Studienvoraussetzungen und Einschreibemodalitäten (B.A.)

Informationen zur Einschreibung in die Bachelorstudiengänge Romanistik: Französisch, Romanistik: Italienisch, Romanistik: Portugiesisch und Romanistik: Spanisch
(sowie für die Studiengänge nach GymPO 2015 aufgrund von Übergangsregelungen)

(Informationen zur Zulassung für die Masterstudiengänge Kontakt und für den Master of Education finden Sie bei der Beschreibung des jeweiligen Studiengangs)
 

 [Bitte klicken Sie auf die mit  ►  markierten Fragen, um die jeweiligen Antworten einzublenden.]

 

► Wo sind die Voraussetzungen für die Aufnahme des Studiums geregelt?

Sie finden die entsprechenden Regelungen in § 2 der Studien- und Prüfungsordnung.
 

 

Wann kann ich mich für ein Romanistik-Studium im Bachelor einschreiben?

Eine Immatrikulation ist sowohl zum Wintersemester (Standardfall) als auch zum Sommersemester möglich.
Die jeweiligen Immatrikulationsfristen finden Sie auf der entsprechenden zentralen Seite der Universität unter der Rubrik "Einschreibefristen" (unsere Bachelorstudiengänge fallen in die Kategorie Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung).
 

 

► Gibt es ein Zulassungs- oder Auswahlverfahren bzw. eine Aufnahmeprüfung?

Seit Sommersemester 2022 gibt es für die Bachelorstudiengänge Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch weder ein Zulassungs- oder Auswahlverfahren noch eine Aufnahmeprüfung. Sie können sich innerhalb der geltenden Einschreibefristen und unter den auf dieser Seite erläuterten Bedingungen direkt für Ihren Studiengang immatrikulieren.
 

 

Benötige ich für eine Einschreibung bestimmte Sprachnachweise? Und wenn ja: welche?

Sie können Ihr Bachelorstudium ohne den Nachweis von bestimmten Sprachkenntnissen aufnehmen. Dies gilt allerdings nur für den Zeitpunkt der Immatrikulation, da für die Bachelorstudiengänge Französisch, Italienisch und Spanisch im weiteren Verlauf Kenntnisse der jeweiligen Sprache des Studiengangs auf der Niveaustufe B2 (GER) sowie Lateinkenntnisse benötigt werden. Hier die Anforderungen im Einzelnen:

Studiengangssprachen Französisch und Spanisch: Die Kenntnisse müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgewiesen werden, d.h. Sie können das Studium auch beginnen, ohne über das Niveau B2 zu verfügen, und auch bereits verschiedene Lehrveranstaltungen belegen. Allerdings müssen Sie sich selbständig darum kümmern, die Sprachkenntnisse extern zu erwerben (es werden am Romanischen Seminar in Französisch und Spanisch keine Sprachkurse für Studierende angeboten, die noch nicht über das Niveau B2 verfügen). Ohne B2-Nachweis dürfen Sie innerhalb der ersten beiden Semester nur folgende Lehrveranstaltungen besuchen: Einführungsvorlesungen (50%-Studiengang: Sprach- und Literaturwissenschaft), 25%-Studiengang: Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft), Begleitete Lektüre Sprachwissenschaft, Tutorium zum wissenschaftlichen Arbeiten.

Studiengangssprache Italienisch: Die Kenntnisse müssen spätestens bis zum Ende des zweiten Fachsemesters vorliegen, d.h. Sie können das Studium auch beginnen, ohne über das Niveau B2 zu verfügen, und auch bereits verschiedene Lehrveranstaltungen belegen - welche dies im Einzelnen sind, können Sie der Seite 12 bzw. 13 der Studien- und Prüfungsordnung (d.h. den Tabellen für die Studiengangsvarianten W50N bzw. S50N) entnehmen.
Für alle Studierenden, die über Vorkenntnisse im Italienischen verfügen, findet nach der Immatrikulation  ein Einstufungstest zur Ermittlung Ihres sprachpraktischen Niveaus statt (Details siehe unten).
Falls Sie keinerlei Vorkenntnisse haben oder im Einstufungstest das B2-Niveau noch nicht erreichen, sind für Sie die zusätzlichen Veranstaltungen Einführung in das Italienische 1 und 2 vorgesehen. Diese sind nicht Teil des Studiengangs und erbringen keine Leistungspunkte. Voraussetzung für die Erlangung des Sprachniveaus ist die aktive Teilnahme an den Kursen und das Bestehen einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung am Ende des zweiten Fachsemesters.

