Leitlinien Stewardship
Die Leitlinien Stewardship vereint alle universitären Instrumente unter sich, die die Mitglieder der Universität Heidelberg darin unterstützen, universitäre Aufgaben und Prozesse sicher und verantwortungsvoll zu planen, zu administrieren und umzusetzen. Grundlagen dafür sind transparente institutionelle Rahmenbedingungen, Richtlinien und Praktiken. Sie sollen gewährleisten, dass die drei wesentlichen Aufgabenfelder der Universität – Forschung, Lehre und Transfer – auf adäquate Weise durchgeführt werden können, ohne die akademische Integrität und institutionelle Autonomie zu gefährden.
Die Universität Heidelberg hat sich die folgenden Leitlinien gegeben:
1. Verantwortung in Forschung, Lehre und Transfer
Die Universität bekennt sich zum verantwortungsvollen Umgang mit der Freiheit von Forschung und Lehre und den damit verbundenen Risiken. Die Forschungs-, Lehr- und Transfertätigkeiten an der Universität genügen grundlegenden ethischen Prinzipien und respektieren diese.
2. Gute wissenschaftliche Praxis
Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in den drei Handlungsfeldern Forschung, Lehre und Transfer trifft die Universität Vorkehrungen zur Verankerung einer Kultur der guten wissenschaftlichen Praxis. Eine Universitätskultur, die auf partnerschaftlichem Verhalten und fairem Wettbewerb gründet, bildet die Basis für die erfolgreiche Arbeit in Forschung, Lehre und Transfer und ist zugleich ein wichtiger Faktor zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Teil dieser Kultur ist partnerschaftliches, unterstützendes Verhalten der Administration gegenüber den Erfordernissen von Forschung, Lehre und Transfer.
3. Partnerschaftliches Verhalten
Die Universität sorgt für die gleichberechtigte, respektvolle Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Funktionsebenen. Sie fördert eine Umgebung des intakten Miteinanders sowie eines dafür zuträglichen Arbeitsklimas. Es ist das erklärte Ziel der Universität, eine Atmosphäre der Offenheit, Kreativität und Leistungsorientierung für exzellente Wissenschaft sicherzustellen. Hierzu gehört auch das Bekenntnis zu Diversität und Gleichstellung ihrer Mitglieder, unabhängig von Geschlecht, Alter, Glaubensrichtung oder Herkunft.
4. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Um Forschungskompetenz, Innovationsfähigkeit und akademische Ausbildung auf hohem Niveau zu sichern, bestehen an der Universität Maßnahmen, Angebote und Handlungsempfehlungen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Universität evaluiert die Wirkung ihrer Maßnahmen in angemessenen Abständen.
5. Open Access Policy
Die Universität lebt ihre Verpflichtung, ihr durch Forschung und Lehre generiertes Wissen über Mensch und Welt umfassend zugänglich zu machen und an die nachfolgenden Generationen weiterzugeben.
6. Verantwortung in Kooperationen
Die Universität pflegt internationale Kooperationen unter Einhaltung ihrer Werte und Grundsätze. Sie zeichnet sich durch Weltoffenheit aus. Das gemeinsame Arbeiten basiert auf gegenseitigem Respekt und Vertrauen sowie der Wertschätzung von Vielfalt individueller Perspektiven sowie Vielfalt der fachlichen exzellenten Methoden und Infrastrukturen. Durch Zusammenarbeit über die Grenzen von Disziplinen, Ländern und Kulturen hinweg werden komplexe, für die Gestaltung von Zukunft zentrale Fragestellungen bearbeitet. Damit übernimmt die Universität gesellschaftliche Verantwortung.
7. Compliance
Der Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, der Wahrung hoher wissenschaftlicher Qualitätsstandards sowie unterstützender und transparenter Verwaltungsprozesse misst die Universität eine zentrale Bedeutung bei. Die Universität ergreift Maßnahmen, um für eine rechtskonforme und zielorientierte Erfüllung ihrer Aufgaben sowie das dafür notwendige Verhalten ihrer Mitglieder und Angehörigen Sorge zu tragen.
8. Exportkontrolle
Grundlagenforschung kann nicht ausschließen, dass sich aus ihren Erkenntnissen auch Technologien mit zielverschiedener Verwendbarkeit („Dual-Use“), d. h. der Möglichkeit einer sowohl zivilen als auch militärischen Anwendung entwickeln lassen. Zum Schutz nationaler und globaler Sicherheitsbelange gelten außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen, die - über bereits allgemein zugängliches Wissen und Grundlagenforschung hinaus - beachtet werden müssen. Die Universität als Institution und ihre Mitglieder prüfen in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich für die Wissenschaft und die akademische Gemeinschaft, ob Aktivitäten in exportkontrollrechtlicher Hinsicht genehmigungspflichtig oder verboten sind.
9. Nachhaltigkeit
Die Universität stellt sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und leistet ihren Beitrag zu nachhaltigem Verhalten sowie einer friedlichen und demokratischen Welt. Sie orientiert sich dabei an den UN-Nachhaltigkeitszielen.