Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Physik – Bachelor 50% |
Staatsangehörigkeit | Bulgarien |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Für internationale Bewerber*innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung/Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (so genannte „Bildungsinländer“).
In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben.
In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlordnung/Zulassungssatzung. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Als EU-/EWR-Staatsangehörige*r oder Bildungsinländer*in müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fach mit Aufnahmeprüfungsverfahren allgemeine und fachspezifische Unterlagen im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg fristgerecht hochladen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg. Bitte halten Sie daher für die Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente als hochladbares pdf-Dokument bereit. Bitte achten Sie darauf, dass nur gut lesbare Dokumente gewertet werden können. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg und der geltenden fachspezifischen Auswahlordnung/Zulassungssatzung bzw. Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Im Anschluss daran beantragen Sie die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
und beachten Sie, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Nach Bearbeitung Ihrer Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Falls Ihre Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und ggf. zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis. Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Auch Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Übersetzer*innen dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des*der Übersetzers*Übersetzerin befindet, ist eine zusätzliche Beglaubigung nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter: Beglaubigung von Dokumenten
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation zu zahlenden Semestergebühren finden Sie auf der Homepage unter: Studienbeiträge.
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".
Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben.