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Senatsausschuss für Lehre (SAL)

Der Senatsausschuss für Lehre ist ein ständiger, beratender Ausschuss des Senats, der die Entscheidungen im Bereich der Lehre vorbereitet. Der Ausschuss berät den Senat und die Universitätsleitung in allen Fragen der Lehre und des Studienbetriebes.

Aufgaben

Der Senatsausschuss für Lehre erarbeitet Empfehlungen zu Entscheidungen, die die Lehre der Universität betreffen, wie z.B.

  • Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
  • Erlass und Änderung von Satzungen, die den Studienbetrieb betreffen: Studien- und Prüfungsordnungen, Zulassungsordnungen, Gebührensatzungen
  • der SAL spricht Empfehlungen zur Vergabe des Landeslehrpreises aus
  • der SAL befasst sich ebenfalls mit grundsätzlichen Fragen aus dem Bereich Studium und Lehre, wie z.B. digitale Lehre, Prüfungsformate, Verbesserung des Lehrangebots etc.

Zusammensetzung

Die Amtszeit der Mitglieder ist an die Amtszeit des Senats gekoppelt, d.h. die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die Mitglieder aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes vier Jahre, die Studiendekan*innen sind rollierend Mitglied.

Dem Senatsausschuss für Lehre gehören an:

kraft Amtes

  • die Prorektorin für Studium und Lehre als Vorsitzende
  • sechs Studiendekan*innen

aufgrund von Wahlen

  • zwei Mitglieder aus der Gruppe des wissenschaftlichen Dienstes
  • vier Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden

Geschäftsstelle des Senatsausschusses für Lehre

Universitätsverwaltung
Frau Anja Maria Münz
Dezernat Studium und Lehre

Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

Telefon +49 6221 54-12220
Telefon +49 6221 54 12225
geschaeftsstelle-sal@zuv.uni-heidelberg.de

Sitzungstermine 2024

Sitzungstag: Dienstag
Sitzungszeit: 14 Uhr

  • 16.01.2024
  • 27.02.2024
  • 16.04.2024
  • 14.05.2024
  • 25.06.2024
  • 23.07.2024
  • 15.10.2024
  • 12.11.2024

Verfahren

Die Geschäftsstelle des SAL ist frühestmöglich über alle anstehende zu fassenden Beschlüsse zu informieren, um die rechtliche Bearbeitung der Unterlagen sicherzustellen und die Unterlagen zu klären und für die Sitzung vorzubereiten sowie den weiteren Gremiengang (Senat) zu planen.

Zeitlicher Ablauf des Verfahrens:

  1. Sie planen z.B. die Änderung einer Prüfungsordnung.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen juristischen Sachbearbeitung (Abteilung 2.2) auf.
  3. Klären Sie die Änderungen und reichen Sie den Entwurf der SPO bei Abteilung 2.2 ein.
  4. Der finale Entwurf Ihrer Ordnung/Satzung muss von den Fakultätsgremien beschlossen werden.
  5. Die Satzung und alle dazugehörigen Unterlagen muss bei der Geschäftsstelle SAL eingereicht werden.
  6. Auf Wunsch nimmt an der Sitzung des SAL ein*e Vertreter*in der Fakultät oder des Faches teil.
  7. Beratung des TOPS im SAL.

Hintergrund

Der SAL wurde zunächst als SAPA – Senatsausschuss für Prüfungsangelegenheiten- ins Leben gerufen, um Beschlüsse zu Prüfungsangelegenheiten für den Senat vorzubereiten. Im Jahr 2006 wurde der Ausschuss neu als Senatsausschuss für Lehre eingerichtet. Zugrundeliegender Senatsbeschluss vom 12.12.2006/TOP 21, 30.01.2007/TOP 5.3.