Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Gerontologie, Gesundheit und Care – Master of Education für das berufliche Lehramt |
Zweites Fach | Englisch – Teilstudiengang Master of Education für das berufliche Lehramt |
Staatsangehörigkeit | Deutschland |
Bildungsabschluss | Universitärer Abschluss (für Masterstudiengänge) |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Die Teilstudiengänge des Master of Education (höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care) sind alle bewerbungspflichtig. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität.
Das Masterstudium mit dem Abschlussziel eines Master of Education (M. Ed.) mit der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen wird von der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Rahmen der Heidelberg School of Education (HSE) gemeinsam verantwortet. In der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen studieren Sie zwei lehramtsrelevante Studienfächer als Teilstudiengänge des Master of Education in der Kombination mit einem Hauptfach und einem Nebenfach. Hauptfach ist dabei immer das Studienfach Gerontologie, Gesundheit und Care. Für die Inhalte der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen sind die Fächer und Fakultäten der Universität Heidelberg verantwortlich.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der im Allgemeinen - und im Spezifischen Teil der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Winter Semester: 01.03. - 15.05.
Summer Semester: 01.09. - 15.11.
Sobald sich Ihr Bewerberstatus im heiCO-Portal ändert, erhalten Sie eine Informations-E—Mail. Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den Master of Education für das Berufliche Lehramt sind direkt im Onlineportal abrufbar und werden nicht per Post verschickt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Die Teilstudiengänge des Master of Education (höheres Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Gerontologie, Gesundheit und Care) sind alle bewerbungspflichtig. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität.
Das Masterstudium mit dem Abschlussziel eines Master of Education (M. Ed.) mit der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen wird von der Universität Heidelberg und der Pädagogischen Hochschule Heidelberg im Rahmen der Heidelberg School of Education (HSE) gemeinsam verantwortet. In der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen studieren Sie zwei lehramtsrelevante Studienfächer als Teilstudiengänge des Master of Education in der Kombination mit einem Hauptfach und einem Nebenfach. Hauptfach ist dabei immer das Studienfach Gerontologie, Gesundheit und Care. Für die Inhalte der Profillinie höheres Lehramt an beruflichen Schulen sind die Fächer und Fakultäten der Universität Heidelberg verantwortlich.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der im Allgemeinen - und im Spezifischen Teil der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wintersemester: 01.03. - 15.05.
Sommersemester: 01.09. - 15.11.
Sobald sich Ihr Bewerberstatus im heiCO-Portal ändert, erhalten Sie eine Informations-E—Mail. Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für den Master of Education für das Berufliche Lehramt sind direkt im Onlineportal abrufbar und werden nicht per Post verschickt.
Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht) aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen in der Online-Bewerbung für den Master of Education als Dokumentuploads hochgeladen werden. Da es sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren handelt, können Unterlagen, die postalisch oder per E-Mail eingereicht werden, im Verfahren leider nicht berücksichtigt werden.
Evtl. weitere in Ihrem heiCO-Account genannte Unterlagen und Zeugnisdokumente.
Zeugnisse sowie Transcripts of Records von deutschen Schulen oder Hochschulen/ Universitäten können zum Zwecke der Bewerbung in einfacher Kopie hochgeladen werden.
Zeugnisse sowie Transcripts of Records ausländischer Schulen und/oder Hochschulen/Universitäten müssen zwingend als amtlich beglaubigte Kopie oder Abschriften dieses Zeugnisses eingereicht werden. Darüber hinaus ist (außer bei deutsch- oder englischsprachigen Zeugnissen) eine amtlich beglaubigte Übersetzung eines beeidigten Übersetzers / einer beeidigten Übersetzerin in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Bei ausländischen Hochschulzeugnissen muss dem beigefügten Transcripts of Records das an der ausländischen Hochschule verwendete Notensystem (grading system) zu entnehmen sein, da dieses zur Ermittlung der deutschen Äquivalenznote erforderlich ist. Im Notensystem (grading system) muss sowohl die Kennzeichnung der Mindest- als auch der zu erreichenden Maximalnoten angegeben sein.