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Geschäftszimmer

Mo. bis Do. 11-13 Uhr

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Abholung von Scheinen und Zwischenprüfungszeugnissen
Dr. Thölken (Zimmer 320)
Montags 10 - 12 Uhr oder nach Absprache
 

Direktorium: Regelungen und Beschlüsse
zu Studium und Lehre von A-Z

Auszüge aus den Direktoriumsprotokollen
(Zeitraum der ausgewerteten Protokolle: 29.10.2014 – 13.12.2023)


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Allgemeinromanische Proseminare     

16.11.2016

Die bisherige Regelung zu allgemeinromanischen Proseminaren bedarf aufgrund der neuen Prüfungsordnungen für den polyvalenten B.A. einer Überarbeitung.
Das Direktorium beschließt daher einstimmig, dass die allgemeinromanischen bzw. sprachübergreifenden Proseminare im Hinblick auf ihre Verwendbarkeit den sprachspezifischen Proseminaren ab sofort gleichgestellt sind.

 

Anerkennung von Hauptseminaren

13.07.2022

Der Fachrat hatte vorgeschlagen, dass die Auflage des Verfassens einer zusätzlichen Hausarbeit bei der Anerkennung von im Ausland absolvierten Veranstaltungen für Hauptseminare künftig wegfallen soll, sofern die Leistungspunkte und die Inhalte im wesentlichen äquivalent sind und nur die Prüfungsform abweicht. Die Anerkennungsfähigkeit würde jedoch auch weiterhin von den Professor/innen geprüft.
Das Direktorium stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

 

 

Bachelor: Mündliche Abschlussprüfungen

23.01.2019

Es sollen für den Bachelor bis auf weiteres in jedem Semester zwei Prüfungstage in der letzten Vorlesungswoche festgelegt werden. [Aktualisierung:] Aufgrund des mittlerweile gestiegenen Prüfungsaufkommens ist bis auf weiteres die gesamte letzte Vorlesungswoche des Semesters als Prüfungswoche vorgesehen.

 

 

Diploma Supplements

16.11.2016

Das Direktorium einigt sich auf folgende Mindestanforderungen für eine Eintragung von Auslandsaufenthalten in das Diploma Supplement:

• Mindestdauer: 3 Monate (zusammenhängend bzw. ohne Unterbrechung)

Mögliche Arten des Aufenthalts: Erasmus (oder anderes einschlägiges Auslandsprogramm), Schulpraktikum / Lehrassistenz, Praktika über Erasmus

• Schriftliche Bestätigung der jeweiligen Institution muss vorliegen

Die Eintragung in HISPOS wird vom HISPOS-/LSF-POS-Beauftragten übernommen.


E
lektronische Prüfungsanmeldung  →  Prüfungsanmeldung

 

Fachdidaktik

18.05.2016

Das Direktorium beschließt einstimmig, die speziell für den B.A. mit Lehramtsoption angebotenen fachdidaktischen Lehrveranstaltungen nicht für Studierende der GymPO zu öffnen.


 

Höchstteilnehmerzahlen Lehrveranstaltungen

16.05.2018

Das Direktorium stellt klar, dass folgende generelle Höchstteilnehmerzahlen weiterhin gelten:
Seminare etc.: 35 Personen; Sprachpraxis etc.: 20 Personen
Nur in begründeten Ausnahmefällen können darüber hinaus individuelle Begrenzungen festgelegt werden. Diese müssen bei der/dem jeweiligen Modulbeauftragten beantragt und von der Geschäftsführung genehmigt werden.


I
SP 1 im Sommersemester

11.07.2018

Das Direktorium stellt fest, dass die ISP 1 – Kurse im Sommersemester wenig nachgefragt sind. Aus diesem Grund wird beschlossen, im Sommersemester künftig in Französisch, Italienisch und Spanisch nur noch eine Veranstaltung mit 2 SWS anzubieten, die vornehmlich dazu dienen soll, Studierende, die den Kurs im Wintersemester nicht bestanden haben, auf den zweiten Klausurversuch vorzubereiten.

 

Lesekarte

30.10.2019

Im Hinblick auf die Sinnhaftigkeit der Lesekarte legt die Leiterin der Institutsbibliothek dar, dass der Leihschein bereits alle Daten enthalte, die beim Entleihen eines Buches erfasst werden müssen. […] Sie beantragt daher die Abschaffung der Lesekarte.
Das Direktorium folgt diesem Antrag und beschließt die Abschaffung der Lesekarte mit zwei Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.


 

Masterarbeit: Voraussetzung für die Zulassung

25.07.2018

Die Geschäftsführung teilt mit, dass die Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit (Nachweis von mindestens 48 LP) in HISPOS manuell freigeschaltet werden muss. Die Prüfer sollten die Kandidaten bei der Anmeldung zur Masterarbeit darauf hinweisen, damit diese vom HISPOS- bzw. LSF/POS-Beauftragten rechtzeitig die Voraussetzungen prüfen und in HISPOS vermerken lassen.

