Abteilung 5.2: Personalservice für Beschäftigte
Hinweise für persönliche Termine:
Aufgaben und Zuständigkeiten
Abteilung 5.2 ist zuständig für die Personaladministration in allen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: von der Einstellung über die Beurlaubung oder eine eventuelle Elternzeit bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Ansprechpartner*innen in der Abteilung sind jeweils bestimmten Instituten bzw. Einrichtungen zugeordnet.
Im Überblick:
- Personaladministration, Betreuung und Beratung bei arbeitsrechtlichen Vorgängen für Beschäftigte
- Ausfertigung und Abschluss von Arbeitsverträgen
- Feststellung der Entgeltgruppe
- Beurlaubung
- Beendigung der Arbeitsverhältnisse
- Mutterschutz / Elternzeit
- Anweisung für die Aufnahme bzw. Einstellung des Entgeltes beim Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Nebentätigkeitsanzeigen
- Stellenbewirtschaftung
- Grundsatzfragen des Tarifrechts
HINWEIS: Aushangpflichtige Arbeitsgesetze können in der Seminarstr. 2, Zimmer 248, eingesehen werden.
Aufgabe | Ansprechpartner*in |
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Vertretung der Universität in Stufenvertretungsverfahren beim MWK Prozessvertretung in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten und in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten, die Fragen der Eingruppierung zum Gegenstand haben |
Frank Lingemann |
Beschäftigtenadministration Die Zuständigkeit richtet sich nach Zugehörigkeit zu Fakultäten bzw. Einrichtungen. |
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Vorzimmer Abt. 5.1 und Abteilungsassistenz 5.2, Job-Ticket, Zuschlagsberechnungen, Mehrarbeitsberechnung |
Sekretariat |
Versand der Rechnungslegungsanforderungslisten | |
Führung des Abteilungsvorzimmers für Abteilungsleitung 5.1 sowie Abteilungsassistenz 5.2
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Sekretariat |