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ASR A 3.6 RaumluftRaumluft

Für ein gutes Arbeitsklima muss in umschlossenen Arbeitsräumen sichergestellt sein, dass die Raumluft keine gesundheitsschädigende Wirkung auf die Beschäftigten hat.
 

In umschlossenen Arbeitsräumen darf sich die Raumluft nicht gesundheitsschädigend auf die Beschäftigten auswirken. Im Allgemeinen ist das dann der Fall, wenn die Luftqualität mit der Außenluft vergleichbar ist, es sei denn, die Außenluft ist belastet. In der ASR A3.6 Lüftung sind die Anforderungen an die Raumluft wiedergegeben (Kap. 4.1 Grundsätze).

Beeinträchtigungen der Raumluft können u.a. durch Feuchtelasten, Wärmelasten, oder Stofflasten entstehen.

Stofflasten

Stofflasten können bspw. entstehen durch (Kap. 4.2 Stofflasten):

  • Anwesenheit von Personen (CO2-Ausstoß)
  • Ausstoß durch Bauprodukte oder Einrichtungsgegenstände (VOC’s, Formaldehyd, Fasern etc.)
  • Durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe belastete Luft aus anderen Räumen
  • Schlecht gewartete Lüftungsanlage
  • Schimmel

Eine erhöhte Konzentration an CO2 in der Raumluft (> 1000 ppm) reduziert Aufmerksamkeit und Konzentration der Beschäftigten merklich. Aus diesem Grund sollen die Arbeitsräume regelmäßig gelüftet werden bzw. der CO2 Gehalt durch Lüftungsanlagen auf Werte < 1000 ppm reduziert werden. In der folgenden Auflistung sind die umzusetzenden Maßnahmen in Abhängigkeit von der Konzentration an Kohlenstoffdioxid aufgeführt:

< 1000 CO2-Konzentration in [ml/m3] bzw. [ppm]

  • Keine weiteren Maßnahmen (sofern durch die Raumnutzung kein Konzentrationsanstieg über 1.000 ppm zu erwarten ist)

1.000 - 2.000 CO2-Konzentration in [ml/m3] bzw. [ppm]

  • Lüftungsverhalten überprüfen und verbessern
  • Lüftungsplan aufstellen (z.B. Verantwortlichkeiten festlegen)
  • Lüftungsmaßnahme (z.B. Außenluftvolumenstrom oder Luftwechsel erhöhen)

>2.000 CO2-Konzentration in [ml/m3] bzw. [ppm]

  • weitergehende Maßnahmen erforderlich (z.B. verstärkte Lüftung, Reduzierung der Personenzahl im Raum)

Feuchtelasten

In einigen Prozessen wird Wasserdampf frei, so dass die Feuchtelasten erhöht werden können. Eine aktive Befeuchtung der Raumluft ist in der Regel nicht notwendig, es sei denn, es treten Beschwerden bei den Beschäftigten auf. In dem Fall ist durch eine Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen. (Kap. 4.3 Feuchtelasten). Die maximal zulässige relative Luftfeuchtigkeit ist abhängig von der Lufttemperatur und in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

Wärmelasten

Zusätzliche Wärmelasten (Kap. 4.4 Wärmelasten) entstehen u.a. durch Geräte, Maschinen und künstliche Beleuchtungsquellen. Sie sind auf das notwendige Maß zu minimieren, so dass die Anforderungen der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ erfüllt sind.

Freie Lüftung

Unter „freier Lüftung“ (Kap. 5 Freie Lüftung) versteht man den Austausch der Raumluft durch Außenluft. Unter mehreren Möglichkeiten ist die Lüftung über die Fenster die bekannteste Art. Dabei zwischen Stoßlüftung (ca. 3 bis 10 Minuten) und kontinuierlicher Lüftung unterschieden. Bei beiden Arten sind die Fensteröffnungen so anzuordnen, dass die Arbeitsräume gleichmäßig gelüftet werden können. Weiterhin muss die Entstehung von Zugluft vermieden werden (Kap. 5.2 Anforderungen an die freie Lüftung). Bei einer einseitigen Lüftung befinden sich die Zu- und Abluftöffnungen in einer Außenwand und können identisch sein. Liegen die Zu- und Abluftöffnungen in gegenüberliegenden Außenwänden bzw. in einer Außenwand und der Dachfläche, so handelt es sich um eine Querlüftung. Die Mindestgrößen der Öffnungsflächen hängen vom Raumvolumen ab und sind in Tabelle 3 der ASR A3.6, Kap. 5.3 „Systeme der freien Lüftung“ dargestellt.

Wie oft und wie lange jeweils gelüftet werden sollte ist nicht fest vorgegeben. In der ASR A3.6 (Kap. 5.4 Stoßlüftung) werden lediglich Orientierungswerte angegeben.

Technische Lüftung

Eine technische Lüftung ist immer dann erforderlich, wenn ein ausreichender Luftaustausch durch natürliche Lüftung nicht ausreichend ist. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn es durch den Eintrag von Gefahrstoffen erforderlich ist oder viele Wärmequellen im Raum vorhanden sind.

Dabei muss die Lüftungsanlage, auch als Raumlufttechnische Anlage bezeichnet, so beschaffen sein, dass sie dem Stand der Technik entspricht und nicht selbst zu einer Gefahrenquelle wird. Vor der Zuführung, muss die Zuluft deshalb mit einem Filter von vorhandene Gefahrstoffe, Bakterien etc. befreit werden (Kap. 6.2 Anforderungen). Der Abluftstrom muss dann natürlich so dimensioniert sein, dass Stoff-, Feuchte-, und Wärmelasten ausreichend abgeführt werden und der CO2-Gehalt unter 1000 ppm liegt. Die speziellen Anforderungen für Laborbereiche beschreibt unsere Seite zum Thema Laboratorien.

Selbstverständlich muss auch eine Raumlufttechnische Anlage regelmäßig gewartet und geprüft werden (Kap. 6.6 Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung).

Informationen für den sicheren Laborbetrieb

Energie-Einsparung in Laboratorien

In Laboratorien den Verbrauch von Energie sowohl zur Einsparung von CO2 als auch zur Reduktion ständig steigender Kosten nach Möglichkeit zu reduzieren, ist grundsätzlich eine sinnvolle Maßnahme. Da die Lüftungstechnik den weitaus größten Anteil an den Energiekosten beisteuert, gerät sie zwangsläufig in den Fokus der Vorhaben zur Energieeinsparung, doch aufgrund der in Laboratorien üblichen Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen stößt man hier rasch an die Grenzen des Machbaren. Die nachstehende Stellungnahme des Sachgebiets Laboratorien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vom 5. Dezember 2022 beleuchtet Möglichkeiten und Risiken einer Abweichung vom üblichen Laborlüftungsstandard.