icon-symbol-logout-darkest-grey

Ergonomische Arbeitsplätze einrichtenArbeitsplatzergonomie

Mit dem Wissen der rechtlichen Anforderungen und der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse lassen sich unter Berücksichtigung der Erfahrungen des täglichen Lebens Gestaltungsmöglichkeiten für ergonomische Arbeitsplätze ableiten.

Ausreichend Bewegungsflächen

Bei der Konzeption von Arbeitsplätzen muss stets berücksichtigt werden, dass sich die Beschäftigten ohne Hindernisse frei bewegen können. Deswegen sind ausreichend große Bewegungsflächen wichtig. Grundlegend wird diese Anforderung ebenfalls im Anhang der Arbeitsstättenverordnung festgelegt:

1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum
(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens die Räume nutzen oder ihre Arbeit verrichten können.

3.1 Bewegungsfläche
(1) Die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz muss so bemessen sein, dass sich die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit ungehindert bewegen können.

Ein gesundes Raumklima

Sauerstoffmangel macht müde. Die Zusammensetzung der Luft, also die Luftqualität, ist eine entscheidende Einflussgröße des Raumklimas. In Kombination mit der Temperatur kann das Behaglichkeitsklima gut, oder weniger gut sein.

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(10) Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen.“

(Anhang 6.1 der Arbeitsstättenverordnung.)

Dabei hängt die optimale Raumtemperatur von drei Faktoren ab:

  • überwiegende Körperhaltung (sitzen, stehen, gehen)
  • Arbeitsschwere
  • Persönliches Temperaturempfinden

Die Beleuchtung wird oft unterschätzt

Unser Sehapparat ist jeden Tag einer Vielzahl von Reizen ausgesetzt. Um die eigentliche Botschaft klar erkennen zu können, müssen ein paar Randbedingungen am Arbeitsplatz erfüllt werden. Im Anhang der ArbStättV wird man dazu schon recht konkret:

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(8) Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.

Wieso sonst fällt im Sommer das Aufstehen leichter als im Winter? In der ASR A3.4 „Beleuchtung“ wird dabei die besondere Bedeutung der Sichtverbindung nach außen hervorgehoben:

3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbindung nach außen haben. Bei Beleuchtungsthematik einfügen. Ausreichend Tageslicht ist dann gegeben, wenn ein Tageslichtquotient von mehr als 2% gegeben ist, bei Dachoberlichtern muss dieser mehr als 4% betragen.

Akustik - Schall am Arbeitsplatz

Ist es zu laut, oder wenn permanent nervige Frequenzen zu hören sind, kann eine psychische Gefährdung vorliegen. Die Arbeitsleistung, gerade bei der Erfüllung geistiger Aufgaben, ist deutlich vermindern. Deswegen können auch Frequenzen unterhalb von 80 dB(A) ein Problem darstellen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Nachhallzeit. Es ist sehr anstrengend, einem Gespräch zu folgen, bei dem es sehr schwer ist, das gesprochene Wort zu verstehen. In Gruppen- und Großraumbüros liegen die Anforderungen bei 0,6 Sekunden, in Ein- und Zweipersonenbüros ist eine Nachhallzeit von 0,8 s nicht zu überschreiten. Die Vorgaben finden sich in der ASR A3.7 „Lärm“. Bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln, z.B. Drucker, Kopierer, Kaffeemaschine (Kaffeevollautomaten, mit Mahlfunktion) und Aktenvernichter, lohnt es sich bereits vor dem Kauf, einen Blick in die technischen Datenblätter zu werfen.

Stress und Monotonie als Ergonomiekiller

Monotonie im Arbeitsalltag, Stress im kollegialen Umfeld oder mangelnde Mittel (Informationen, Hilfsmittel etc.) um die Arbeitsaufgabe zu erfüllen, sind schlechte Motivatoren. Wir fühlen uns müde und schlapp. In Bezug auf eintönige Aufgaben am Bildschirm, finden wir eine klare Botschaft im Anhang der Arbeitsstättenverordnung:

6.1 Allgemeine Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.

Dabei wirken Stress, lange Weile und Monotonie subtil auf uns ein.