Master of Education Zulassungsbedingungen

Profillinie Lehramt Gymnasium

Allgemeine Voraussetzung für den Zugang zu den universitären Teilstudiengängen im Master of Education (M. Ed.) Profillinie „Lehramt Gymnasium“ ist neben den allgemeinen Voraussetzungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universität Heidelberg:

  • der Nachweis des Abschlusses des Bachelorstudiums in zwei lehramtsrelevanten Fächern (jeweils 50%-Bachelor)
  • der Nachweis dass das Studium in dem lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang neben den beiden Fachwissenschaften auch Studienanteile der jeweiligen Fachdidaktiken, Bildungswissenschaften sowie schulpraktische Studien umfasst.

Der Allgemeine Teil der Zulassungssatzung für die Profillinie Lehramt Gymnasium regelt die fachübergreifenden Aspekte, die besonderen Teile der Zulassungssatzungen definieren die fachspezifischen Voraussetzungen.

Bitte beachten Sie: Die Zulassungssatzungen (der allgemeine Teil sowie einige der Besonderen Teile für die Teilstudiengänge) wurden zum Wintersemester 2021/22 überarbeitet. Sie finden die Änderungen der Satzungen in den rechts verlinkten Mitteilungen des Rektorats „Änderungen der Zulassungssatzungen der Kombinationsstudiengänge im M.Ed. - September 2021“. Die Lesefassungen der neuen Satzungen befinden sich derzeit noch in Entwicklung; bei Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Zentrale Studienberatung und/oder die zuständigen Fachstudienberater:innen.

Sollten Sie Fragen zu den fächerspezifischen Zugangs- und Zulassungsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Sie interessierenden Teilstudiengänge.

Die Fachstudienberatung zu den bildungswissenschaftlichen Anteilen im Master of Education erfolgt durch das Institut für Bildungswissenschaft (IBW). Fachstudienberaterinnen sind: Frau Prof. Dr. Monika Buhl, Frau Prof. Dr. Silke Hertel und Frau Prof. Dr. Anne Sliwka.

Teilstudiengänge

Auf den einzelnen Fachseiten zur Darstellung der Teilstudiengänge finden Sie alle Informationen über die fachspezifischen Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudiengang, den jeweiligen fachspezifischen Besonderen Teil der Prüfungsordnung, die fachspezifischen Teile der Modulhandbücher sowie die Kontaktdaten der Fachstudienberatung.

Zulassung von Fachbachelorabsolvent:innen (100% Physik oder Informatik)

Im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg gibt es für Bachelorabsolvent:innen der Physik (100%) und Informatik (100%) mit Interesse am Lehrer:innenberuf Profillinie Lehramt Gymnasium die Möglichkeit einer Zulassung in den Master of Education auch ohne bereits studierte Elemente der Lehramtsoption und Studienanteile in einem lehramtsbezogenen Zweitfach. Die fehlenden Studienleistungen des polyvalenten Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption (bzw. Bachelors of Education) müssen bis zur Anmeldung der Masterarbeit während des Masterstudiums nachgeholt werden. Als Zweitfach ist Mathematik besonders geeignet, weil hier in der Regel schon Leistungen aus dem Bachelorstudium anrechenbar sind; auch andere Fächerkombinationen sind möglich. Zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen für den M. Ed. muss der Nachweis über ein Gespräch bei der Fachstudienberatung beider M. Ed.-Teilstudiengänge erbracht werden. Dieses Studienmodell eröffnet Absolvent:innen des M. Ed. den Zugang zum Vorbereitungsdienst und die Übernahme in den öffentlichen Schuldienst innerhalb Baden-Württembergs. In anderen Bundesländern besteht kein entsprechender Anspruch.