Studiengangssprache Portugiesisch: Es werden keine Sprachnachweise benötigt. Für den Fall, dass Sie Sprachkenntnisse auf Niveau A2 oder höher nicht schon mitbringen, empfehlen wir jedoch dringend die Teilnahme am dafür vorgesehenen studienvorbereitenden Intensivsprachkurs (Propädeutikum) an der Universität Heidelberg. Für Studierende des Portugiesischen am Romanischen Seminar ist dieser Kurs kostenfrei.  Aktuelle Informationen zu diesem Kurs finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Portugiesisch ausschließlich als 25%-Nebenfachstudium angeboten wird und im Lehramt nicht als Studienfach wählbar ist.

Lateinkenntnisse: In den 50%-Studiengängen Französisch, Italienisch und Spanisch (1. und 2. Hauptfach) muss zudem bis zum Ende des vierten Fachsemesters ein Nachweis über Grundkenntnisse in Latein erbracht werden. Soweit diese Grundkenntnisse nicht durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden können, kann dies alternativ durch die erfolgreiche Teilnahme an den beiden Kursen „Latein für Romanisten I und II“ (insgesamt 4 SWS) am Romanischen Seminar (oder durch geeignete externe Nachweise) geschehen. Die Noten der Prüfungen am Ende der beiden Lateinkurse am Romanischen Seminar haben keinen Einfluss auf die Abschlussnote des Studiengangs.
 

 

► Ich verfüge bereits über das Sprachniveau B2 in Französisch / Italienisch / Spanisch. Was gilt in diesem Fall für mich?

Studiengangssprachen Französisch und Spanisch: Bitte schicken Sie rechtzeitig vor Beginn der Vorlesungszeit Ihres ersten Fachsemesters einen geeigneten Nachweis über das Vorliegen des Sprachniveaus B2 in digitaler Form (Scan oder PDF-Datei) per E-Mail an:
Französisch:              b2-franzoesisch@rose.uni-heidelberg.de
Spanisch:                   b2-spanisch@rose.uni-heidelberg.de
Welche Dokumente als geeignete Nachweise in Frage kommen, entnehmen Sie bitte
§ 2, Abs. 4a der Studien- und Prüfungsordnung. Nach der Prüfung des Nachweises erhalten Sie ebenfalls per E-Mail eine kurze formlose Information über deren Ergebnis.

Studiengangssprache Italienisch: Der Einstufungstest ist auch dann obligatorisch, wenn Sie bereits über das B2-Niveau verfügen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig zu diesem an (Details siehe unten).

Studiengangssprache Portugiesisch:
Studienbeginn im Wintersemester (Standardfall):
Sie können direkt an der Lehrveranstaltung ISP 1 Portugiesisch sowie an den weiteren für das erste Fachsemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen teilnehmen. Beachten Sie jedoch, dass für die Sprachpraxis-Lehrveranstaltung (ISP1 Portugiesisch) Sprachkenntnisse auf Niveau A2 erwartet werden. Hierfür wird ein Intensivsprachkurs (Propädeutikum) an der Universität Heidelberg (derzeit nur im Wintersemester) angeboten. Für Studierende des Portugiesischen am Romanischen Seminar ist dieser Kurs kostenfrei.

Studienbeginn im Sommersemester
Sie sollten bereits über das Sprachniveau B1 in Portugiesisch verfügen, um an der Lehrveranstaltung ISP2 Portugiesisch teilzunehmen. Falls Sie nicht sicher sind, welches Level Sie schon haben, können Sie gerne einen Termin für einen Einstufungstest vor Semesterbeginn vereinbaren. Dafür treten Sie bitte in Kontakt mit Felicia Augusto. Ungeachtet dessen können Sie jedoch an weiteren für das zweite Fachsemester vorgesehenen Veranstaltungen teilnehmen.
 

 

Wie kann ich die spätestens Ende des zweiten Fachsemesters benötigten Sprachkenntnisse auf Niveau B2 (GER) für Französisch und Spanisch nachweisen?

Bitte schicken Sie einen geeigneten Nachweis in digitaler Form (Scan oder PDF-Datei) bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit Ihres zweiten Fachsemesters als Anhang per E-Mail an:
Französisch:              b2-franzoesisch@rose.uni-heidelberg.de
Spanisch:                   b2-spanisch@rose.uni-heidelberg.de
Welche Dokumente als geeignete Nachweise in Frage kommen, entnehmen Sie bitte § 2, Abs. 4a der Studien- und Prüfungsordnung. Nach der Prüfung des Nachweises erhalten Sie ebenfalls per E-Mail eine kurze formlose Information über deren Ergebnis.
 

