Studienorganisation Exmatrikulation

Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Universität. Wenn Sie für das laufende Semester rückgemeldet sind, können Sie die Exmatrikulation jederzeit mit Wirkung zum Ende dieses Semesters beantragen. Das heißt, Sie erhalten sofort eine Exmatrikulationbescheinigung, aber Ihre Mitgliedschaft endet erst, wenn das Semester endet. 

Eine Exmatrikulation zum Datum erfordert einen entsprechenden Nachweis (siehe Antrag) und kann nur aus besonderen Gründen erfolgen. Diese sind: 

  • Bestandene Abschlussprüfung
  • Hochschulwechsel
  • Aufnahme Berufstätigkeit 

Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Der Antrag auf Exmatrikulation (digital ausfüllbar erhältlich im Downloadcenter) sollte einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek und - nur falls zutreffend - anderer Institutsbibliotheken enthalten (Medizin Mannheim, Zahnmedizin). Damit wird nachgewiesen, dass keine Gebühren oder Bücher ausstehen.

Der Antrag auf Exmatrikulation bietet eine Auswahl verschiedener Gründe (z.B. abgeschlossenes Examen, sofortiger Hochschulwechsel, Studienabbruch, etc.) für die Exmatrikulation an. Bitte wählen Sie den auf Sie zutreffenden Grund.

Sie können den Antrag per Email einreichen (bevorzugt).

Eine Papierversion des Antrags können Sie auch vor Ort bei der Studierendenadministration und in der Universitätsbibliothek erhalten und diese per Post einsenden oder persönlich im Serviceportal der Studierendenadministration abgeben.

Wenn die beantragte Exmatrikulation durchgeführt wird, erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung und eine Bescheinigung für die Rentenversicherung. Sie können auf dem Antrag auswählen, ob Sie die Bescheinigung per Email oder per Post erhalten möchten.