FAQ Frequently asked questions

Expanding Internationality - Mobilitätsmaßnahmen im Rahmen Internationaler Forschungskooperationen

FAQ

1. Welche Kosten sind förderfähig?

  • Gefördert werden Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen kurzfristiger Mobilitätsmaßnahmen von bis zu 14 Tagen für (Nachwuchs-) Wissenschaftler:innen der Universität Heidelberg sowie Forschungsstipendien und Reisebeihilfen für Aufenthalte von bis zu 2 Monaten für Doktorand:innen ohne Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg.

2. Wie erfolgt die Abrechnung von Reise- und Aufenthaltskosten?

  • Für Personen mit Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg erfolgt die Abrechnung im Rahmen einer Dienstreise nach den geltenden Regelungen.
  • Für Doktorand:innen ohne Arbeitsvertrag kann ein Reisekostenzuschuss (Hin- und Rückreisepauschale) gewährt werden, der sich an den Sätzen des DAAD orientiert

3. Wie hoch ist der Stipendiensatz für Doktorand:innen?

  • Der Stipendiensatz für Doktorand:innen und orientiert sich an den Stipendienleistungen des DAAD basierend auf dessen Stipendienrechner für Forschungsstipendien.

4. Welche Vorgaben gelten bei der Kostenkalkulation für Dienstreisen?

  • Für Reise- und Flugkosten sind grundsätzlich Economy-Class bzw. 2. Klasse Tickets zugrunde zu legen.
  • Für Aufenthaltskosten gelten die Pauschalen gemäß Auslandsreisekostenverordnung 

5. Können auch Konferenzreisen gefördert werden?

  • Nur wenn diese klar in ein bestehendes oder geplantes Kooperationsvorhaben eingebunden sind.

6. Was ist im Falle einer Bewilligung zu beachten?

  • Die bewilligten Mittel dürfen nur im Rahmen der im Bewilligungsbescheid genannten Sachkostenarten verwendet werden. Änderungen müssen beim Dezernat Internationale Beziehungen beantragt und genehmigt werden.
  • Die jeweilige Projektleitung ist für die Auszahlung von Stipendien und Reisekostenbeihilfen verantwortlich. Die Dienstreisegenehmigung und -abrechnung wird durch das/die entsendende Institut/Einrichtung unterzeichnet.

7. Darf ein Stipendium zusätzlich zu einem bestehenden Arbeitsvertrag an der Universität Heidelberg vergeben werden?

  • Nein. Eine Ausnahme bildet ein Vertrag als wissenschaftliche Hilfskraft mit bis zu 40 Stunden pro Monat, sofern kein inhaltlicher und zeitlicher Zusammenhang zum Stipendium besteht.

8. Kontakt für Rückfragen