Korruptionsprävention Compliance-Rahmen

Die folgenden Informationen betreffen an der Universität Heidelberg beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die nebenher einer selbständigen, freiberuflichen oder unternehmerischen Tätigkeit nachgehen. Sie sollen für eine mögliche Interessenkollision vorbeugend sensibilisieren. Die vier goldenen Compliance-Prinzipien -- Trennungs-, Transparenz- Dokumentations- und Äquivalenzprinzip -- bieten dafür einen rechtssicheren Handlungsrahmen. Besonderes Augenmerk ist auf Geschäftsbeziehungen von Ausgründerinnen und Ausgründern mit der Universität Heidelberg zu legen.

Im zuge von Ausgründungen sind die 4 goldenen Compliance-Prinzipien zu beachten:

                                                                                                                                       

Trennungsprinzip

  • Formale und inhaltliche Abgrenzung der Nebentätigkeit von den Dienstaufgaben (Nebentätigkeitsanzeige/ - genehmigung)

  • Beeinträchtigung dienstlicher Belange oder ein Widerstreit mit dienstlichen Interessen ist strikt zu vermeiden (z. B. Angebotsvergleich erfolgt durch eine unbeteiligte fachlich qualifizierte dritte Person, die nicht zugleich Ausgründer:in ist; Beschaffungsentscheidung erfolgt durch eine dritte weisungsunabhängige Person)

  • Bei der Ausübung der Nebentätigkeit ist jeglicher Eindruck zu vermeiden, dass es sich um eine Tätigkeit oder Einrichtung der Universität handelt (insbesondere keine Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen oder anderer Leistungen unter der Marke der Universität)

  • Die Entwicklung der Software-Kerns (getrennt nach Ownership und Anteil an der Entwicklung) muss fortlaufend dokumentiert werden.

Transparenzprinzip

  • Offenlegung der Aufgaben und Funktionen in der Unternehmensgründung sowie der Gesellschaftsbeteiligung.

Dokumentationsprinzip

  • Schriftliche und lückenlose Dokumentation aller Unterlagen (vor allem die Abgrenzung der Nebentätigkeit von der Dienstaufgabe, ggf. Lizenzvereinbarung, Kooperationsvertrag bei Nutzung von Infrastruktur) und Entscheidungen.

Äquivalenzprinzip

  • An die Universität gerichtete Angebote müssen marktüblich sein. Auf Rabatte soll verzichtet werden.

Beispiele zu den Compliance-Prinzipien

Ansprechpartner

hei_INNOVATION bietet Ihnen ein Beratungsangebot über alle relevanten Schritte bei Ausgründungen an. Detaillierte Informationen finden Sie unter heiWAY Startup Journey.

 

Links

heiWAY Startup Journey

Von der Ideenentwicklung bis zum erfolgreichen Start-up

Antikorruptionsbeauftragte