Master of Arts Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie (zuvor Übersetzungswissenschaft)
Allgemeine Informationen zum Studiengang
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Fragen und Antworten zu den Studiengängen der Übersetzungswissenschaft
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer
Bewerbung internationaler Studienbewerber
Allgemeine Informationen zum Studiengang M.A. Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie
Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie unten auf der Seite:
- Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer
- Bewerbung internationaler Studienbewerber
Studienabschluss: |
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Prüfungsordnung und Modulhandbuch | |
Bewerbungspflicht: |
Der Studiengang "Master of Arts Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie" ist zugangsbeschränkt. Daher gilt für den Studiengang eine Bewerbungspflicht. Diese gilt für:
Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Infokästen unten: |
Studienbeginn: |
zum Winter- und Sommersemester
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Regelstudienzeit: | 4 Semester |
Wählbare Sprachen: |
Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch Im Rahmen der Erweiterung des Sprachprofils um eine weitere C-Sprache kann zusätzlich zu den genannten Sprachen (außer Deutsch) auch Portugiesisch gewählt werden. |
Wählbare Sprachkombinationen: |
Internationale Studiengangsvariante mit Doppelabschluss "Fachübersetzen und Kulturmittlung" (Universität Heidelberg und Universidad de Salamanca) – Weitere Informationen Internationale Studiengangsvariante mit Doppelabschluss "Fachübersetzen und Übersetzungstechnologien" (Universität Heidelberg und Pontificia Universidad Católica de Chile) – Weitere Informationen |
Voraussetzungen/ Sprachkenntnisse: |
Voraussetzungen laut Zulassungsordnung:
ausländische Studierende: sehr gute schriftliche und mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. C1 CEFR) |
Lehrsprachen: | Die jeweils gewählten Sprachen aus dem Angebot des Instituts. |
Akkreditierung: | Der Studiengang hat die Voraussetzungen für die Akkreditierung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems heiQUALITY erfolgreich erfüllt (Akkreditierungsurkunde). |
Inhalt des Studiums
Gegenstand des Studienganges sind zwei Fremdsprachen - die B-Sprache und die C- Sprache - in Beziehung zur Grundsprache Deutsch. Studierende mit einer anderen Muttersprache (A-Sprache) als Deutsch belegen i.d.R. ihre Muttersprache in Kombination mit Deutsch als Fremdsprache. Weitere Gegenstände sind Sprach- und Translationswissenschaft, das Übersetzen als kulturwissenschaftliches Handeln, das Übersetzen von Fachtexten sowie der Einsatz von Sprach- und Übersetzungstechnologien im Übersetzungsworkflow.
Aufbau des Studiums
Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- Wahlpflicht- und Wahlbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden).
Fragen und Antworten zu den Studiengängen der Translationswissenschaft
Detaillierte Antworten auf mögliche Fragen zum Studium der Übersetzungswissenschaft werden im Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft gegeben. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Studienkoordination und die Studienberatung zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie im Bereich Im Studium.
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer
Bewerbungsmodalitäten: |
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg.
Bitte senden Sie uns zusätzlich eine kurze formlose Mitteilung per E-Mail an zulassung_ma_tks@iued.uni-heidelberg.de, wenn Sie eine Bewerbung eingereicht haben. |
Bewerbungsfrist: |
Sommersemester: von November bis Ende März Wintersemester: von Mai bis Ende September Nach erfolgter Bewerbung kann eine Immatrikulation erst nach Erhalt der Zugangsbescheinigung erfolgen. Eine Immatrikulation ist zwar bis kurz vor Vorlesungsbeginn (Mitte Oktober, bzw. Mitte April) möglich. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigt jedoch i.d.R. mindestens zwei Wochen. |
Bewerbungsunterlagen: |
Einzureichen sind die in der Zulassungsordnung §§ 3 genannten Unterlagen, insbesondere:
Bitte geben Sie bei der Bewerbung unbedingt Ihre gewünschte Sprachkombination an. Liste der anerkannten Sprachnachweise Der Studienabschluss bzw. das Transcript of Records kann in unbeglaubigter Kopie vorgelegt werden. Die Originale bzw. beglaubigte Kopien der Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation erforderlich. Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit den Zugangsvoraussetzungen und zur Vorgehensweise erhalten Sie von Frau Claudia Huber, claudia.huber@iued.uni-heidelberg.de bzw. telefonisch unter 0049 (0) 6221 547344. |
Bewerbung internationaler Studienbewerber
Bewerbungsmodalitäten: |
Die Bewerbung muss fristgerecht über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg erfolgen.
Bitte senden Sie uns zusätzlich eine kurze formlose Mitteilung per E-Mail an zulassung_ma_tks@iued.uni-heidelberg.de, wenn Sie eine Bewerbung eingereicht haben. |
Bewerbungszeitraum (Ausschlussfrist): |
01.05. – 15.06. für das folgende Wintersemester und 01.10. – 15.11. für das folgende Sommersemester Für das Sommersemester 2023 wurde die Frist auf Ende März verlängert. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigt i.d.R. mindestens zwei Wochen. Bewerben Sie sich daher so frühzeitig wie möglich. |
Bewerbungsunterlagen: |
Es werden die folgenden Unterlagen benötigt:
Bitte ergänzen Sie beim Antrag auf Zulassung unbedingt Ihre gewünschte Sprachkombination. Zur Klärung offener Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination oder die Studienberatung. Liste der anerkannten Sprachnachweise Nach erfolgter Bewerbung kann eine Immatrikulation erst nach Erhalt der Zugangsbescheinigung von Seiten des Dezernats Internationale Beziehungen der Universität Heidelberg erfolgen. Weitere Informationen zur Immatrikulation hier. |