Hans-Peter Wild Talent Scholarships Finde Antworten auf deine Fragen rund um die Stipendienbewerbung

Bitte beachten Sie, dass die FAQ - Liste regelmäßig aktualisiert wird (letzte Änderung: 09.04.2026).

Allgemeine Informationen

In welchem Turnus werden die Hans-Peter Wild Talent Scholarships vergeben?
Die Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden einmal jährlich zum Wintersemester vergeben.

Wie lange wird das Stipendium bewilligt?
Das Stipendium wird zunächst für zwei Semester bewilligt. Auf Antrag und nach erfolgreicher Begabungs- und Leistungsprüfung kann der Bewilligungszeitraum verlängert werden. Ziel des Stipendienprogramms ist es, die:den Studierende:n bis zum Ende der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang zu fördern.

Was passiert im Falle eines Urlaubssemesters?
Während einer Beurlaubung vom Studium werden die Stipendienzahlungen grundsätzlich unterbrochen. Bei Wiederaufnahme des Studiums im Anschluss an die Beurlaubung, wird auf Anzeige des:der Stipendiat:in, der Bewilligungszeitraum angepasst. Wird die Zahlung des Stipendiums während der Zeit der Beurlaubung unterbrochen, sind während des Beurlaubungszeitraums bereits ausgezahlte Stipendienmittel zurückzuzahlen.

Sind parallele Studienförderungen möglich?
Wer eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die durchschnittlich 30 € oder mehr pro Monat beträgt, kann nicht mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert werden. Bewerber:innen haben jedoch die Möglichkeit, eine bestehende begabungs- und leistungsabhängige Förderung zugunsten des Hans-Peter Wild Talent Scholarships aufzugeben. Während des Bewilligungszeitraums des Hans-Peter Wild Talent Scholarships kann eine befristete anderweitige begabungs- oder leistungsabhängige Förderung in Anspruch genommen werden, wenn eine Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarships erfolgt ist. Dies muss vorab rechtzeitig vom Stipendiaten bzw. der Stipendiatin angezeigt werden. Während der Beurlaubung vom Hans-Peter Wild Talent Scholarship werden die Stipendienzahlungen unterbrochen. In diesem Fall ergibt sich keine Anpassung des Bewilligungszeitraums.

Ist der Erhalt eines Hans-Peter Wild Talent Scholarships mit der Aufnahme/Ausübung einer Erwerbstätigkeit (z.B. HiWi-Tätigkeit oder einem bezahlten Praktikum) vereinbar?
Bitte teile uns immer im Voraus und rechtzeitig mit, wenn du eine Erwerbstätigkeit aufnehmen willst.
Grundsätzlich sind Stipendiat:innen angehalten, sich auf den Stipendienzweck zu konzentrieren. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nur zulässig, wenn diese die Erreichung des Stipendienzwecks nicht beeinträchtigt. Diese Voraussetzung gilt in der Regel als erfüllt, wenn die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Erwerbstätigkeiten ein Viertel der monatlichen Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung nicht überschreitet. D.h. du kannst keine Erwerbstätigkeit mit einem höheren zeitlichen Umfang annehmen, ohne dich vorab rechtzeitig für den betreffenden Zeitraum (volle Monate) vom Hans-Peter Wild Talent Scholarships beurlauben zu lassen.

Darüber hinaus ist die Ausübung einer Erwerbstätigkeit an der Universität Heidelberg nur zulässig, wenn die Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses und des Stipendiums inhaltlich getrennt sind. D.h. wenn du z.B. im Fach Physik gefördert wirst, kannst du i.d.R. keine Erwerbstätigkeit (z.B. HiWi-Stelle) im Fachbereich Physik annehmen, ohne dich vorab rechtzeitig für den betreffenden Zeitraum (volle Monate) vom Hans-Peter Wild Talent Scholarships beurlauben zu lassen. 

Muss ich das Stipendium nach dem Studium zurückzahlen?
Nein.

