Master of Arts Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie (zuvor Übersetzungswissenschaft)

Allgemeine Informationen zum Studiengang
Inhalt des Studiums
Aufbau des Studiums
Fragen und Antworten zu den Studiengängen der Übersetzungswissenschaft
Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer
Bewerbung internationaler Studienbewerber


Allgemeine Informationen zum Studiengang M.A. Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie

Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie unten auf der Seite:
- Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer
- Bewerbung internationaler Studienbewerber

 

 

Studienabschluss:

  • Master of Arts
  • Postgradualer Studiengang (konsekutiv)
Prüfungsordnung und Modulhandbuch

Bewerbungspflicht:

Der Studiengang "Master of Arts Translation, Kommunikation, Sprachtechnologie" ist zugangsbeschränkt. Daher gilt für den Studiengang eine Bewerbungspflicht. Diese gilt für:

  • deutsche Staatsangehörige,
  • Bildungsinländer (deutscher BA-Abschluss),
  • internationale Studierende.

Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsmodalitäten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Infokästen unten:

Studienbeginn:

zum Winter- und Sommersemester

  • Internationale Studiengangsvariante "Fachübersetzen und Kulturmittlung" (Universität Heidelberg und Universidad de Salamanca): nur zum Wintersemester
  • Internationale Studiengangsvariante "Fachübersetzen und Übersetzungstechnologien" (Universität Heidelberg und Pontificia Universidad Católica de Chile) : nur zum Sommersemester
Regelstudienzeit: 4 Semester
Wählbare Sprachen:

Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch

Im Rahmen der Erweiterung des Sprachprofils um eine weitere C-Sprache kann zusätzlich zu den genannten Sprachen (außer Deutsch) auch Portugiesisch gewählt werden.

Wählbare Sprachkombinationen:
  • zwei Sprachen aus dem Angebot des Instituts (B-Sprache und C-Sprache)
    in Beziehung zur A-Sprache Deutsch – Sprachkombination ABC
  • eine Sprache aus dem Angebot des Instituts, wenn diese als A-Sprache gilt
    und Deutsch als B-Sprache fungiert – Sprachkombination AB
  • Deutsch als B- und Englisch als C-Sprache in Beziehung zur A-Sprache Französisch, Italienisch oder Spanisch – Sprachkombination ABC

Internationale Studiengangsvariante mit Doppelabschluss "Fachübersetzen und Kulturmittlung" (Universität Heidelberg und Universidad de Salamanca) – Weitere Informationen

Internationale Studiengangsvariante mit Doppelabschluss "Fachübersetzen und Übersetzungstechnologien" (Universität Heidelberg und Pontificia Universidad Católica de Chile) – Weitere Informationen

Voraussetzungen/
Sprachkenntnisse:

Voraussetzungen laut Zulassungsordnung:

  • B-Sprache (aktive Fremdsprache, mind. C1 CEFR)
  • C-Sprache (passive Fremdsprache, mind. C1 CEFR)

ausländische Studierende: sehr gute schriftliche und mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache (mind. C1 CEFR)

Liste der anerkannten Sprachnachweise

Lehrsprachen: Die jeweils gewählten Sprachen aus dem Angebot des Instituts.
Akkreditierung: Der Studiengang hat die Voraussetzungen für die Akkreditierung im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems heiQUALITY erfolgreich erfüllt (Akkreditierungsurkunde).

 

Inhalt des Studiums

Gegenstand des Studienganges sind zwei Fremdsprachen - die B-Sprache und die C- Sprache - in Beziehung zur Grundsprache Deutsch. Studierende mit einer anderen Muttersprache (A-Sprache) als Deutsch belegen i.d.R. ihre Muttersprache in Kombination mit Deutsch als Fremdsprache. Weitere Gegenstände sind Sprach- und Translationswissenschaft, das Übersetzen als kulturwissenschaftliches Handeln, das Übersetzen von Fachtexten sowie der Einsatz von Sprach- und Übersetzungstechnologien im Übersetzungsworkflow.

 

Aufbau des Studiums

Die Regelstudienzeit für den Masterstudiengang beträgt einschließlich der Prüfungszeiten vier Semester. Das Lehrangebot erstreckt sich über drei Semester. Der zeitliche Gesamtumfang der für einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiums erforderlichen Lehrveranstaltungen (Pflicht- Wahlpflicht- und Wahlbereich) beträgt 120 Leistungspunkte (LP) nach ECTS (entspricht 80 Semesterwochenstunden).

