Bereichsbild
Ansprechpartner

> nur bei Fragen zum Honorarvertragswesen
(Honorarverträge, Werkverträge)

Vertragsgestaltung, -abschluss, Einordnung freiberufl. Leistung, etc. (nicht bei Fragen zur Kontierung)

Abteilung 4.1: Beschaffung

Nathalie Dussel
Tel. +49 6221 54-12464     honorar-werkvertraege@zuv.uni-heidelberg.de

Susanne Haas
Tel. +49 6221 54-12465
honorar-werkvertraege@zuv.uni-heidelberg.de


> bei Fragen zu den Formularen der Finanzbuchhaltung und weitere Informationen, Kontierungshandbuch

Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung

Sabine Hofmann
Tel. +49 6221 54-12470
sabine.hofmann@zuv.uni-heidelberg.de

Rechnungsprüfung

Karin Weigold
Tel. +49 6221 54-12478
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

Karin Freiseis
Tel. +49 6221 54-12437
rechnungspruefung@zuv.uni-heidelberg.de

 

 

 
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Reisekosten Kontierungshilfe für Honorar- oder Werkverträge

Nebenkosten (Reisekosten, Übernachtungskosten, etc.), die zusätzlich zur eigentlichen Leistung vergütet werden, sind Bestandteil des Honorars und somit auf demselben Sachkonto zu buchen, wie das Honorar (61310, 61311 oder 61330).

Honorarverträge sind auch abzuschließen für Gastdozenten und für Gastprofessoren. Hier erfolgt eine Aufteilung auf Honorar (Sachkonto 63534) und Reisekosten (Sachkonto 63590).

Bearbeitung:

dezentral durch Institute/Einrichtungen und durch die Abteilung 4.1 Zentrale Beschaffung
 

Beispiele:

Übersetzer, Korrekturarbeiten, Gutachter, Beiratsmitglieder (z. B. AAC), Advisory Board, Dienstleistungen wiss. und nicht wissenschaftlich (Keine Lehrleistung im Sinne des Lehrauftrags), durch Vertrag bestimmte andere Gegenleistung, aber auch: Gastdozent oder Gastprofessor (nicht VwV)
 

Zahlungsbegründende Unterlagen:
(sind der Auszahlungsanordnung beizufügen bzw. in der eRechnung einzureichen/hochzuladen)

  • Honorarvertrag o. Werkvertrag ODER Honorar/Werkvertrag NUR Reisekosten
  • ggf. Vergabedokumentation
  • wenn Auszahlung nach Rechnungsstellung vereinbart ist,
    so ist in der Rechnung zwingend Bezug auf den Vertrag zu nehmen (Angabe Vertragsnummer)
  • Kopien der Reisekostenbelege
  • wenn Gastdozent oder Gastprofessor: Zusatzerklärung zum Nachweis der Umsatzsteuerbefreiung
     

Informationen, Hinweise, Formulare finden Sie im Bereich des Honorarvertragswesens
 

Versand von Vertragsunterlagen entweder per Hauspost oder per Email an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen des Honorarvertragwesens (ZUV, Abt. 4.1)


Versand von Buchungsunterlagen per Hauspost entweder in der blauen Mappe an die Scanstelle (ZUV, Poststelle) oder wie bisher/mit AuszAO an die Finanzbuchhaltung (ZUV, Abt. 4.3)


Ausfüll- und Buchungshilfe für die Auszahlungsanordnung bzw. Kontierungshilfe für die eRechnung

Sachkonto Honorarvertrag (wiss. Dienstl.) 61310 (auch nur Reisekosten)
Honorarvertrag (sonstige, nicht wiss. Dienstl.) 61311 (auch nur Reisekosten), ggf. auch speziellere Sachkonten wie bspw. 61630, 67930 o. Ä.
Werkvertrag 61330 (auch nur Reisekosten)

Honorarvertrag für Gastdozenten und Gastprofessoren
Honorar 63534 / Reisekosten 63590
Steuerkennz.

plus 19% für Inst/Einr (G9/H9) bei Ausländern
ohne Steuer (N4/V0*) bei inländ. Einzelpersonen sowie für alle Gastdozenten und Gastprofessoren
inkl. 19% (N9/V9) bei inländ. Einzelpersonen,
wenn RgStellung mit Steuer erfolgt

FIBU-intern  
Steuerkartei JA -> Kontrollmitteilung ans Finanzamt
Kreditor 1er oder 8er

 

Seitenbearbeiter: Sabine Hofmann
Letzte Änderung: 25.01.2024
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