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Attraktive RahmenbedingungenBetriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein präventives und rehabilitatives Angebot für alle Beschäftigten der Universität Heidelberg, die länger oder häufiger arbeitsunfähig waren. Das BEM dient dazu, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern und den Arbeitsplatz dauerhaft zu erhalten. Die Gesundheit der Beschäftigten steht während des gesamten Prozesses im Vordergrund. Ziel ist es daher, das Arbeitsumfeld möglichst gesundheitsförderlich zu gestalten.

Häufig gestellte Fragen

Wie läuft das BEM ab? 

  1. Sie sind 6 Wochen am Stück oder in mehreren Phasen über 12 Monate verteilt arbeitsunfähig.
  2. Wir laden Sie zu einem Gespräch ein. Wer an diesem Gespräch teilnehmen soll, dürfen Sie selbst bestimmen. Auf Ihren Wunsch hin könnten bspw. die Schwerbehindertenvertretung und Vertreter:innen des Personalrats oder des betriebsärztlichen Dienstes eingeladen werden. Auch die Einbeziehung von Vorgesetzten wäre denkbar. Selbstverständlich dürfen Sie auch eine Person Ihres Vertrauens zum Gespräch hinzuziehen. In jedem Fall ist ein Mitglied des BEM-Teams am Gespräch beteiligt.
  3. Wir besprechen Ihr Anliegen und finden heraus, was Sie brauchen, um langfristig gesund bei uns arbeiten zu können.
  4. Auf dieser Grundlage legen wir gemeinsam Maßnahmen fest.
  5. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt sehen wir uns an, ob die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg geführt haben oder ob Anpassungen vorgenommen werden müssen.
  6. Das BEM-Verfahren wird beendet, wenn die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht wurden oder nach individueller Absprache mit Ihnen.

Was wird von mir erwartet?

Es ist nicht notwendig, dass Sie uns Ihre medizinischen Diagnosen mitteilen. Vielmehr geht es darum, herauszufinden, wie wir Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen und die Arbeitsanforderungen in Einklang bringen können. Sie dürfen sehr gerne eigene Ideen und Vorschläge zur Verbesserung Ihrer Situation einbringen.

Was bringt mir das BEM?

Nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit unterstützen wir Sie dabei, gesundheitliche Risiken zu minimieren und Ressourcen zu stärken, damit Sie wieder gesund werden und bleiben. Zudem möchten wir Ihnen helfen, den Arbeitsplatz so zu gestalten, dass Sie Ihren Fähigkeiten entsprechend langfristig arbeiten können. Gemeinsam sichern wir Ihr Beschäftigungsverhältnis, denn wir schätzen Sie als Kolleg:in.

Was geschieht mit meinen Daten?

Das BEM wird nur durchgeführt, wenn Sie uns Ihre Einwilligung geben. Die Gesprächsteilnehmenden stehen unter Schweigepflicht. Es werden nur Daten erhoben, die zur erfolgreichen Durchführung des BEM-Verfahrens erforderlich sind. Die Prozessunterlagen werden in einer separaten BEM-Akte aufbewahrt. Außer von Ihnen kann die BEM-Akte nur von der BEM-Koordination sowie von der BEM-Sachbearbeitung eingesehen werden, also denjenigen Personen, die seitens der Abteilung Personalentwicklung an dem jeweiligen BEM-Verfahren beteiligt sind. Im begründeten Einzelfall kann sie außerdem, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, von den weiteren Personen eingesehen werden, die am BEM-Gespräch teilgenommen haben. Drei Jahre nach Beendigung des BEM-Verfahrens wird die BEM-Akte datenschutzkonform vernichtet oder Ihnen auf Ihren Wunsch hin ausgehändigt.

In der Personalakte werden ausschließlich Daten abgelegt, die das Beschäftigungsverhältnis betreffen, etwa das Angebot und die Rückmeldung zum BEM bzw. entsprechende Erinnerungen, Maßnahmen, die im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses umgesetzt werden (ohne Diagnose/Hinweis auf die Erkrankung) und ein Vermerk über den BEM-Abschluss.

Was passiert, wenn ich das BEM ablehne?

Ihre Teilnahme ist freiwillig. Wenn Sie eine Einladung zu einem BEM-Gespräch erhalten, aber zu diesem Zeitpunkt noch kein BEM wünschen, kann ein alternativer Starttermin individuell vereinbart werden. Auch wenn Sie das Angebot zunächst angenommen haben, können Sie im Verlauf des BEM-Verfahrens Ihre Einwilligung ohne Angaben von Gründen jederzeit widerrufen.