 

Master-Begleitfach

16.11.2016

Der Assistent der Geschäftsführung schlägt vor, die Registrierung des Masterbegleitfachs zukünftig von den drei Studienberatern für die M.A.-Studiengänge vornehmen zu lassen, da diese den Bewerbern ohnehin eine Bestätigung über die Erfüllung der Zulassungskriterien ausstellen müssen, die diese zur Immatrikulation benötigen. Auf diese Weise lägen alle Zuständigkeiten in Bezug auf den Erstkontakt zu Studieninteressierten und Studienanfängern im Master in einer Hand.
Das Direktorium befürwortet diesen Vorschlag einstimmig und beschließt zudem, dass alle Masterbewerbungen zukünftig nicht mehr an das Geschäftszimmer, sondern direkt an den jeweils zuständigen M.A.-Studienberater geschickt werden sollen.

07.11.2018

Es soll darauf geachtet werden, dass sich die Begleitfachstudierenden immer auch in der Studierendenadministration anmelden bzw. registrieren lassen, da für diese keine gesonderte Einschreibung notwendig ist.

 

Mindestteilnehmerzahlen Lehrveranstaltungen

15.11.2017

Es wird bekräftigt, dass vergütete Lehraufträge bei weniger als 5 Teilnehmern nicht gehalten werden dürfen.

 

Mündliche Abschlussprüfungen  →  Bachelor: Mündliche Abschlussprüfungen

 

Muttersprachler

28.10.2015

Der Fachrat empfiehlt dem Direktorium, Muttersprachler, die ein Abiturzeugnis in der Sprache ihres Studienfaches nachweisen können, von der Pflicht zur Teilnahme am Kurs ISP 1 zu entbinden, wobei diese dann auch weiterhin an der Kompetenzprüfung teilnehmen müssen.
Das Direktorium folgt der Empfehlung des Fachrats einstimmig.
In einigen Grenzfällen (z.B. bei einem deutsch-französischen Abiturzeugnis) soll die Teilnahme am Kurs empfohlen werden. Aus Gründen der Eigenverantwortlichkeit der Studierenden sollen diese jedoch nicht zu einer Teilnahme verpflichtet werden.

 

Plagiate

18.05.2016

Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben ist die Selbständigkeitserklärung für Hausarbeiten veraltet und muss geändert werden. Die Rechtslage stellt sich wie folgt dar:
a) Wenn der Verfasser einer Hausarbeit sein Fehlverhalten gegenüber dem Dozenten eingesteht, können keine Dritten mehr in das Verfahren einbezogen werden. Insofern kann die bisherige Antiplagiatskommission nicht beibehalten werden. Der Dozent stellt in diesem Fall ein neues Thema für die Wiederholung der Prüfungsleistung.
b) Für den Fall, dass eine Hausarbeit vom Dozenten als Plagiat klassifiziert wird und der Studierende dagegen Widerspruch einlegt, tritt der Prüfungsausschuss zusammen, um eine Entscheidung zu treffen.

22.06.2016

Es wird klargestellt, dass eine am romanischen Seminar angesiedelte Unterkommission des Prüfungsausschusses zwar ein Plagiat feststellen, aber nicht eigenständig über diesbezügliche Maßnahmen bzw. Konsequenzen entscheiden könnte, sondern nur eine Empfehlung für den Prüfungsausschuss aussprechen.


 

Prüfungsanmeldung

22.06.2016

Innerhalb der Frist der elektronischen Prüfungsanmeldungen können Anmeldungen vom Prüfungskandidaten jederzeit selbst über das LSF rückgängig gemacht werden. Darüber hinaus haben Studierende laut Prüfungsordnung das Recht, bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin von einer studienbegleitenden Prüfung zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann dann jedoch nur vom HISPOS- bzw. LSF/POS-Beauftragten umgesetzt werden.

27.07.2016

Das Direktorium beschließt, dass die Dozenten zukünftig vor der Abnahme einer studienbegleitenden Prüfung grundsätzlich überprüfen müssen, ob der Kandidat im LSF ordnungsgemäß zur Prüfung angemeldet ist.

 

Semestereinstufung bei Wechsel in ein weiteres romanistisches Fach

30.10.2019

Die Direktoren beschließen, dass Studierende, die in einem romanistischen Fach eingeschrieben sind, auch weiterhin Veranstaltungen anderer romanistischer Fächer bzw. Sprachen besuchen können.
Insofern ist es auch möglich, schon vor einem Wechsel in ein weiteres romanistisches Fach in diesem (einen oder mehrere) Leistungsnachweis(e) zu erwerben und diese dann für die Einstufung ins 2. Fachsemester zu verwenden.
Weiterhin ausgeschlossen bleibt hingegen der Besuch von Lehrveranstaltungen am Romanischen Seminar ohne in einem romanistischen Fach eingeschrieben zu sein (mit Ausnahme von Gasthörern und der Anrechnung als übergreifende Kompetenzen für andere Fächer).

