FAQ Frequently asked questions
Expanding Internationality - Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen Internationaler Forschungskooperationen
FAQ
1. Welche Kosten sind förderfähig?
- Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen kurzfristiger Mobilitätsmaßnahmen von bis zu 14 Tagen für (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen der Universität Heidelberg sowie Forschungsstipendien und Reisebeihilfen für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten für Doktorand:innen ohne Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg.
2. Wie erfolgt die Abrechnung von Reise- und Aufenthaltskosten?
- Für Personen mit Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg erfolgt die Abrechnung im Rahmen einer Dienstreise nach den geltenden Regelungen.
- Für Doktorand:innen ohne Arbeitsvertrag kann ein Reisekostenzuschuss (Hin- und Rückreisepauschale) gewährt werden, der sich an den Sätzen des DAAD orientiert
3. Wie hoch ist der Stipendiensatz für Doktorand:innen?
- Der Stipendiensatz für Doktorand:innen und orientiert sich an den Stipendienleistungen des DAAD basierend auf dessen Stipendienrechner für Forschungsstipendien.
4. Welche Vorgaben gelten bei der Kostenkalkulation für Dienstreisen?
- Für Reise- und Flugkosten sind grundsätzlich Economy-Class bzw. 2. Klasse Tickets zugrunde zu legen.
- Für Aufenthaltskosten gelten die Pauschalen gemäß Auslandsreisekostenverordnung
5. Können auch Konferenzreisen gefördert werden?
- Nur wenn diese klar in ein bestehendes oder geplantes Kooperationsvorhaben eingebunden sind.
6. Was ist im Falle einer Bewilligung zu beachten?
- Die bewilligten Mittel dürfen nur im Rahmen der im Bewilligungsbescheid genannten Sachkostenarten verwendet werden. Änderungen müssen beim Dezernat Internationale Beziehungen beantragt und genehmigt werden.
- Die jeweilige Projektleitung ist für die Auszahlung von Stipendien und Reisekostenbeihilfen verantwortlich. Die Dienstreisegenehmigung und -abrechnung wird durch das/die entsendende Institut/Einrichtung unterzeichnet.
7. Darf ein Stipendium zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg vergeben werden?
- Nein. Eine Ausnahme bildet ein Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft mit bis zu 40 Stunden pro Monat, sofern kein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Stipendium besteht.
8. Kontakt für Rückfragen
- Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Dezernat Internationale Beziehungen unter: