EinrichtungenZentrale wissenschaftliche Einrichtungen

Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen dienen der Durchführung von Forschung, Lehre und Studium. Sie sind rechtlich unselbständige Einheiten der Universität, denen für die Durchführung der Aufgaben der Universität Personal, Sachmittel und Räume zur Verfügung gestellt werden. Sie sind in der Regel dem Rektorat zugeordnet.

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