 

Sprachübergreifende Proseminare  →  Allgemeinromanische Proseminare
 

Teilnehmerzahlen  →  Höchstteilnehmerzahlen; Mindestteilnehmerzahlen
 

Verlegung von Lehrveranstaltungen auf studentischen Wunsch

24.04.2019

Das Direktorium stellt fest, dass die Teilnahme von Studierenden an einer Veranstaltung wie Fridays for Future Privatsache ist und daher keinen hinreichenden Grund für die zeitliche Verlegung einer Lehrveranstaltung oder für entschuldigtes Fehlen in dieser Veranstaltung darstellt.


Verschränkungsmodul (M. Ed.): Zuständigkeit

16.05.2018

Der Assistent der Geschäftsführung schlägt vor, dass in jeder der drei Sprachen von den drei Modulbeauftragten für Literatur-, Sprach- und Kulturwissenschaft jeweils eine(r) zusätzlich auch die Koordination des Verschränkungsmoduls für die entsprechende Sprache übernimmt. Die Modulbeauftragten jeder Sprache würden sich in diesem Fall untereinander einigen, wer von ihnen das Verschränkungsmodul koordinieren soll. Das Direktorium ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

Wechsel in ein weiteres romanistisches Fach  →  Semestereinstufung bei Wechsel in ein weiteres romanistisches Fach

 

Wörterbücher

16.11.2016

Das Direktorium berät über den Antrag, in studienbegleitenden Klausuren zukünftig wahlweise entweder ein einsprachiges Wörterbuch der Zielsprache oder des Deutschen zuzulassen.
Nach eingehender Diskussion beschließt das Direktorium mit einer Gegenstimme, dass es zukünftig im Ermessen des Dozenten liegen soll, wie viele und welche Wörterbücher er bei einer solchen Klausur zulässt.

 

Zeitfenster Lehrveranstaltungen

29.10.2014

Das Direktorium beschließt (zur Harmonisierung mit anderen Instituten) mit 3 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen folgende zukünftige Zeitfenster für Lehrveranstaltungen: vormittags 9-11 Uhr und 11-13 Uhr; nachmittags 14-16 Uhr, 16-18 Uhr und 18-20 Uhr.

 

Zulassungsausschüsse (Master of Arts und Master of Education)

13.12.2023

Im Fakultätsrat steht die turnusgemäße Neuwahl der Zulassungsausschüsse an. Das Direktorium einigt sich auf folgenden Wahlvorschlag:

Französisch M.A.:
Prof. Dr. Sybille Große (Fachstudienberaterin)
Jun.-Prof. Dr. Sarah Burnautzki
Dr. Till Stellino

Französisch M.Ed.:
Dr. Gérald Béreiziat (Fachstudienberater)
Jun.-Prof. Dr. Sarah Burnautzki
Prof. Dr. Sybille Große

Italienisch M.A. und M.Ed.:
Dr. Till Stellino (Fachstudienberater)
Prof. Dr. Elwys De Stefani
Prof. Dr. Daniel Winkler

Spanisch M.A.:
Ricardo Coseano (Fachstudienberater)
Dr. Lena Sowada (Fachstudienberaterin Double Degree Chile)
Dr. Stephanie Béreiziat-Lang
Prof. Dr. Alexander Teixeira-Kalkhoff

Spanisch M.Ed.:
Dr. Karen Saban (Fachstudienberaterin)
Dr. Stephanie Béreiziat-Lang
Prof. Dr. Alexander Teixeira-Kalkhoff
 

[Anmerkung 20.12.2023: Der Fakultätsrat hat den obigen Wahlvorschlag einstimmig verabschiedet. Damit sind die Mitglieder offiziell für die Dauer von zunächst zwei Jahren gewählt]

 

Zweite romanische Sprache

 

29.10.2014

Der Entwurf der Lehramts-Rahmenverordnung sieht eine zweite romanische Sprache auf A2-Niveau als Voraussetzung für den Abschluss des Studiums vor, lässt aber Spielraum im Hinblick auf die Frage, an welchem Punkt im Studienverlauf diese nachgewiesen werden muss.
Es wird daher erörtert, ob der Nachweis des sprachpraktischen Niveaus A2 in der zweiten romanischen Sprache bereits für den zukünftigen polyvalenten Bachelor vorgeschrieben werden soll oder erst für den Master of Education.

Zur Abstimmung kommen die folgenden beiden Alternativen:

Festschreibung des Niveaus A2 für die zweite romanische Sprache im Bachelor:
1 Stimme dafür, 4 dagegen

Festschreibung des Niveaus A2 für die zweite romanische Sprache im Master:
4 Stimmen dafür, 1 Enthaltung

Damit wird für den polyvalenten Bachelor keine zweite romanische Sprache auf Niveau A2 vorgeschrieben.
Im Master of Education muss das Niveau A2 in der zweiten romanischen Sprache dagegen nachgewiesen werden.

28.10.2015

Das Direktorium beschließt einstimmig, dass ab Sommersemester 2016 eine sprachpraktische Veranstaltung „Italienisch als zweite romanische Sprache“ eingerichtet werden soll, für die keine Vorkenntnisse benötigt werden.
Diese soll ausschließlich von Studierenden der Romanistik besucht werden können. Hierfür steht in der italienischen Sprachpraxis ausreichend Lehrdeputat zur Verfügung.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 21.12.2023
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