Ist der Erhalt des Hans-Peter Wild Talent Scholarships steuerfrei?
Ob das Stipendium nach Maßgabe des Einkommenssteuergesetzes steuerfrei bezogen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Du bist als Stipendiat:in für die Zahlung von Steuern im In- und Ausland selbst verantwortlich. Bitte wende dich zur Klärung an dein Finanzamt bzw. die zuständige Finanzbehörde. Die Stipendiat:innen stellen die Universität Heidelberg von allen Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.

Wer kann sich um das Hans-Peter Wild Talent Scholarship bewerben?
Um ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship können sich Studienplatzbewerber:innen für das 1. Fachsemester eines MINT-Bachelor- oder konsekutiven MINT-Master-Studiengangs an der Universität Heidelberg bewerben, die noch kein Studium an der Universität Heidelberg abgeschlossen haben / dieses nicht bis zum Start des jeweiligen Wintersemesters abschließen werden. 
Damit ist eine Bewerbung für Studierende ausgeschlossen, die sich zum Start des kommenden Wintersemesters im entsprechenden MINT-Fach im zweiten Fachsemester oder höher befinden oder bis dahin einen Hochschulabschluss an der Universität Heidelberg erworben haben werden. 
Eine Ausnahme stellen jedoch Master-Studierende dar, die bereits während ihres Bachelor-Studiengangs mit einem Hans-Peter Wild Talent Scholarship gefördert wurden.
Bitte beachte: Die Bewerbung um ein Stipendium und um einen Studienplatz an der Universität Heidelberg sind zwei voneinander getrennte Verfahren. Bitte bewirb dich daher unbedingt zusätzlich um einen Studienplatz, da die Immatrikulation an der Universität Heidelberg eine Voraussetzung für den Stipendienerhalt darstellt.

Ich besuche einen Vorsemesterkurs oder ein Studienkolleg. Kann ich mich bewerben?
Ja, sofern eine Bewerbung um einen Studienplatz im 1. Fachsemester für einen MINT-Bachelor- oder konsekutiven MINT-Masterstudiengang an der Universität Heidelberg für das kommende Wintersemester erfolgen wird. Eine Förderung während des Vorsemesterkurses oder der Zeit am Studienkolleg ist nicht möglich.
Bitte beachte: Die Bewerbung um ein Stipendium und um einen Studienplatz an der Universität Heidelberg sind zwei voneinander getrennte Verfahren. Bitte bewirb dich daher unbedingt zusätzlich um einen Studienplatz, da die Immatrikulation an der Universität Heidelberg eine Voraussetzung für den Stipendienerhalt darstellt.

Bewerbungsverfahren

Wie kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das hierfür vorgesehene Online-Bewerbungsportal. Während des Bewerbungszeitraums üblicherweise vom 15. Mai bis 31. Juli (23:59 MEZ)* eines Jahres wird ein entsprechender Link veröffentlicht, über den sich die Bewerber:innen im Bewerbungsportal registrieren und anschließend mit ihren Anmeldedaten (E-Mail-Adresse und Passwort) einloggen können.

* Aus wichtigem Grund, z.B. bei Verzögerungen des Studienbetriebs, kann der Bewerbungszeitraum verschoben werden.

Bitte beachte bei der Bewerbung folgende Schritte:

  1. Registriere dich im Online-Bewerbungsportal innerhalb des Bewerbungszeitraums.
  2. Fülle das Online-Bewerbungsformular vollständig aus, lade die erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in den entsprechenden Formularteilen der Online-Bewerbung hoch und sende die vollständige Bewerbung spätestens bis zum Ende des Bewerbungszeitraums ab.

In welcher Sprache kann ich meine Bewerbungsunterlagen (Nachweise und Zeugnisse) einreichen?
Die Bewerbungsunterlagen können in deutscher und englischer Sprache eingereicht werden. Sollten deine Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abgefasst sein, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache erforderlich. Bitte lade stets das Originaldokument und die amtlich beglaubigte Übersetzung im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. 

Wird für ein Dokument, das in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abgefasst ist, keine amtlich beglaubigte Übersetzung zusätzlich hochgeladen, so können entsprechende Angaben im Auswahlverfahren nicht gewertet werden und im äußersten Fall zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen.

Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?
Die Hans-Peter Wild Talent Scholarships werden nach Leistung und Begabung vergeben sowie nach dem bisherigen persönlichen Werdegang mit Fokus auf den MINT-Bereich. Es werden berücksichtigt:

  1. a) bei Studienplatzbewerber:innen eines MINT-Bachelor-Studiengangs:
    die Note der Hochschulzugangsberechtigung
    b) bei Studienplatzbewerber:innen eines konsekutiven MINT-Master-Studiengangs:
    die Note des Hochschulabschlusses, der für den Master-Studiengangberechtigt oder, sofern der Studienabschluss bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, ersatzweise die aktuelle Durchschnittsnote über alle bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen des Studiengangs, der für den Master-Studiengang berechtigt
     

    sowie die folgenden Aktivitäten im MINT-Bereich

  2. abgeschlossene Berufsausbildung
  3. nationale und internationale Preise, Auszeichnungen und Stipendien
  4. praktische Erfahrungen (z.B. Praktika, HiWi-Tätigkeiten, Werkstudententätigkeit, Beschäftigungsverhältnisse)
  5. veröffentlichte (Mit-) Publikationen, auf Konferenzen gehaltene Vorträge / Poster-Präsentationen, sowie die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren, Schülerakademien, einem Schülerstudium und schulischen Arbeitsgemeinschaften.

Die unter Nr. 3-5 aufgeführten Aktivitäten im MINT-Bereich werden nur gewertet, wenn diese außercurricular sind (kein Pflichtteil von Schule oder Studium) und das Ende der jeweiligen Aktivität zum Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Bei der Auswahl soll der Stipendienauswahlausschuss nachrangig weitere Faktoren wie den Lebenslauf, die im Online-Bewerbungsformular dargelegte Motivation sowie die eingereichten Empfehlungsschreiben als Teil des Gesamtbildes der jeweiligen Bewerbung berücksichtigen.

Wie weise ich meine Leistungen nach?
a) Du bist Studienplatzbewerber:in eines MINT-Bachelor-Studiengangs:
Lade dein Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (mit ausgewiesener Abschlussnote) im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch.

b) Du bist Studienplatzbewerber:in eines konsekutiven MINT-Master-Studiengangs:
Lade dein Zeugnis über den Hochschulabschluss (mit ausgewiesener Abschlussnote), der für den MINT-Master-Studiengang berechtigt, im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. Liegt dir dieses Zeugnis bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vor, lade ersatzweise eine aktuelle Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote des Studiengangs, der für den Master-Studiengang berechtigt, im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch.

Was muss ich machen, wenn mir mein Zeugnis über den Hochschulabschluss, der für das MINT-Masterstudium relevant ist, bis zum Bewerbungsende nicht vorliegt?
Wenn du Studienplatzbewerber:in eines konsekutiven MINT-Master-Studiengangs bist, lade möglichst dein Abschlusszeugnis, das zur Aufnahme des MINT-Master-Studiengangs berechtigt, im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. Liegt dieses noch nicht vor, lade stattdessen eine aktuelle Bescheinigung der Hochschule über die bis dahin erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen mit ausgewiesener Durchschnittsnote dieses Studiengangs im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. Die Abschluss- bzw. Durchschnittsnote muss an der Stelle „Abschluss-/Durchschnittsnote | deutsche Äquivalenznote“ im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung angegeben werden.

Was gilt es bei den einzureichenden Zeugnissen und Dokumenten zu beachten, die nicht in Deutsch oder Englisch abgefasst sind?
Liegen dir einzureichende Zeugnisse und Nachweise im Original in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch vor, so musst du neben dem Originaldokument immer auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache zusätzlich zum Originaldokument im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hochladen. Diese Übersetzung wird i.d.R. durch eine:n vereidigte:n Fachübersetzer:in erstellt. 
Wird für ein Dokument, das in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch abgefasst ist, keine amtlich beglaubigte Übersetzung zusätzlich hochgeladen, so können entsprechende Angaben in der Auswahl nicht gewertet werden und im äußersten Fall zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren führen. 

Bei ausländischen Noten beachte darüber hinaus die nachfolgende Frage.

Was muss ich bei ausländischen Noten beachten?
Bei ausländischen Zeugnissen muss eine Umrechnung der relevanten Abschluss‑/Durchschnittsnote in das deutsche Notensystem (sogenannte deutsche Äquivalenznote) erfolgen. Möglichst lädst du eine offizielle Umrechnung im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. Liegt dir eine solche offizielle Umrechnung nicht vor, lade stattdessen eine über das Formular „Modifizierte bayerische Formel“ selbst erstellte Umrechnung im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch. Die umgerechnete Note muss an der Stelle „Abschluss-/Durchschnittsnote | deutsche Äquivalenznote“ und die Originalnote an der Stelle „ausländische Abschluss‑/Durchschnittsnote“ im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung angegeben werden.

Welcher Notendurchschnitt wird für eine Bewerbung vorausgesetzt?
Mit den Hans-Peter Wild Talent Scholarships sollen hochtalentierte und besonders leistungsstarke Studienplatzbewerber:innen gefördert werden, die eine/n herausragende/n, mit überdurchschnittlichem Erfolg bestandene/n Hochschulzugangsberechtigung / Hochschulabschluss (der für den MINT-Master-Studiengang berechtigt) vorweisen können. Da neben den Noten jedoch auch weitere Kriterien (siehe: Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?) für die Auswahl berücksichtigt werden und auch das Bewerberaufkommen hierfür entscheidend ist, kann kein allgemeingültiger Notendurchschnitt genannt werden, der mindestens erforderlich ist.

Was gilt es bei den einzureichenden Empfehlungsschreiben zu beachten? 
Bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres) müssen mindestens zwei Empfehlungsschreiben von Fachkräften aus dem MINT-Bereich (z.B. Lehrer:innen, Hochschullehrer:innen, Privatdozent:innen, Forschungsgruppenleiter:innen, akademische Mitarbeiter:innen, Dozent:innen im Schülerstudium oder an Schülerakademien) bei uns eingegangen sein. Entweder du lädst die Schreiben im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch, oder die MINT-Fachkraft schickt das Empfehlungsschreiben direkt per E-Mail an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de (letzter Eingang Ende der Bewerbungsfrist, üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres). Aus den Schreiben soll hervorgehen, warum du ein:e geeignete:r Kandidat:in für ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bist. Neben der Leistung und Begabung im MINT-Bereich kann auch auf weitere Aspekte wie z.B. besonderes Engagement und Eigeninitiative eingegangen werden.
Der Umfang des Schreibens sollte dabei 3 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Bitte beachte, dass Empfehlungsschreiben von Hochschultutor:innen leider nicht gewertet werden können.

Liegen uns bis zum Ende der Bewerbungsfrist (üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres) nicht mindestens zwei Empfehlungsschreiben von MINT-Fachkräften vor, führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren. Weise daher die Ersteller:innen der Empfehlungsschreiben nachdrücklich auf diese Frist hin. 

Was gilt es bei dem Lebenslauf zu beachten?
Bitte erstelle einen tabellarischen Lebenslauf mit Fokus auf den MINT-Bereich und lade diesen im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hoch.

Wird bis zum Ende der Bewerbungsfrist (üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres) kein Lebenslauf im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung hochgeladen, führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Was gilt es bei der Teilnahme an Konferenzen / Seminaren / Schülerakademien / einem Schülerstudium / schulischen Arbeitsgemeinschaften zu beachten?
Angaben zur Teilnahme an Konferenzen, mehrtägigen Seminaren (z.B. Summer Schools), Schülerakademien, einem Schülerstudium und schulischen Arbeitsgemeinschaften werden im Auswahlverfahren nur berücksichtigt, wenn sie außercurricular (kein Pflichtteil von Schule oder Studium) und im MINT-Bereich erfolgt sind sowie das Ende der jeweiligen Teilnahme zum Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Fülle im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade in diesem Formularteil die jeweils erforderlichen Nachweise hoch. Ein Nachweis muss deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen (z.B. Datum, Zeiträume) und den MINT-Bezug erkennen lassen. 

