Service Freistellungsjahr
Das Freistellungsjahr ist ein besonderes Arbeitszeitmodell, das es den Beschäftigten der Universität Heidelberg ermöglicht, über einen selbstgewählten Zeitraum hinweg Arbeitszeit anzusparen, um im Anschluss des Bewilligungszeitraums vollständig von der Arbeit freigestellt zu werden bei fortlaufender Gehaltszahlung.
Was ist ein Freistellungsjahr?
Beim Freistellungsjahr handelt es sich um eine zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung. Die Arbeitszeit wird über mehrere Jahre ungleichmäßig in zwei Phasen verteilt:
- Ansparphase:
Während der Ansparphase arbeiten die Beschäftigten weiterhin in ihrem bisherigen Beschäftigungsumfang. Das monatliche Gehalt wird jedoch entsprechend der gewählten Variante anteilig reduziert. Damit wird ein Zeitguthaben angespart für die spätere Freistellungsphase. - Freistellungsphase:
In der anschließenden Freistellungsphase werden die Beschäftigten für einen zusammenhängenden Zeitraum vollständig von der Arbeit freigestellt, erhalten aber weiterhin ihre anteiligen Bezüge.
Dauer und Modelle
Die Ansparphase kann zwischen zwei und sieben Jahren betragen. Die Freistellungsphase umfasst entweder sechs Monate oder ein volles Jahr. Beide Phasen werden im Voraus verbindlich festgelegt. Der gesamte Zeitraum des Freistellungsmodells darf acht Jahre nicht überschreiten.
Für die Kombination von Ansparphase und Freistellungszeitraum können die nachfolgenden Varianten beantragt werden:
1 Jahr Freistellung
Tabelle
| Variante | Dauer der Ansparphase | Dauer der Freistellung | Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von ... des bisherigen Beschäftigungsumfangs |
|---|
| Variante | Dauer der Ansparphase | Dauer der Freistellung | Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von ... des bisherigen Beschäftigungsumfangs |
|---|---|---|---|
2/3 | 2 Jahre | 1 Jahr | 66,7 % |
3/4 | 3 Jahre | 1 Jahr | 75,0 % |
4/5 | 4 Jahre | 1 Jahr | 80,0 % |
5/6 | 5 Jahre | 1 Jahr | 83,3 % |
6/7 | 6 Jahre | 1 Jahr | 85,7 % |
7/8 | 7 Jahre | 1 Jahr | 87,5 % |
6 Monate Freistellung (0,5 Jahre)
Tabelle
| Variante | Dauer der Ansparphase | Dauer der Freistellung | Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von ... des bisherigen Beschäftigungsumfangs |
|---|
| Variante | Dauer der Ansparphase | Dauer der Freistellung | Dies entspricht einem Beschäftigungsumfang von ... des bisherigen Beschäftigungsumfangs |
|---|---|---|---|
2/3 | 1 Jahr | 0,5 Jahr | 66,7 % |
3/4 | 1,5 Jahre | 0,5 Jahr | 75,0 % |
4/5 | 2 Jahre | 0,5 Jahr | 80,0 % |
5/6 | 2,5 Jahre | 0,5 Jahr | 83,3 % |
6/7 | 3 Jahre | 0,5 Jahr | 85,7 % |
7/8 | 3,5 Jahre | 0,5 Jahr | 87,5 % |
Beispiel: Freistellungsjahr (Variante 2/3)
Eine tariflich Beschäftigte arbeitet in Vollzeit mit einem regelmäßigen Beschäftigungsumfang von 39,5 Wochenstunden und entscheidet sich für das Modell „2 Jahre Ansparphase / 1 Jahr Freistellung“.
In den ersten zwei Jahren (Ansparphase) arbeitet die Beschäftigte weiterhin in vollem Umfang mit 39,5 Wochenstunden. Das monatliche Gehalt wird jedoch auf zwei Drittel (ca. 66,7 %) des regulären Entgelts reduziert. Damit wird ein Guthaben angespart.
Im dritten Jahr (Freistellungsphase) wird die Beschäftigte für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten vollständig von der Arbeit freigestellt. Während dieser Zeit erhält sie weiterhin zwei Drittel (ca. 66,7 %) ihres bisherigen Vollzeitgehalts. Die Auszahlung erfolgt aus dem in der Ansparphase gebildeten Guthaben.
Während des gesamten dreijährigen Zeitraums bleibt die durchschnittliche Vergütung gleich. Die regelmäßige Arbeitszeit wird ausschließlich während der Freistellungsphase ausgesetzt.
Wer kann ein Freistellungsjahr beantragen?
Das Freistellungsjahr kann von Beschäftigten der Universität Heidelberg beantragt werden, die unbefristet eingestellt sind und seit mindestens 5 Jahren bei der Universität beschäftigt sind. Der Antrag auf ein Freistellungsjahr ist spätestens 3 Monate vor Beginn der Ansparphase bei der zuständigen Personalstelle zu stellen. Auch Teilzeitbeschäftigte können einen Antrag stellen, jedoch muss der bisherige Beschäftigungsumfang mindestens 19,75 Wochenstunden bei Tarifbeschäftigten und 20,5 Wochenstunden bei verbeamteten Beschäftigten betragen.
Das Freistellungsjahr kann grundsätzlich nur einmal während der gesamten Dienstzeit in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist jeweils, dass dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; über den Antrag wird im Einzelfall entschieden.
Wichtige Hinweise
- Während der Freistellungsphase ruht die Arbeitspflicht vollständig.
- Die Teilnahme am Freistellungsjahr hat Auswirkungen auf die Bezüge und ggf. auf versorgungsrechtliche Aspekte, die im Vorfeld sorgfältig geprüft werden sollten durch die Beschäftigten.
- Eine vorzeitige Beendigung oder Änderung des Modells ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
- Bei längerer Krankheit oder bestimmten Beurlaubungen kann sich der Bewilligungszeitraum verlängern.
- Während der Freistellungsphase kann zur Sicherstellung des Dienstbetriebs eine befristete Vertretung eingestellt werden.