1. Trennungsprinzip
Vermeidung, dass persönliche Beziehungen/ Interessen mit der dienstlichen Tätigkeit kollidieren (Koppelungsverbot). |
- Trennung von Dienstverhältnis und Privaterwerb/ Privatrabatten/ Privatgebrauch
- Trennung von Zuwendungen von Geschäftspartnern und möglichen Beschaffungsentscheidungen
- Keine Zuwendung von Drittmitteln als Gegenleistung für projektfremde Dienstaufgaben
- Keine Spenden an oder zum Vorteil einzelner Mitglieder der Universität
- Keine Einflussnahme der spendenden/ durch Sponsoring unterstützenden Firma auf Art und Inhalt der dienstlichen Veranstaltung
- Dienstlicher Anlass und fachlicher Schwerpunkt bei Bewirtungs-, Reisekostenübernahme
- Keine Kostenübernahme von privaten Begleitpersonen
- Keine Nebenbeschäftigungen mit kritischer Nähe zur dienstlichen Tätigkeit
- Keine Bearbeitung von Angelegenheiten von Personen oder Firmen, für die eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, wurde oder ausgeübt werden wird.
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2. Transparenzprinzip
Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden. | Offenlegung von Art und Umfang aller Zuwendungen, die ein/e Bedienstete/r der Universität im Rahmen ihres/ seines Amtes entgegennimmt: z. B. durch
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3. Dokumentationsprinzip
Alle Vorgänge und Entscheidungen müssen schriftlich festgehalten werden. |
- Schriftliche Dokumentation von Vorgängen, insbesondere von Leistungen und Gegenleistungen
- Nachvollziehbarkeit des betreffenden Sachverhalts und seiner Bearbeitung
- Dokumentation aller dienstlichen Entscheidungen und Archivierung dieser mit den entscheidungsrelevanten Unterlagen
- Beachtung der Chancengleichheit bei Auswahl unter mehreren Sponsoringpartnern.
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4. Äquivalenzprinzip
Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen. |
- Angemessene Abdeckung des Aufwands bzw. Marktüblichkeit z. B. bei Kooperationen mit Dritten, bei Auftragsforschung
- Sozialadäquanz der Bewirtung
- Gegenleistungsverbot bei Spenden.
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