Energiepauschale für Studierende
Mit dem am 21.12.2022 in Kraft getretenen Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG - soll an alle zum 1.12.2022 bundesweit immatrikulierten Studierenden staatlicher und staatlich anerkannter Hochschulen und Akademien eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro ergehen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung, das heißt für den Vollzug sind die Länder zuständig, wobei diese vom Bund unterstützt werden. Hierzu wurde im Auftrag des Bundes eine Antragsplattform entwickelt und die weiteren Voraussetzungen für eine Antragstellung und Auszahlung geklärt.
Berechtigtenkreis
- Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Promotionsstudierende, die als solche bei einer Hochschule immatrikuliert sind, sind zum Erhalt der Einmalzahlung berechtigt.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur dann antragsberechtigt sind, wenn Sie zum 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Allein durch den regelmäßigen Besuch einer Ausbildungsstätte in Deutschland wird kein gewöhnlicher Aufenthalt im Inland begründet, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben (Grenzgänger). Ein auf maximal zwei Semester begrenzter Studienaufenthalt im Ausland und ein damit einhergehender ausländischer Wohnsitz ist unschädlich, sofern Sie parallel noch bei Ihrer Ausbildungsstätte im Inland immatrikuliert sind.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Gasthörerinnen und Gasthörer sind auch dann NICHT zum Erhalt der Einmalzahlung berechtigt, wenn sie (ausschließlich als Gasthörerinnen und Gasthörer) an einer Hochschule immatrikuliert sind. Dies ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Satz 2 EPPSG.
Vorgehen
- Sobald es los geht, erhalten Sie von der Universität einen Zugangscode. Der Zugangscode ist Ihr persönlicher Schlüssel, um den Antrag aufzurufen.
- Sie weisen Ihre Identität mit der Bund ID nach.
- Sie stellen Ihren Antrag Online.
Für die Beantragung der Einmalzahlung benötigen Sie Ihren persönlichen Zugangscode und zusätzlich Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN).
Rufen Sie bitte die folgende Website* zur Generierung ihrer PIN und ihres Zugangscodes auf.
Melden Sie sich mit Ihrer Uni-ID und Ihrem Passwort an. Auf dem nächsten Bildschirm werden Ihnen Ihr persönlicher Zugangscode und Ihre PIN angezeigt.
*Bitte beachten Sie: Zur Erhöhung der Sicherheit ist der Zugriff auf diese Website auf das Universitätsnetz beschränkt. Wenn Sie außerhalb des Universitätsnetzes Zugriff erhalten möchten, benötigen Sie eine aktive VPN-Verbindung (siehe auch https://www.urz.uni-heidelberg.de/de/service-katalog/netzwerk/vpn-virtual-private-network).
Wenn Sie sich unter https://eppsg.uni-heidelberg.de nicht anmelden können, aber glauben antragsberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an studium @ uni-heidelberg.de (Betreffzeile: EPPSG Einmalzahlung).
Zugangscode
Mit dem Zugangscode können Sie einen Antrag auf Auszahlung der Einmalzahlung stellen.
Für die Antragstellung benötigen Sie neben dem Zugangscode auch ein BundID-Konto und zur persönlichen Identifizierung bei Antragstellung
- die Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, europäische eID) oder
- Ihr ELSTER-Zertifikat oder
- Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN)
Umfassende Informationen zur Antragstellung finden Sie auf www.einmalzahlung200.de. Dort und auf Nutzerkonto Bund erhalten Sie auch Informationen zur Einrichtung eines BundID-Kontos und zur Aktivierung der Online-Ausweisfunktion. Zusätzlich erhalten Sie eine PIN von der Universität Heidelberg.
In diesem Fall legen Sie sich bitte auf https://id.bund.de/de/eservice/konto ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort sowie einer gültigen E-Mailadresse an. Sie können dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen (in diesem Fall benötigen Sie keine elektronische ID).
Hilfestellung
Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.