Reisekosten Kontierungshilfe
Um etwas Klarheit in die vielfältigen Arten von Reisekostenerstattungen bzw. -zahlungen zu bringen wurden diese Übersichten erstellt.
Die wichtigste Frage vorab ist:
Für wen sollen Reisekosten erstattet werden?
- Beschäftigte und Beamte der Universität, wissenschaftliche Hilfskräfte (HiWis) und Gastprofessoren nach VwV für Reisen im Auftrag der Universität
(Gastprofessoren nach VwV: Verwaltungsvorschrift für die Bestellung von Gastprofessoren)
- Studenten, Doktoranden (ohne Arbeitsvertrag), Stipendiaten, Praktikanten/Volontäre, Ruhestandsprofessoren, Emeriti, apl. Professoren, etc. der Universität (kein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis mit der Universität Heidelberg aber zur Uni gehörend) für Reisen im Auftrag der Universität
- Reisekostenerstattungen für externe Personen, die nicht von Heidelberg aus reisen bzw. nach Heidelberg kommen, sondern von extern nach extern reisen
- Externe/Gäste, die von extern nach Heidelberg kommen:
- ohne Gegenleistung - ENTFÄLLT
(nur Teilnahme an Konferenzen, Symposien, Tagungen, o. ä.)
> Teilnahme an Konferenz, Symposium, Tagung etc. siehe nächster Punkt - mit Gegenleistung - Lehrleistung
(Teilnahme Konferenz, Symposium, Tagung, Workshop, Gastvortrag, Lehrauftrag, Gastdozent, Gastprofessor ohne Dienstvertrag) - mit Gegenleistung - Gastaufenthalte/Forschungsaufenthalte
- für Vorstellungsgepräche/Antrittsbesuche (folgt)
- im Rahmen von Honorar oder Werkverträgen
Durch entsprechende Auswahl ist auf den nachfolgenden Seiten ersichtlich, wer zuständig ist, welche Unterlagen beizufügen sind und wie im Anschluss die Bearbeitung und Verbuchung erfolgt.