsbeginn zurückliegen und z.B. nicht als Pflichtpraktikum in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder während der Schulzeit vorgeschrieben sind. Bitte beachte, dass zu jeder Angabe alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen, sowie ein entsprechender Nachweis (idealerweise mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit) hochgeladen werden muss. Aus dem Nachweis muss sich ein zeitlicher und personenbezogener Zusammenhang zu der jeweiligen Angabe ableiten lassen. Im Feld „Kurzbeschreibung“ ist die jeweilige Praktikumsstelle zu nennen sowie die Tätigkeit kurz zu beschreiben.
Bitte beachte: Beschäftigungsverhältnisse wie studien- bzw. schulbegleitende Erwerbstätigkeiten (z.B. Hiwi-Tätigkeiten, Werkstudententätigkeiten) sowie Festanstellungen über einen längeren Zeitraum können hier nicht angegeben werden bzw. werden bei einer Angabe nicht berücksichtigt.

Was gilt es bei einer Berufsausbildung zu beachten?
Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweijährige Berufsausbildung im MINT-Bereich handelt. Bitte beachte, dass alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen sowie der entsprechende Nachweis hochgeladen werden muss. Aus dem Nachweis muss sich ein zeitlicher und personenbezogener Zusammenhang zu der Angabe ableiten lassen.

Was gilt es bei den Auswahlkriterien „Preise und Auszeichnungen“ zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise, Auszeichnungen und Stipendien berücksichtigt, die nicht länger als drei Jahre zum Bewerbungsbeginn zurückliegen und bei welchen ein MINT-Bezug gegeben ist. Bitte beachte, dass zu jeder Angabe alle dazugehörenden Felder ausgefüllt werden müssen sowie ein entsprechender Nachweis hochgeladen werden muss. Aus dem Nachweis muss sich ein zeitlicher und personenbezogener Zusammenhang zu der jeweiligen Angabe ableiten lassen. Gebe jede Auszeichnung einzeln (z. B. pro Runde) an. Bei Preisen im Rahmen der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung, welche auf Vorschlag der Schulleitung verliehen wurden, handelt es sich um regionale Preise. Wettbewerbsteilnahmen mit Platzierungen und/oder mit denen eine Qualifizierung für eine nachfolgende Wettbewerbsrunde erfolgt, können angegeben werden.

Gibt es Vorgaben für die Empfehlungsschreiben? 
Es müssen zwei Empfehlungsschreiben von Fachkräften aus dem MINT-Bereich (z.B. Lehrer*innen, Hochschullehrer*innen, Privatdozent*innen, Forschungsgruppenleiter*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Dozent*innen im Rahmen eines Schülerstudiums oder einer mehrwöchigen Schülerakademie) eingereicht werden. Bitte beachte, dass Empfehlungsschreiben von Hochschultutor*innen leider nicht gewertet werden können. Entweder du lädst die Schreiben im Bewerbungsformular hoch, oder die MINT-Fachkraft schickt das Empfehlungsschreiben direkt per Mail an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de. Bitte beachte, dass das Empfehlungsschreiben bis zum Fristende bei uns eingegangen sein muss. Aus dem Schreiben soll hervorgehen, warum du ein*e geeignete*r Kandidat*in für ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bist. Neben Leistung und Begabung im MINT-Bereich kann auch auf weitere Aspekte wie z.B. besonderes Engagement und Eigeninitiative eingegangen werden.
Der Umfang des Schreibens sollte dabei 3 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?
So lange die Bewerbung noch nicht online abgesendet wurde, können fehlende Unterlagen innerhalb des Bewerbungszeitraums jederzeit hochgeladen werden.

Wenn du deine Bewerbung bereits abgesendet hast, ist eine Bearbeitung deiner Bewerbung leider nicht mehr möglich. Solltest du vor dem Ende des Bewerbungszeitraums einen Fehler bemerken oder deine Bewerbung ergänzen möchten, dann wende dich bitte an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de. Wir werden deine Bewerbung freischalten, sodass eine Bearbeitung wieder möglich wird. Bitte beachte, dass du deine Bewerbung vor Bewerbungsende wieder absenden musst, da sie andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Nach dem Bewerbungsende können keine Unterlagen nachgereicht werden. Solltest du für ein Stipendium ausgewählt werden, muss ein noch nicht vorliegendes Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss und/oder eine noch nicht vorliegende Immatrikulationsbescheinigung nachgereicht werden.

Was gilt es beim Motivationsschreiben zu beachten? 
Das Motivationsschreiben ist Teil des Bewerbungsformulars. Online stehen dir maximal 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung, um deine Beweggründe für eine Bewerbung darzulegen. Ein darüber hinaus hochgeladenes Motivationsschreiben findet im Auswahlverfahren keine Berücksichtigung.

Zum Auswahlverfahren

Wie wird entschieden, wer ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bekommt?
Aus den frist- und formgerechten Bewerbungen wählt der Stipendienauswahlausschuss aus, wer unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien (siehe „Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?“) in die Förderung aufgenommen werden soll. Entscheidend für die Auswahl ist das Gesamtbild der Bewerber*innen.

Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?
Bitte habe Verständnis, dass wir während des laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens keine Rückmeldungen zum aktuellen Stand geben können. Nach Beendigung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden alle Bewerber*innen über den Ausgang Ihrer Bewerbung per E-Mail informiert. Die E-Mails werden voraussichtlich im September versendet.