icon-symbol-logout-darkest-grey

Studium im AuslandAndere Finanzierungsmöglichkeiten

Auslands-BAföG

Für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen Auslandsbafoeg beantragt werden. Das Auslandsbafoeg übernimmt einen Teil der zusätzlichen Kosten, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen, sowie notwenige Studiengebühren bis maximal 4.600 Euro pro Studienjahr.  Da für die Auslandsausbildung häufig höhere Kosten anfallen,  können Sie eventuell auch dann Auslandsbafoeg erhalten, wenn Ihr Studium im Inland nicht gefördert wird.

Ein Praktikum im Ausland kann dann gefördert  werden, wenn es in der Studien- und Prüfungsordnung gefordert wird und mindestens 12 Wochen dauert

Antragstellung

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu beantragen und sind – abhängig vom Zielland – bei bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.

Studien- und Bildungskredit

Studienkredit

Mit dem Studienkredit können unter bestimmten Voraussetzungen deutsche und EU-Staatsangehörige und  ihre Familienmitglieder sowie Bildungsinländer für ein ganzes Studium unabhängig vom Einkommen unterstützt werden. Auslandssemester sind ebenfalls förderfähig, sofern die Immatrikulation in Deutschland  währen des Auslandsaufenthalts bestehen bleibt. Vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge werden nicht gefördert.

 

Bildungskredit

Durch das Bildungskreditprogramm wird ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von deutschen und deutschen gleichgestellten Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen angeboten. Dieser Kredit kann auch für Studienaufenthalte und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Praktika im Ausland gewährt werden. Einkommen und Vermögen der Eltern spielen dabei keine Rolle.

Ein Rechtsanspruch auf den Bildungskredit besteht nicht, da es sich um ein Programm mit einem vorgegebenen Budget handelt. Ist die Jahressumme überschritten, entscheidet das Datum des Antrageingangs beim Bundesverwaltungsamt.