icon-symbol-logout-darkest-grey

JugendschutzJugendschutz

Hinweise für Jugendliche (15 bis 18 Jahre)

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung der Universität sind Eure Ansprechpersonen für alle Fragen, die Ihr während Eurer Ausbildung habt.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung des Universitätsklinikums Heidelberg ist ein gewähltes Gremium, welches die Interessen der Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden am Universitätsklinikum Heidelberg vertritt.
Ihre Aufgaben sind im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg festgelegt und umfassen:

  • Die Einhaltung von Gesetzen und Verträgen, die Jugendliche, Schüler:innen und Auszubildende betreffen zu überwachen.
  • Anregungen und Beschwerden, welche die Berufsbildung betreffen, entgegennehmen, prüfen und (falls berechtigt) beim Personalrat auf Erledigung hinwirken.
  • Die Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden über aktuelle Inhalte zu informieren.
  • Auf Gleichstellung von männlichen und weiblichen Beschäftigten hinzuwirken.
  • Die Eingliederung von Jugendlichen, Schüler:innen und Auszubildenden unterschiedlicher Herkunft zu fördern.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage bietet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

Jugendarbeitsschutzgesetz