Bereichsbild
Kontakte / Zuständigkeiten Abt. 4.3 Finanzbuchhaltung

Formulare der Finanzbuchhaltung und weitere Informationen

Kontierungshandbuch

Sabine Hofmann
Tel. +49 6221 54-12470
sabine.hofmann@zuv.uni-heidelberg.de

Rechnungsprüfung

Karin Weigold
Tel. +49 6221 54-12478
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

Karin Freiseis
Tel. +49 6221 54-12437
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

 
Kontakte / Zuständigkeiten Honorarvertragswesen (Abt. 4.1 ZBS)

Abteilung 4.1: Beschaffung

Formulare und Ansprechpartner bei Fragen zum Honorarvertragswesen
(Honorarverträge, Werkverträge)

Vertragsgestaltung, -abschluss, Einordnung freiberufl. Leistung, etc. (keine Fragen zur Kontierung)

Nathalie Dussel
Tel. +49 6221 54-12464
honorar-werkvertraege@zuv.uni-heidelberg.de

Susanne Haas
Tel. +49 6221 54-12458
honorar-werkvertraege@zuv.uni-heidelberg.de

 
Kontakte / Zuständigkeiten Gastvorträge, Lehraufträge (Abt. 5.1)
Kontakte / Zuständigkeiten Gastaufenthalte (Abt. 6.2)

Formulare, Richtlinien, Musterverträge

Gast01 - Antrag zur Auszahlung
einer Reisekostenerstattung/Teilnahme Veranstaltung

Gast02 - Antrag zur Auszahlung eines Zuschusses im Rahmen eines Gastaufenthalts

Dr. Günther R. Mittler
Tel.: +49 6221 54-12620
guenther.mittler@zuv.uni-heidelberg.de

 
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Reisekosten Kontierungshilfe

Um etwas Klarheit in die vielfältigen Arten von Reisekostenerstattungen bzw. -zahlungen zu bringen wurden diese Übersichten erstellt.

Die wichtigste Frage vorab ist:
An wen sollen Reisekosten erstattet werden und aus welchem Grund?
 

hierzu gehören auch:

  • wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis)
  • Gastprofessoren nach VwV für Reisen im Auftrag der Universität (Dienstreisen)

 

Gruppe A:
Studenten, Doktoranden (ohne Arbeitsvertrag), Praktikanten/Volontäre, Mitarbeiter ohne Vergütung (MOV-Vertrag)

Gruppe B:
Ruhestandsprofessoren, Emeriti, apl. Professoren, ehemalige Beschäftigte (die noch an der UHD "aktiv" sind)
 

hierzu zählen (auch)/Beispiele sind:

  • Übersetzungen
  • Korrekturarbeiten
  • Gutachter
  • Beiratsmitglieder (z. B. AAC), Advisory Board,
  • Dienstleistungen wiss. und nicht wissenschaftlich
    (wenn keine Lehrleistung im Sinne des Lehrauftrags erbracht wird)
  • durch Vertrag bestimmte andere Gegenleistung
  • auch: Gastdozent oder Gastprofessor, die nicht über die VwV Gastprof abgewickelt werden)


Durch entsprechende Auswahl ist auf den nachfolgenden Seiten ersichtlich, wer zuständig ist, welche Unterlagen beizufügen sind und wie im Anschluss die Bearbeitung und Verbuchung erfolgt.

Seitenbearbeiter: Sabine Hofmann
Letzte Änderung: 08.01.2025
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