Mögliche Nachweise sind: für eine Konferenzteilnahme z.B. ein Teilnahmezertifikat, eine Teilnahmebestätigung, Anmeldebestätigung | Schülerstudium z.B. Immatrikulationsbescheinigung pro Semester | schulische Arbeitsgemeinschaften z.B. Zeugnisinformation zum jeweiligen Schuljahresende.

Was gilt es bei veröffentlichten (Mit-) Publikationen / auf Konferenzen  gehaltene Vorträge / Poster-Präsentationen zu beachten?
Angaben zu veröffentlichten (Mit-) Publikationen und auf Konferenzen gehaltene Vorträge / Poster-Präsentationen werden im Auswahlverfahren nur dann berücksichtigt, wenn sie außercurricular (kein Pflichtteil von Schule oder Studium) und im MINT-Bereich erfolgt sind sowie zum Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Fülle im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade in diesem Formularteil die jeweils erforderlichen Nachweise hoch. Ein Nachweis muss deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen (z.B. Datum, Zeiträume) und den MINT-Bezug erkennen lassen. 

Mögliche Nachweise sind: für veröffentlichte (Mit-) Publikationen z.B. Bestätigungsschreiben der publizierenden Stelle oder Abstract inkl. Autorenliste und Information zur Veröffentlichung (Verlag, Zeitschrift bzw. Online-Plattform sowie Datum der Veröffentlichung) | für im Rahmen von Konferenzen gehaltene Vorträge bzw. Posterpräsentationen z.B. Teilnahmezertifikat, Teilnahmebestätigung, Anmeldebestätigung, Rechnung oder Programmübersicht aus der dein Name hervorgeht. 

Was gilt es bei praktischen Erfahrungen zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden praktische Erfahrungen im MINT-Bereich mit einer Mindestdauer von 4 Wochen nur dann berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen angedauert haben, außercurricular sind (kein Pflichtteil von Schule oder Studium) und zum Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Praktische Erfahrungen, die in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen oder im Rahmen der schulischen Ausbildung vorgeschrieben sind/waren, können hier nicht berücksichtigt werden

Fülle im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung alle dazugehörenden Felder vollständig aus. Gib im Feld „Kurzbeschreibung“ die Stelle an, an der die praktische Erfahrung gesammelt wurde und beschreibe kurz den Inhalt der Tätigkeit. Lade in diesem Formularteil die jeweils erforderlichen Nachweise hoch. Ein Nachweis muss deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen (z.B. Datum, Zeiträume) und den MINT-Bezug erkennen lassen.

Bitte beachte: Praktika, Beschäftigungsverhältnisse wie studien- oder schulbezogene Tätigkeiten (z. B. studentische Hilfskräfte („HIWI“), Werkstudenten) sowie langfristige Festanstellungen können hier unter „Berufserfahrung“ aufgeführt werden.

Was gilt es bei der abgeschlossenen Berufsausbildung zu beachten?
Im Auswahlverfahren wird eine Berufsausbildung im MINT-Bereich nur dann berücksichtigt, wenn es sich um eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung handelt. 
Fülle im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung alle dazugehörenden Felder vollständig aus und lade in diesem Formularteil die jeweils erforderlichen Nachweise hoch. Ein Nachweis muss deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten und erkennen lassen, dass es sich um eine abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung im MINT-Bereich handelt.

Bitte beachte: Ein abgeschlossenes duales Studium im MINT-Bereich wird in der Regel als Berufsausbildung gewertet, da es eine Kombination aus akademischer Ausbildung und praktischer Berufserfahrung ist. Alle anderen Formen des Studiums werden hingegen nicht als Berufsausbildung gewertet und sollten daher auch nicht in der Online-Bewerbung angegeben werden.