 

Fragen und Antworten zu den Studiengängen der Translationswissenschaft

Detaillierte Antworten auf mögliche Fragen zum Studium der Übersetzungswissenschaft werden im Leitfaden zu den Studiengängen Übersetzungswissenschaft gegeben. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, stehen Ihnen die Studienkoordination und die Studienberatung zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie im Bereich Im Studium.

 

Bewerbung deutscher Staatsangehöriger und Bildungsinländer

Bewerbungsmodalitäten:

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg.

Bitte senden Sie uns zusätzlich eine kurze formlose Mitteilung mit Angabe Ihrer Sprachkombination per E-Mail an zulassung_ma_tks@iued.uni-heidelberg.de, wenn Sie eine Bewerbung eingereicht haben.

Bewerbungsfrist:

Sommersemester: von Oktober bis Ende März

Wintersemester: von April bis Ende September

Nach erfolgter Bewerbung kann eine Immatrikulation erst nach Erhalt der Zugangsbescheinigung über das heiCO-Portal erfolgen. Eine Immatrikulation ist zwar bis kurz vor Vorlesungsbeginn (Mitte Oktober, bzw. Mitte April) möglich. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigt jedoch i.d.R. mindestens zwei Wochen.

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbungsunterlagen werden im Online-Bewerbungsportal abgefragt.

Halten Sie folgende Unterlagen gemäß Zulassungsordnung §§ 3 als PDF bereit:

  • (vorläufige) Nachweis(e) des einschlägigen abgeschlossenen Studiums oder (vorläufiges) Transcript of Records;
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz (C 1 CEFR - siehe hierzu oben "Voraussetzungen/Sprachkenntnisse");
  • eine Studienmotivation;
  • sofern vorhanden Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen und Berufstätigkeit, praktische Tätigkeiten sowie weitere Leistungen und Qualifikationen.

Liste der anerkannten Sprachnachweise

Der Studienabschluss bzw. das Transcript of Records kann in unbeglaubigter Kopie vorgelegt werden. Die Originale bzw. beglaubigte Kopien der Unterlagen sind erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation erforderlich.
Handelt es sich jedoch um Unterlagen, die weder in Deutsch noch in Englisch vorgelegt werden, ist für die Bewerbung eine beglaubigte Kopie des Abschlusses zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.

Auskunft zu Fragen im Zusammenhang mit den Zugangsvoraussetzungen und zur Vorgehensweise erhalten Sie von Frau Claudia Huber, claudia.huber@iued.uni-heidelberg.de bzw. telefonisch unter 0049 (0) 6221 547344.

Bewerbung internationaler Studienbewerber

Bewerbungsmodalitäten:

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Heidelberg.

Bitte senden Sie uns zusätzlich eine kurze formlose Mitteilung mit Angabe Ihrer Sprachkombination per E-Mail an zulassung_ma_tks@iued.uni-heidelberg.de, wenn Sie eine Bewerbung eingereicht haben.

Bewerbungszeitraum (Ausschlussfrist):

Sommersemester: von Oktober bis Ende März

Wintersemester: von April bis Ende September

Dringende Empfehlung: Bitte für das folgende Sommersemester bis zum 15.11. und für das folgende Wintersemester bis zum 15.06. bewerben, damit Ihre Bewerbung rechtzeitig bearbeitet werden kann. Die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen benötigt in der Regel mindestens zwei Wochen.

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbungsunterlagen werden im Online-Bewerbungsportal abgefragt.

Halten Sie folgende Unterlagen gemäß Zulassungsordnung §§ 3 als PDF bereit:

  • (vorläufige) Nachweis(e) eines abgeschlossenen Studiums;
  • (vorläufiges)Transcript of Records;
  • Nachweis der erforderlichen Sprachkompetenz (C 1 CEFR - siehe hierzu oben "Voraussetzungen/Sprachkenntnisse");
  • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache (C1-C2 CEFR);
  • eine Studienmotivation;
  • sofern vorhanden Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen und Berufstätigkeit, praktische Tätigkeiten sowie weitere Leistungen und Qualifikationen.

Fremdsprachige Zeugnisse müssen in beglaubigter Übersetzung (Deutsch oder Englisch) vorliegen, wenn der Wortlaut im Original nicht mehrsprachig ist.

Zur Klärung offener Fragen wenden Sie sich bitte an die Studienkoordination oder die Studienberatung.

Liste der anerkannten Sprachnachweise

Nach erfolgter Bewerbung kann eine Immatrikulation erst nach Erhalt der Zugangsbescheinigung von Seiten der Studierendenadministration der Universität Heidelberg (über das heiCO-Portal) erfolgen.

Weitere Informationen zur Immatrikulation hier.

Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 12.04.2024
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