FAQ/Häufig gestellte Fragen
1. Wie melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen des Romanischen Seminars an?
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen jedes Semesters erfolgt per Internet, d.h. per „LSF der Universität Heidelberg“„ zu bestimmten Fristen, die im Institut angeschlagen oder in der Homepage des Romanischen Seminars (Rubrik: „Aktuelles“) angegeben werden. Sie benötigen dazu Ihre URZ-Kennung, die Sie bei der Einschreibung erhalten.
2. Wie ist das Studium aufgebaut?
Informationen über den Aufbau des Studiums (Modulübersichten) in den verschiedenen Studiengängen finden Sie in der Homepage des Romanischen Seminars unter dem Pfad Studium/Studienberatung/Studienfachberatung im Verlauf des Studiums/Aufbau des Studiums (Modulübersichten) oder direkt hier.
3. Wer ist für mich der richtige Ansprechpartner für Bescheinigungen wie Anerkennungen, Semestereinstufung, Bafög etc.?
Informationen dazu erhalten Sie in der Homepage des Romanischen Seminars unter „Ansprechpartner“.
4. Wie bekomme ich Anerkennungen für meine an Universitäten und in Bildungsinstitutionen in Deutschland oder im Ausland erworbenen Leistungsnachweise?
Anerkennungen können erst nach Vorlage des in Deutschland oder im Ausland erworbenen Leistungsnachweises bei dem für die jeweilige Sprache zuständigen Ansprechpartner (siehe „Ansprechpartner“ in unserer Homepage) und nach Prüfung der Äquivalenz durch das Romanische Seminar gewährt werden.
5. Wie kann ich die für die Studiengänge Bachelor 50 % mit Lehramtsoption (ab Wintersemester 2015/16), Bachelor 50 % (ab Wintersemester 10/11 bis Sommersemester 15), GymPO I und Master erforderlichen Lateinkenntnisse erwerben, anerkennen und in das LSF eintragen lassen?
Es müssen Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe) nachgewiesen werden. Soweit diese Grundkenntnisse nicht durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden können (Vorlage bei Herrn Till Stellino zum Eintrag in HISPOS bzw. LSF), gilt der Nachweis durch die erfolgreiche Teilnahme z.B. an den beiden Kursen Latein für Romanisten I und II (insgesamt 4 SWS) als erbracht. Im Bachelorstudiengang ist dieser im 1. und 2. Hauptfach spätestens am Ende der Aufbauphase (4. Semester) zu erbringen.
6. Wo finde ich die Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge der Romanistik?
Die Prüfungsordnungen sind in der Homepage des Romanischen Seminars bei dem jeweiligen Studiengang (BA/MA/Lehramt) unter Studium/Studiengänge/Prüfungsordnung oder direkt hier zu finden. Im Bachelor mit Lehramtsoption ist keine zweite romanische Sprache vorgesehen. Es müssen daher keine dahingehenden Kenntnisse nachgewiesen werden.
7. Wie melde ich mich zu den Prüfungen der Lehrveranstaltungen des Romanischen Seminars an?
Die Anmeldung zu den Prüfungen der Lehrveranstaltungen erfolgt per Internet, d.h. LSF der Universität Heidelberg zu bestimmten Fristen, über die Sie in den Lehrveranstaltungen, per Anschlag im Romanischen Seminar und auf der Homepage des Romanischen Seminars (Rubrik „Aktuelles“) informiert werden.
8. Wo kann ich mich allgemein über das Lehramtsstudium nach WPO 2001 (Prüfungsordnung, Anmeldung zur Prüfung, Prüfungstermine, Referendariat etc.) und GymPO I (Orientierungspraktikum, Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium, Bildungswissenschaftliches Begleitstudium, Module personale Kompetenz, Schulpraxissemester, Betriebs- oder Sozialpraktikum, Vorbereitungsdienst = Referendariat etc.) sowie nach dem Bachelor (50 %) mit Lehramtsoption (ab WS 2015/16) informieren?
Allgemeine Informationen zum Lehramtsstudium erhalten Sie im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) der Universität Heidelberg, Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg sowie auf der Homepage des ZLB.
9. Wo kann ich mich über die im BA mit Lehramtsoption erforderlichen berufsorientierenden Praxisphase (BOP1 und BOP2) informieren und
beraten lassen?
Informationen und Termine für Beratungsgespräche zur berufsorientierenden Praxisphase 1 (BOP1) und berufsorientierenden Praxisphase 2 (BOP2) erhalten Sie bei der Studien- und Lehramtsberatung der Zentralen Studienberatung der Universität Heidelberg, siehe Link "Serviceportal für Studierende" hier.
10. Wie melde ich mich zum 1. Staatsexamen nach GymPO I 2009 an?
11. Wo bekomme ich ein offizielles "Transcript of Records" sowie eine Bescheinigung über die Studienleistungen zur Vorlage beim Gemeinsamen Prüfungsamt (für Bachelor, Master und Lehramt)?
Ab sofort ist Dr. Stellino für die Prüfungsverwaltung zuständig.
Nähere Informationen finden Sie hier (erster Eintrag in der Tabelle).
12. Welche Vorgaben muss ich beim Verfassen einer sprachwissenschaftlichen Hausarbeit berücksichtigen?
Hinweise zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit finden Sie hier.
13. Was soll ich im Laufe meines Studiums gelesen haben?
Die sprachspezifischen Lektürelisten finden Sie hier.
14. Wann muss ich im BA das Transversale Seminar belegen?
Das Transversale Seminar ist Teil des Rahmenmoduls und kann daher bis zum 6. Fachsemester absolviert werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass unter Umständen nicht jedes Semester für jede Sprache ein Transversales Seminar angeboten werden kann, sodass Sie nach Möglichkeit nicht bis zum 6. Semester mit der Belegung warten sollten. Wir empfehlen eine Belegung ab dem 3. Fachsemester.
15. Wie melde ich mich zur mündlichen Prüfung im polyvalenten Bachelor (BA mit und ohne Lehramtsoption, Hauptfach, 50%) an?
siehe: Mündliche Abschlussprüfungen im polyvalenten Bachelor - Hinweise zu Planung und Anmeldung (Stand: 03.11.2022)
Sie müssen sich zur mündlichen B.A.-Prüfung nur im Romanischen Seminar (bei Dr. Thölken) anmelden. Dies gilt jedoch nicht für die schriftliche Bachelorarbeit, die beim Gemeinsamen Prüfungsamt angemeldet wird.
Nächste Prüfungszeiträume für die mündl. Abschlussprüfungen: WS 2022/23: 13. bis 17. Februar 2023 | SoSe 2023: 24. bis 28. Juli 2023 | WS 2023/24: 05. bis 09. Februar 2024 | SoSe 2024: 22. bis 26. Juli 2024
Leitfaden der Fachschaft zu Abschlussprüfung und Bachelorarbeit (Stand: Nov. 2022)
16. Wie bekomme ich am Romanischen Seminar Anerkennungen für an anderen Universitäten (im In- und Ausland) erworbene Leistungsnachweise?
Alle Informationen dazu finden Sie hier unter der Überschrift "Richtlinien".