icon-symbol-logout-darkest-grey

ForschungDFG fördert zwölfbändiges „Handbuch des Staatsrechts“

Pressemitteilung Nr. 23/2023
1. März 2023

Heidelberger und Greifswalder Rechtswissenschaftler verantworten Langfristvorhaben

In einer Langfristförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) entsteht ein auf zwölf Bände angelegtes „Handbuch des Staatsrechts“. Als Herausgeber verantworten das Projekt die Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Hanno Kube von der Universität Heidelberg und Prof. Dr. Uwe Kischel von der Universität Greifswald. Der erste Band dieses umfassenden Grundlagenwerks für Wissenschaft und Verfassungspraxis wird im Herbst dieses Jahres erscheinen, die weiteren Bände sollen im Jahresturnus folgen. Geplant ist, das Werk vollständig online verfügbar zu machen und durch englischsprachige Zusammenfassungen für internationale Zielgruppen zu ergänzen. Für das auf zwölf Jahre angelegte Vorhaben stellt die DFG mit Zwischenevaluationen Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 2,6 Millionen Euro zur Verfügung; für eine erste dreijährige Förderphase wurden rund 650.000 Euro bewilligt.

Ein Porträt von Prof. Dr. Hanno Kube

„Das Handbuch des Staatsrechts ist seit jeher das Referenzwerk der deutschen Staatsrechtswissenschaft“, betont Prof. Kube. Als Teil der Wissenschaft vom Öffentlichen Recht befasst sich die Staatsrechtswissenschaft mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und ihren Funktionen – dem Staatsorganisationsrecht. Darüber hinaus widmet sie sich den Grundrechten, also den Freiheits- und Gleichheitsrechten der Bürger gegenüber dem Staat. Der erste Band des neuen Handbuchs erklärt „Grundlagen, Wandel und Herausforderungen“ des Staatsrechts; seine Entstehung und Fortentwicklung sowie seine Grundprinzipien thematisiert Band zwei. Der dritte Band wird sich mit dem Themenkomplex Demokratie beschäftigen.

Wie Prof. Kischel betont, versteht sich das neu konzipierte Handbuch mit seinen geplanten zwölf Bänden als Spiegelbild der gesamten deutschsprachigen Staatsrechtswissenschaft. „Es will alle Strömungen aufnehmen, verlässlich informieren und zukunftsprägend wirken.“ Zugleich soll es aufzeigen, wie das deutsche Staatsrecht in die europäischen und internationalen Zusammenhänge eingebunden ist. Die beiden Herausgeber wollen darüber hinaus auch interdisziplinäre Bezüge zu angrenzenden Fächern wie der Philosophie, der Geschichte, der Politikwissenschaft und den Wirtschaftswissenschaften herstellen. Rund 200 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland werden als Autoren in die Arbeit an dem Handbuch eingebunden sein.

Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderte Vorhaben steht in der Tradition von Vorgängerprojekten: Das „Handbuch des deutschen Staatsrechts“ wurde von Prof. Dr. Gerhard Anschütz (Heidelberg) und Prof. Dr. Richard Thoma (Bonn) in den Jahren 1930 bis 1932 herausgegeben. Zwischen 1987 und 2014 erschien in drei Auflagen das „Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland“. Verantwortlich dafür waren Prof. Dr. Paul Kirchhof, Wissenschaftler an der Universität Heidelberg, und Prof. Dr. Josef Isensee von der Universität Bonn.

Die Herausgeber des neuen Handbuchs freuen sich über die Langfristförderung der DFG, die in den vergangenen zehn Jahren nur ein einziges Mal im Bereich der Rechtswissenschaft vergeben wurde. Nachdem die Deutsche Forschungsgemeinschaft zuvor ein rechtsphilosophisch-editorisches Projekt gefördert hat, unterstützt sie mit dem Staatsrechts-Handbuch nun ein langfristiges Vorhaben auf dem Gebiet Rechtsdogmatik.