 

► Gibt es für Französisch und Spanisch studienvorbereitende Kurse vor Vorlesungsbeginn (Propädeutika)?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung ISP 1 ( = erster offiziell zum Studiengang zählender sprachpraktischer Kurs) ist der vorherige Nachweis des Sprachniveaus B2 (GER). Für alle, die das B2-Niveau nominell vorweisen können, aber ihre tatsächlichen Sprachkompetenzen vor Vorlesungsbeginn noch etwas auffrischen möchten, gibt es im Französischen (nur im Wintersemester) und im Spanischen (Winter- und Sommersemester) freiwillige und kostenlose Propädeutika, die auf ISP 1 vorbereiten.

Propädeutikum B.A. Spanisch zum Sommersemester 2024:  8. bis 12. April 2024  [Details, Voraussetzungen und Anmeldemodalitäten]

 

Wann findet der Einstufungstest für den Studiengang Italienisch für Studienanfänger/innen mit Vorkenntnissen statt und wie läuft dieser ab?

Der Einstufungstest findet kurz vor Beginn der Vorlesungszeit statt (Termin im Sommersemester 2024: 8. April 2024, 13-15 Uhr, Romanisches Seminar, Seminarstr. 3, 3. OG, Raum 316). Der Test ist für alle obligatorisch, die Vorkenntnisse in Italienisch haben (unabhängig auf welchem Niveau). Nur Studierende, die noch nie zuvor Italienisch gelernt haben, können direkt (d.h. ohne vorherigen Test) den Kurs 'Einführung in die italienische Sprache 1'  belegen.
Für die Teilnahme am Einstufungstest müssen Sie zu diesem Zeitpunkt bereits im Studiengang Italienisch immatrikuliert sein. Für den Test ist außerdem eine Anmeldung bis spätestens eine Woche vor dem Termin des Tests erforderlich. Bitte laden Sie sich dazu das Anmeldeformular (pdf-Datei) herunter und füllen Sie es aus. Schicken Sie dieses anschließend per E-Mail an folgende Adresse: einstufungstest@rose.uni-heidelberg.de.
Der Test besteht aus vier Teilen: Hör- und Leseverstehen, Grammatik, Schreiben. Für jeden Teil sind 30 Minuten Zeit vorgesehen.
Durch den Test wird entweder das Vorliegen der Kenntnisse auf B2-Niveau oder höher festgestellt, oder Sie werden abhängig vom Testergebnis in einen der beiden folgenden Kurse eingeteilt:
- Einführung in die italienische Sprache 1 (EIS 1; Niveau A1/A2)
            4 SWS (2 Mal pro Woche, ca. 60 St. pro Semester)
- Einführung in die italienische Sprache 2 (EIS 2; Niveau B1/B2)
            6 SWS (3 Mal pro Woche, ca. 90 St. pro Semester)
Bitte beachten Sie: Eine Vorbereitung auf den Test ist nicht strikt notwendig. Das Ziel ist, die Studierenden je nach Sprachniveau und Lernbedürfnisse in zwei Gruppen aufzuteilen. Daher ist es in Ihrem Interesse, eine realistische Einschätzung des eigenen Sprachniveaus zu bekommen.
Wichtig: Wenn durch das Ergebnis des Einstufungstests bestätigt wird, dass Sie über das B2-Niveau verfügen, gilt für Sie der Studienaufbau der Studiengangsvarianten W50B2 (Beginn zum Wintersemester) bzw. S50B2 (Beginn zum Sommersemester). Diesen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung auf Seite 10 bzw. 11.
Andernfalls gilt für Sie der Studienaufbau der Varianten W50N (Beginn zum Wintersemester) bzw. S50N (Beginn zum Sommersemester), in dem die Einführungen in die italienische Sprache beim Studienverlauf mitberücksichtigt sind. Diesen finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung auf Seite 12 bzw. 13.
 

 

► Was muss ich tun, um mich an der Universität Heidelberg zu immatrikulieren?

Bitte informieren Sie sich zunächst eingehend über die Formalia Ihres Studiengangs, indem Sie die Studien- und Prüfungsordnung konsultieren.
Anschließend finden Sie auf der folgenden zentralen Seite alle wichtigen Informationen zum Ablauf der Immatrikulation.
 

 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Zu den Studiengängen am Romanischen Seminar: Weitere Informationen für Studienanfänger/innen finden Sie hier. Wenn Sie nach der Lektüre der Studien- und Prüfungsordnung Fragen zu den Studiengängen Französisch, Italienisch, Portugiesisch und Spanisch haben, stehen Ihnen unsere Fachstudienberater/innen zur Verfügung.

Zur Immatrikulation: Wenn Sie Fragen zum Immatrikulationsverfahren haben, wenden Sie sich bitte an das Serviceportal für Studierende und Studieninteressierte.
 

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 26.03.2024
zum Seitenanfang/up