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Organisatorischer BrandschutzOrganisatorischer Brandschutz

Bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen werden i. d. R. durch organisatorische Maßnahmen ergänzt.

Dazu gehören unter anderem:

  • Instandhaltung, Wartung sowie Nutzung von Brandschutzeinrichtungen, z. B. Löschgeräte
  • Erstellung und Aushang von Flucht- und Rettungsplänen
  • Aushang von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf Feuerwehr)
  • Kennzeichnung und Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Zum organisatorischen/betrieblichen Brandschutz gehört die regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten hinsichtlich Flucht- und Rettungswege, vorhandener Löscheinrichtungen wie z. B. Feuerlöscher und Notduschen, Verhalten im Brandfall sowie die Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Schulungen und Unterweisungen

Es ist erforderlich, alle Beschäftigte in Brandschutzbelangen zu unterweisen, damit aus Kleinbränden keine größeren Brandunfälle und -schäden entstehen. Ein größerer Brandfall führt zu gravierenden Personen- und Umweltschäden sowie zu Arbeitsplatzverlusten.

Zu den Schulungen und Unterweisungen gehören die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Brandschutzbeauftragte, sowie Feuerlösch- und Evakuierungsübungen.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung soll durch betriebsbezogene Informationen und Verhaltensregeln das Brandschutzbewusstsein aller Beschäftigten fördern. Die Brandschutzordnung enthält alle wichtigen Maßnahmen zur Brandverhütung und Informationen zum Verhalten im Brandfall. Sie hängt in allen Gebäuden an gut sichtbaren Stellen aus und dient allen Beschäftigten dazu, sich regelmäßig selbst zu informieren. Die aktuelle Brandschutzordnung der Universität und des Universitätsklinikums Heidelberg finden Sie weiter unten als PDF-Datei.

Brandschutzordnung Teil A

Teil A ist der Brandschutzaushang, der in jedem Gebäude mindestens in den Eingangsbereichen auszuhängen ist. Dieser Teil richtet sich an alle Personen im Gebäude und stellt eine verbindliche Anweisung dar (Aushang).

Brandschutzordnung Teil B

Teil B beinhaltet vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sowie die allgemeinen Hinweise zum Brandschutz. Dieser Teil, in der Informationen des Teils A noch ausführlicher dargestellt werden, wird an alle Beschäftigten ausgegeben.

Brandschutzordnung Teil C

Teil C beinhaltet das Verhalten im Brandfall bzw. das Vorgehen im Brandfall. Dieser Teil ist für Personen mit besonderen Aufgaben im Brandfall.

Die Brandschutzordnung soll durch betriebsbezogene Informationen und Verhaltensregeln das Brandschutzbewusstsein aller Beschäftigten fördern. Die Brandschutzordnung enthält alle wichtigen Maßnahmen zur Brandverhütung und Informationen zum Verhalten im Brandfall. Sie hängt in allen Gebäuden an gut sichtbaren Stellen aus und dient allen Beschäftigten dazu, sich regelmäßig selbst zu informieren. 

Flucht- und Rettungswegepläne

Da eine große Anzahl unkundiger Personen vorhanden ist, sind in allen Gebäuden an gut einsehbaren Stellen (z. B. in Fluren und / oder in Treppenhausnähe) die Flucht- und Rettungspläne auszuhängen. Diese Pläne zeigen alle Fluchtmöglichkeiten aus dem Gebäude auf. Löschgeräte und Feuermelder sind als Symbole im Plan verzeichnet. Des Weiteren enthalten diese Pläne eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen im Brandfall und bei Unfällen.

Schweißarbeiten - Schweißerlaubnisschein

Häufig führen Schweißarbeiten zu Bränden. Bevor Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten durchgeführt werden, müssen Auftraggebende und Ausführende Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz treffen. Die Auftraggebenden haben die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen mit den Ausführenden, den Unternehmen bzw. Fremdfirmen abzustimmen und für jeden Einzelfall in einem Schweißerlaubnisschein festzulegen. Erst mit der Aushändigung des Schweißerlaubnisscheins und mit der Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen bzw. Erfüllung der Sicherheitsmaßnahmen darf mit den Schweißarbeiten begonnen werden.