Was gilt es bei Preisen und Auszeichnungen zu beachten?
Im Auswahlverfahren werden Preise und Auszeichnungen im MINT-Bereich nur dann berücksichtigt, wenn diese zum Beginn des Bewerbungszeitraumes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen.
Fülle im entsprechenden Formularteil deiner Online-Bewerbung alle dazugehörenden Felder vollständig aus und gib dabei jede Auszeichnung bzw. jeden Preis einzeln (z.B. pro Runde) an. Lade in diesem Formularteil die jeweils erforderlichen Nachweise hoch. Ein Nachweis muss deinen vollständigen Namen (Vor- und Nachnamen) enthalten, eine zeitliche Einordnung ermöglichen (z.B. Datum, Zeiträume) und den MINT-Bezug erkennen lassen. 

Mögliche Preise und Auszeichnungen sind: z.B. Stipendien im MINT-Bereich, erfolgreiche Wettbewerbsteilnahmen im MINT-Bereich (Nachweis muss Platzierung enthalten oder Qualifizierung für nachfolgende Runde bestätigen), sämtliche Preise im MINT-Bereich wie z.B. regionale Preise, deren Vergabe auf Grundlage des Vorschlags der Schulleitung erfolgt sind (z.B. die Abiturpreise DPG, DMV, GDCh). 

Bitte beachte: Das MINT-Zertifikat selbst stellt keine Auszeichnung dar, es kann aber als Nachweis für Aktivitäten im MINT-Bereich dienen, sofern alle erforderlichen Informationen daraus hervorgehen.  

Können Änderungen in der Bewerbung vorgenommen und fehlende Unterlagen hochgeladen werden?
Solange du deine Bewerbung noch nicht online abgesendet hast, kannst du während des Bewerbungszeitraums jederzeit Änderungen an deiner Bewerbung vornehmen und fehlende Unterlagen hochladen.

Wenn du deine Bewerbung bereits abgesendet hast, ist eine Bearbeitung deiner Bewerbung leider nicht mehr möglich. Solltest du vor dem Ende des Bewerbungszeitraums einen Fehler bemerken oder deine Bewerbung ergänzen wollen, dann wende dich bitte an hpw_scholarships@uni-heidelberg.de. Sofern noch möglich, schalten wir deine Bewerbung für eine Überarbeitung frei.
Bitte beachte, dass du in diesem Falle deine Bewerbung bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraumes (üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres) erneut absenden musst, da sie andernfalls nicht berücksichtigt werden kann.

Nach dem Ende der Bewerbungsfrist (üblicherweise 31. Juli 23:59 MEZ eines Jahres) können keine Unterlagen wie z.B. Empfehlungsschreiben für das Auswahlverfahren nachgereicht werden. 

Wurde deine Online-Bewerbung nicht bis zum Bewerbungsende abgesendet, führt dies zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren.

Was gilt es bei der Darstellung der Motivation zu beachten? 
Die Darstellung der Motivation ist Teil des Bewerbungsformulars. Dort stehen dir maximal 2.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung, um deine Beweggründe für eine Bewerbung darzulegen. Bitte lade darüber hinaus kein Motivationsschreiben in deiner Online-Bewerbung hoch. Ein zusätzlich hochgeladenes Motivationsschreiben wird im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

 

Auswahlverfahren

Wie wird entschieden, wer ein Hans-Peter Wild Talent Scholarship bekommt?
Aus den frist- und formgerechten Bewerbungen wählt der Stipendienauswahlausschuss aus, wer unter Berücksichtigung der relevanten Kriterien (siehe „Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?“) in die Förderung aufgenommen werden soll. Entscheidend für die Auswahl ist auch das Gesamtbild der Bewerber:innen; es werden der Lebenslauf, die in der Online-Bewerbung dargelegte Motivation sowie die eingereichten Empfehlungsschreiben einbezogen.

Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?
Bitte habe Verständnis, dass wir während des laufenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens keine Rückmeldungen zum aktuellen Stand geben können. Nach Beendigung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden alle Bewerber:innen voraussichtlich im September digital über den Ausgang ihrer Bewerbung informiert.