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Arbeitssicherheit /
Biologische Sicherheit

Im Neuenheimer Feld 325
69120 Heidelberg
Tel. +49 6221 54 12331
aus dem Kliniknetz: 115 12331
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Foto Team Arbeitssicherheit / Biologische Sicherheit Herbst 2019

 
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Asbest

Bei Asbest - hier ist damit "Spritzasbest" gemeint - handelt es sich um einen krebserzeugenden Arbeitsstoff, dessen Herstellung und aktive Verwendung in Deutschland seit 1993 verboten ist. Allerdings gibt es an der Universität insbesondere im Zentralbereich Neuenheimer Feld (INF 305-368) eine Reihe von Arbeitsbereichen, die noch aus der Erstellungszeit mit Asbest oder asbesthaltigen Stäuben kontaminiert sind: die externen Techniktürme, die Zwischenbereiche oberhalb der abgehängten Decken sowie die Elektro- und Rohrpostzentralen. Um in diesen Bereichen Tätigkeiten ohne Gesundheitsgefährdung durch Asbest durchführen zu können, wurden die nachfolgenden Handlungs- und Betriebsanweisungen erstellt.

Betriebsanweisungen

Handlungsanweisungen

Die scheinbar fehlenden Anweisungen Nr. 4 sind zwischenzeitlich nicht mehr erforderlich und wurden daher zurückgezogen.

Verantwortlich: Sicherheit
Letzte Änderung: 30.12.2022
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