Schulung für Sicherheitsbeauftragte Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Sicherheitsbeauftragte sind schriftlich bestellte Personen, die die Arbeitgebenden bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren unterstützen.

Sicherheitsbeauftragte benötigen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben ein Grundlagenwissen über diverse Fragestellungen der Arbeitssicherheit. Zur Vermittlung dieses Wissens bietet die Abteilung Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Baden-Württemberg eine eintägige Schulungsveranstaltung (unterteilt sich in zwei Themenblöcke) an:

Block I: Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Wer muss die betriebliche Arbeitssicherheit organisieren?
  • Welche Akteure tragen welche Verantwortung?
  • Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten haben die Sicherheitsbeauftragten?

Block II: Praktische Umsetzung

  • Vorbildfunktion für Teammitglieder
  • Wichtige Ansprechpersonen und Informationsquellen
  • Gefahren erkennen und beseitigen

Anmeldung zur Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Termin: Mittwoch, 11. November 2026 

Veranstaltungszeitraum: 9:00 - ca. 16:30

Veranstaltungsort: Frauen-, Haut und Kinderklinik - Heicumed Hörsaal 272
Im Neuenheimer Feld 440, 69120 Heidelberg

Prof., Dr., Msc., Bsc. usw.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung per Email. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig auf Rechtschreibfehler und melden Sie Änderungswünsche bitte umgehend. Die Teilnahmebescheinigungen werden zeitnah zur Veranstaltung automatisch erstellt, eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich.

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Mit dem Abschicken dieses Formulars stimmen Sie folgenden Datenschutzbedingungen zu:

  • Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DS-GVO: Universität Heidelberg, vertreten durch die Rektorin, Grabengasse 1, 69117 Heidelberg, rektorin@rektorat.uni-heidelberg.de
  • Datenschutzbeauftragter: Datenschutzbeauftragter, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg, datenschutzbeauftragter@uni-heidelberg.de
  • Ihre Formulareingaben werden ausschließlich für den folgenden Zweck verwendet: Ihre Anmeldedaten werden zur Planung und Durchführung der Schulung für Sicherheitsbeauftragte sowie zur Ausstellung der Teilnahmebestätigung benötigt. Die Erstellung der Teilnahmeurkunden erfolgt durch Mitveranstalterin Unfallkasse Baden-Württemberg, hierfür werden Kerndaten (Name, Vorname, Klinik / Institut) gesichert an die UKBW übermittelt. Die Datenschutzerklärung der UKBW finden Sie unter https://www.ukbw.de/datenschutz/ Ordentlich bestellte Sicherheitsbeauftragte werden durch die Stabsstelle Sicherheit erfasst. Für Rückfragen zur Speicherung der Daten von aktiven Sicherheitsbeauftragten der Universität und des UKHD wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Stabsstelle Sicherheit.
  • Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
  • Es werden ausschließlich die im Formular angegebenen Daten verarbeitet. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten gespeichert (z.B. Ihre IP-Adresse).
  • Ihre Formulareingaben werden am 12.11.2026 automatisch gelöscht.
  • Ihre Formulareingaben werden an die für die Verarbeitung zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet.
  • Empfänger, denen jeweils die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten offengelegt werden: Stabsstelle Sicherheit, Dezernat 3, Universitätsverwaltung, Seminarstr. 3, 69117 Heidelberg, Unfallkasse Baden-Württemberg, Augsburger Str. 700, 70329 Stuttgart
  • Datenübermittlung an Drittländer: findet nicht statt
  • Ihre datenschutzbezogenen Rechte: Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO, § 9 LDSG), Berichtigung Ihrer Daten (Art. 16 DS-GVO), Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DS-GVO, § 10 LDSG) sofern keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, Recht auf Datenübertragung (Art. 20 DS-GVO), Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz (Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BW)
  • Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO
    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) erfolgt, Widerspruch einzulegen.